Miss Mocca
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Hallo,
ich habe im Oktober eine Maßnahme zugeteilt bekommen, die ab dem 28.1.08 morgens 8 Uhr beginnen soll und 12 Uhr mittags endet.
Meine Tochter geht in einen Kindergarten, der 7.30 Uhr öffnet. Da der weg zum Ort der Maßnahme weiter weg ist und ich auf Bus und Bahn angewiesen bin, schaffe ich es nicht pünktlich da zu sein. Ich wies meine für mich zuständige Dame im Oktober darauf hin, worauf sie mir sagte, ich solle das mit den Leuten dort vor ort abklären.
Heute hatte ich wieder einen Termin bei der Dame und dieses Mal verlangte sie von mir, ich müsse meine Tochter in einem anderen Kindergarten unterbringen, damit ich pünktlich um 8 Uhr zur Maßnahme erscheine.
Bin ich dazu verpflichtet, dies wirklich zu tun?
Über antworten von Euch würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
*Miss Mocca*
ich habe im Oktober eine Maßnahme zugeteilt bekommen, die ab dem 28.1.08 morgens 8 Uhr beginnen soll und 12 Uhr mittags endet.
Meine Tochter geht in einen Kindergarten, der 7.30 Uhr öffnet. Da der weg zum Ort der Maßnahme weiter weg ist und ich auf Bus und Bahn angewiesen bin, schaffe ich es nicht pünktlich da zu sein. Ich wies meine für mich zuständige Dame im Oktober darauf hin, worauf sie mir sagte, ich solle das mit den Leuten dort vor ort abklären.
Heute hatte ich wieder einen Termin bei der Dame und dieses Mal verlangte sie von mir, ich müsse meine Tochter in einem anderen Kindergarten unterbringen, damit ich pünktlich um 8 Uhr zur Maßnahme erscheine.
Bin ich dazu verpflichtet, dies wirklich zu tun?
Über antworten von Euch würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
*Miss Mocca*