Blob
Elo-User*in
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Hallo liebe Elo´s!
Ich bin selber mal wieder in einer Maßnahme seit knapp 2 Monate.
Bewerbungstraining usw. das Übliche halt.
Der Maßnahme Träger hat mir eine interne Stellenausschreibung als Fahrer in Verbindung mit §16i SGB II angeboten.
(War auch nicht wirklich abgeneigt von dessen Angebot.)
Ich habe mich daraufhin korrekt intern beworben, und bin zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden.
Dort wurde mir ein Angebot gemacht, der beinhaltete das ich eine 39std.Woche von Montag bis Freitag hätte
und ein Entgelt von knapp 12€std. erhalten solle.
Ich natürlich mich gefreut, und die Sache zugestimmt.
Nach einer Woche kam ein Anruf vom MT, dass die 12€std. vom JC nicht übernommen werden können.
Da diese Gehaltsvorstellung seitens des MT auf keiner gesetzlichen Grundlage beruht. Da der MT nicht Tarifgebunden ist.
Dann wäre ja nur noch der gesetzliche Mindestlohn möglich.
Auf diese Veränderung der Tatsache habe dankend abgelehnt.
Nun wurde ich gestern vom SB zu einem Gespräch ins JC eingeladen.
Mir wurde die Frage gestellt, warum ich nun dieses Angebot abgelehnt hätte?
Ich habe den SB beschrieben wie das Vorstellungsgespräch abgelaufen ist, und ihn erzählt das ich letzte Woche vom MT
angerufen wurde und die 12€std. nicht realisiert werden könne.
Der SB drehte den Monitor um, und zeigte mir was der MT tatsächlich als Begründung meinerseits geschrieben hat.
Angeblich hätte ich ein geringeres Angebot von 11,80€std. abgelehnt.
Ich zum SB, Sie können mir glauben das ich niemals ein solches Angebot erhalten habe.
Aber ja, ich habe den Job unter den beschreibenden veränderten Umständen (Mindestlohn) abgelehnt.
(Was für mich ganz normal ist, wenn man vor falschen Tatsachen gestellt wird.)
Über 60min habe ich mich mit den SB über diese Förderung unterhalten.
(Nebenbei) Ich habe mit noch keinen SB ein so langes Gespräch geführt.
Da ich mich im Vorfeld nicht mit den §16i befasst habe, hat er mich aufgeklärt.
Er hat mir die Gesetzeslage geschildert, und mir auch klar die Pistole auf die Brust gesetzt.
Der Job ist zumutbar und wird nach gesetzlichem Mindestlohn vergütet.
Allerdings weiß er auch das die meisten Träger nicht Tarifgebunden sind (Abgesehen von Sozialverbände usw.)
Daraufhin hat er zum Telefon gegriffen und den MT angerufen.
Er hat die Sache aus meiner Sicht nochmals den MT geschildert.
Nun will der MT mit diesem Stundenlohn von 11,80€ den Antrag stellen, allerdings mit einer uns noch unklaren Grundlage.
Selbst der SB ist gespannt mit welcher guten oder schlechten Grundlage dieser nun kommt. Aber er hat mir auch ganz klar gesagt,
dass es auf den Mindestlohn hinauslaufen wird.
Und wenn ich nun diesen ablehne, müsse er mich Sanktionieren.
ELO´s ...Einmal nicht aufgepasst und schon in so eine frustrierende Zwickmühle.
Ich hätte jetzt mal ein paar Fragen an Euch?
In meiner aktuellen EGV ist nur die Maßnahme und d Einstiegsgeld unter anderem festgehalten, und natürlich
der übliche Standard z.B. Bewerbungskosten usw.
Aber der §16e und 16i ist nirgends in der EGV verankert.
Das würde bedeuten das der SB doch gar nicht Sanktionieren könnte, wenn ich ablehne?
Was für ein tolles Arbeitsverhältnis, wenn gleich am ersten Arbeitstag, die Vertrauensbasis zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer völlig gestört ist!
