Okay, kurzer Recap der ganzen Situation.
Hier im Thema I hab ich ne VA/AGH bekommen, dagegen geklagt und recht bekommen (dank euch
).
Hier im Thema II gab es dann eine berichtigte VA/AGH gegen die ich nichts unternommen habe.
Das lag daran das ich für 6 Wochen krank geschrieben war aufgrund psychischer belastung die durch eine Hausdurchsuchung vom Zoll zwecks Schwarzarbeit vom Amt verursacht wurde. Die ganze Sache ist mehr als lächerlich aber egal, selbst der Zoll meint das es totaler unsinn war aber egal.
Nun ist das Schreiben gekommen was ich schon erwartet hatte. Und zwar das aufgrund der krankheitszeit die AGH und EGV/VA aufgehoben wurden (erster anhang).
Nun denkt sich das Arbeitsamt ist pfiffig und knallt mir einen tag später ne neue AGH/VA vor den latz
.
Der Knaller an der sache ist aber nun das es genau die gleiche AGH/VA ist gegen die ich schon in Thema 1 erfolgreich geklagt habe
Da frag ich mich doch wie dämlich kann man sein ?
Des Weiteren frage ich mich auch ob das überhaupt zulässig ist, einfach die AGH/VA zu beenden und ne neue zu machen die dann gültig sein soll, denn dann könnte die ja die ganze zeit nach belieben einfach EGV/VA/AGH rausschicken wie die bock haben.
Oder sehe ich das hier falsch ?
Wie gehe ich nun vor, denn ich sehe da nun mehrere möglichkeiten um das ganze in die länge zu ziehen.
- Widerspruch einreichen und auf die gültigkeit der AGH aus Thema II bestehen (Sofern möglich).
- Warten bis zum letzten Tag bevor die AGH startet und dann wieder beim SG eine klage einreichen.
- Nen ganz anderen weg den ich nicht auf dem schirm hab.
Fakt ist das ich nicht zu diesem 1€ Job mist hingehen werde, da können die mir noch so oft AGH`s zuschicken (vorzugsweise die rechtswidrige AGH).
MfG
Lexy
P.S: Anhang 302-306 ist die neue (alte rechtswidrige) AGH aus Thema I.
P.P.S: Was mir auch noch extrem sauer aufstöst ist der folgende Passus auf Seite 1 der neuen AGH.
Zitat: "...aufgrund Ihrer längeren Erwerbslosigkeit und Ihrer persönlichen Situation wird aktuell keine Vermittelung in Arbeit angestrebt und Sie werden stattdessen zur Erhaltung bzw. Wiedererlangung Ihrer Beschäftigungsfähigkeit [...] als Teilnehmer der o. g. Arbeitsgelegenheit zugewiesen,..."
Selten so ne scheisse gelesen, denn fakt ist ich wohne am NoNo der Welt und habe keinen Führerschein. Ich habe mehrmals nachgefragt ob es möglich ist mir diesen zu stellen damit ich mobiler bin, was aber immer nur in aussicht gestellt wurde ohne zusage (also heiße luft). Mein SB weis das und er gibt mir deshalb auch keine andere Maßnahme etc. weil dies die 2,5 Std. (oder waren es 2 Std.) Pendlerzeit überschreiten würde und somit wieder recht bekommen könnte bzw. dagegen vorgehe.
Außerdem ist meinem SB bewusst das es in meinem Berufsfeld scheisse aussieht und ich wäre auch bereit ne Umschulung zu machen was aber auch wird.
Würden die mal auf Ihre Kunden (das ich nicht lache) etwas mehr eingehen und mir einen Führerschein bewilligen, sich meine Berufliche Situation drastisch ändern (Wer will schon jemand einstellen ohne Führerschein der am NoNo der Welt wohnt).
Hier im Thema I hab ich ne VA/AGH bekommen, dagegen geklagt und recht bekommen (dank euch

Hier im Thema II gab es dann eine berichtigte VA/AGH gegen die ich nichts unternommen habe.
Das lag daran das ich für 6 Wochen krank geschrieben war aufgrund psychischer belastung die durch eine Hausdurchsuchung vom Zoll zwecks Schwarzarbeit vom Amt verursacht wurde. Die ganze Sache ist mehr als lächerlich aber egal, selbst der Zoll meint das es totaler unsinn war aber egal.
Nun ist das Schreiben gekommen was ich schon erwartet hatte. Und zwar das aufgrund der krankheitszeit die AGH und EGV/VA aufgehoben wurden (erster anhang).
Nun denkt sich das Arbeitsamt ist pfiffig und knallt mir einen tag später ne neue AGH/VA vor den latz

Der Knaller an der sache ist aber nun das es genau die gleiche AGH/VA ist gegen die ich schon in Thema 1 erfolgreich geklagt habe
Des Weiteren frage ich mich auch ob das überhaupt zulässig ist, einfach die AGH/VA zu beenden und ne neue zu machen die dann gültig sein soll, denn dann könnte die ja die ganze zeit nach belieben einfach EGV/VA/AGH rausschicken wie die bock haben.
Oder sehe ich das hier falsch ?
Wie gehe ich nun vor, denn ich sehe da nun mehrere möglichkeiten um das ganze in die länge zu ziehen.
- Widerspruch einreichen und auf die gültigkeit der AGH aus Thema II bestehen (Sofern möglich).
- Warten bis zum letzten Tag bevor die AGH startet und dann wieder beim SG eine klage einreichen.
- Nen ganz anderen weg den ich nicht auf dem schirm hab.
Fakt ist das ich nicht zu diesem 1€ Job mist hingehen werde, da können die mir noch so oft AGH`s zuschicken (vorzugsweise die rechtswidrige AGH).
MfG
Lexy
P.S: Anhang 302-306 ist die neue (alte rechtswidrige) AGH aus Thema I.
P.P.S: Was mir auch noch extrem sauer aufstöst ist der folgende Passus auf Seite 1 der neuen AGH.
Zitat: "...aufgrund Ihrer längeren Erwerbslosigkeit und Ihrer persönlichen Situation wird aktuell keine Vermittelung in Arbeit angestrebt und Sie werden stattdessen zur Erhaltung bzw. Wiedererlangung Ihrer Beschäftigungsfähigkeit [...] als Teilnehmer der o. g. Arbeitsgelegenheit zugewiesen,..."
Selten so ne scheisse gelesen, denn fakt ist ich wohne am NoNo der Welt und habe keinen Führerschein. Ich habe mehrmals nachgefragt ob es möglich ist mir diesen zu stellen damit ich mobiler bin, was aber immer nur in aussicht gestellt wurde ohne zusage (also heiße luft). Mein SB weis das und er gibt mir deshalb auch keine andere Maßnahme etc. weil dies die 2,5 Std. (oder waren es 2 Std.) Pendlerzeit überschreiten würde und somit wieder recht bekommen könnte bzw. dagegen vorgehe.
Außerdem ist meinem SB bewusst das es in meinem Berufsfeld scheisse aussieht und ich wäre auch bereit ne Umschulung zu machen was aber auch wird.
Würden die mal auf Ihre Kunden (das ich nicht lache) etwas mehr eingehen und mir einen Führerschein bewilligen, sich meine Berufliche Situation drastisch ändern (Wer will schon jemand einstellen ohne Führerschein der am NoNo der Welt wohnt).