So, im ersten lauf konnte ich via SG die Zuweisung kippen da sie formfehler enthielt. Das SG hatte das JC dazu aufgefordert die Zuweisung zu widerrufen.
(Nachzulesen hier) Danke an alle die mitgeholfen haben
Nun war ich gestern wieder bei meinem SB und der hat mir ne EGV mitgegeben die ich bis Montag unterschreiben soll, ansonsten kommt der VA zu der AGH die am Dienstag starten soll.
Was nun machen ?
Klar ist die EGV nicht zu unterschreiben, aber was dann weiter ?
1.) Wenn die EGV nicht unterschrieben ist Montag, dann muss ja erstmal ein VA mit Zuweisung erfolgen was ja paar tage dauern dürfte. Damit würde der start am Dienstag ja schonmal verzögert werden, da ich diese ja per Post erhalte, seh ich das richtig ?
2.) Wenn VA kommt, gleich Widerspruch einlegen beim JC. Auch gleich beim SG wieder einen Antrag stellen oder erstmal abwarten ?
3.) Müssen mir die Fahrtkosten vor antritt der AGH erstattet werden ? Würde mir das dann in der hinterhand halten für später im weiter Sand im Getriebe zu verstreuen.
4.) Hat mich mein SB an etwas erinnert. Und zwar hat man ja 21 Tage Urlaub den man nehmen kann ohne angabe von gründen.
Hab Ihn dann gefragt wie das aussieht wenn ich die nun zu Maßnahmebeginn nehmen würde ob das echtlich geht, aber er wusste es selber nicht da er das noch nicht erlebt hatte.
Wisst Ihr ob es da zu problemen kommen kann oder ist das rechtlich ok ?
Wäre dann die nächste handvoll Sand die man auf lager hat.
MfG
Lexy
P.S: Das Gespräch verlief wie immer. Erst wurde mir die Maßnahme genau erklärt und die Rechtsfolgen. Wie in dem anderen Thema geschrieben, hatte mir ja mein SB eine Umschulung und Führerschein in aussicht gestellt, was aber beim Gespräch gestern umgemünzt wurde auf ein "vielleicht" wenn ich denn die 6 Monate bei dem Sozialdienst da mache. Was dann aber mit sicherheit sowieso ein "nein" wird. Echt arm.
(Nachzulesen hier) Danke an alle die mitgeholfen haben
Nun war ich gestern wieder bei meinem SB und der hat mir ne EGV mitgegeben die ich bis Montag unterschreiben soll, ansonsten kommt der VA zu der AGH die am Dienstag starten soll.
Was nun machen ?
Klar ist die EGV nicht zu unterschreiben, aber was dann weiter ?
1.) Wenn die EGV nicht unterschrieben ist Montag, dann muss ja erstmal ein VA mit Zuweisung erfolgen was ja paar tage dauern dürfte. Damit würde der start am Dienstag ja schonmal verzögert werden, da ich diese ja per Post erhalte, seh ich das richtig ?
2.) Wenn VA kommt, gleich Widerspruch einlegen beim JC. Auch gleich beim SG wieder einen Antrag stellen oder erstmal abwarten ?
3.) Müssen mir die Fahrtkosten vor antritt der AGH erstattet werden ? Würde mir das dann in der hinterhand halten für später im weiter Sand im Getriebe zu verstreuen.
4.) Hat mich mein SB an etwas erinnert. Und zwar hat man ja 21 Tage Urlaub den man nehmen kann ohne angabe von gründen.
Hab Ihn dann gefragt wie das aussieht wenn ich die nun zu Maßnahmebeginn nehmen würde ob das echtlich geht, aber er wusste es selber nicht da er das noch nicht erlebt hatte.
Wisst Ihr ob es da zu problemen kommen kann oder ist das rechtlich ok ?
Wäre dann die nächste handvoll Sand die man auf lager hat.
MfG
Lexy
P.S: Das Gespräch verlief wie immer. Erst wurde mir die Maßnahme genau erklärt und die Rechtsfolgen. Wie in dem anderen Thema geschrieben, hatte mir ja mein SB eine Umschulung und Führerschein in aussicht gestellt, was aber beim Gespräch gestern umgemünzt wurde auf ein "vielleicht" wenn ich denn die 6 Monate bei dem Sozialdienst da mache. Was dann aber mit sicherheit sowieso ein "nein" wird. Echt arm.