Viele liebe Grüße
Ich bin selber mal wieder in einer Maßnahme seit knapp 2 Monate.
Bewerbungstraining usw. das Übliche halt.
Der Maßnahme Träger hat mir eine interne Stellenausschreibung als Fahrer in Verbindung mit §16i SGB II angeboten.
(War auch nicht wirklich abgeneigt von dessen Angebot.)
Ich habe mich daraufhin korrekt intern beworben, und bin zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden.
Dort wurde mir ein Angebot gemacht, der beinhaltete das ich eine 39std.Woche von Montag bis Freitag hätte
und ein Entgelt von knapp 12€std. erhalten solle.
Ich natürlich mich gefreut, und die Sache zugestimmt.
Nach einer Woche kam ein Anruf vom MT, dass die 12€std. vom JC nicht übernommen werden können.
Da diese Gehaltsvorstellung seitens des MT auf keiner gesetzlichen Grundlage beruht. Da der MT nicht Tarifgebunden ist.
Dann wäre ja nur noch der gesetzliche Mindestlohn möglich.
Auf diese Veränderung der Tatsache habe dankend abgelehnt.
Nun wurde ich gestern vom SB zu einem Gespräch ins JC eingeladen.
Mir wurde die Frage gestellt, warum ich nun dieses Angebot abgelehnt hätte?
Ich habe den SB beschrieben wie das Vorstellungsgespräch abgelaufen ist, und ihn erzählt das ich letzte Woche vom MT
angerufen wurde und die 12€std. nicht realisiert werden könne.
Der SB drehte den Monitor um, und zeigte mir was der MT tatsächlich als Begründung meinerseits geschrieben hat.
Angeblich hätte ich ein geringeres Angebot von 11,80€std. abgelehnt.
Ich zum SB, Sie können mir glauben das ich niemals ein solches Angebot erhalten habe.
Aber ja, ich habe den Job unter den beschreibenden veränderten Umständen (Mindestlohn) abgelehnt.
(Was für mich ganz normal ist, wenn man vor falschen Tatsachen gestellt wird.)
Über 60min habe ich mich mit den SB über diese Förderung unterhalten.
(Nebenbei) Ich habe mit noch keinen SB ein so langes Gespräch geführt.
Da ich mich im Vorfeld nicht mit den §16i befasst habe, hat er mich aufgeklärt.
Er hat mir die Gesetzeslage geschildert, und mir auch klar die Pistole auf die Brust gesetzt.
Der Job ist zumutbar und wird nach gesetzlichem Mindestlohn vergütet.
Allerdings weiß er auch das die meisten Träger nicht Tarifgebunden sind (Abgesehen von Sozialverbände usw.)
Daraufhin hat er zum Telefon gegriffen und den MT angerufen.
Er hat die Sache aus meiner Sicht nochmals den MT geschildert.
Nun will der MT mit diesem Stundenlohn von 11,80€ den Antrag stellen, allerdings mit einer uns noch unklaren Grundlage.
Selbst der SB ist gespannt mit welcher guten oder schlechten Grundlage dieser nun kommt. Aber er hat mir auch ganz klar gesagt,
dass es auf den Mindestlohn hinauslaufen wird.
Und wenn ich nun diesen ablehne, müsse er mich Sanktionieren.
ELO´s ...Einmal nicht aufgepasst und schon in so eine frustrierende Zwickmühle.
Ich hätte jetzt mal ein paar Fragen an Euch?
In meiner aktuellen EGV ist nur die Maßnahme und d Einstiegsgeld unter anderem festgehalten, und natürlich
der übliche Standard z.B. Bewerbungskosten usw.
Aber der §16e und 16i ist nirgends in der EGV verankert.
Das würde bedeuten das der SB doch gar nicht Sanktionieren könnte, wenn ich ablehne?
Was für ein tolles Arbeitsverhältnis, wenn gleich am ersten Arbeitstag, die Vertrauensbasis zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer völlig gestört ist!
Viele liebe Grüße