Maßnahme: Ist Arbeiten in der Holzwerkstatt halbtags ohne Entgelt legal?

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Gast3

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Hallo liebe Foren-Mitglieder,
bin neu hier. Mir soll eine Maßnahme von drei Monaten aufgedrückt werden, die u.a. Deutschunterricht, Mathematik für den Beruf, Bewerbungen schreiben, Einführung in die EDV, aber auch das Arbeiten in einer Holzlehrwerkstatt mit einschließt, und das den halben Tag, also wahrscheinlich vormittags "Schulungen" und nachmittags Werkstatt. Der "Verein zur Reintegration in den Arbeitsmarkt" hat eine angebliche Vermittlungsquote von 50%, darauf sind sie die Lehrer besonders stolz. Eine Vermittlung konnte man mir allerdings nicht garantieren. Die Jobcenter-Tante hatte dummerweise beim ersten Verwaltungsakt die Rechtsfolgenbelehrung vergessen, daher konnte mein Anwalt unter anderem schon deshalb die Maßnahme erst mal erfolgreich abschmettern. Die Maßnahme ist nicht passend für mich (bin Fremdsprachensekretärin/Bürokauffrau und verwalte ein eigenes umfangreiches Online-Deutschlernprojekt, mit dem ich einen kleinen Nebenverdienst habe), vermittelt mir keine neuen Kenntnisse (O-Ton: "Sie sollen auch gar nichts lernen") und außerdem bezweifele ich stark, dass es legal ist, Erwerbslose ohne Entgelt halbtags in einer Holzlehrwerkstatt arbeiten zu lassen. Ich habe mich heute an den Zoll gewandt, um das mal überprüfen zu lassen. Da sagte der doch glatt, wenn es über das Jobcenter liefe, wäre es wohl in Ordnung, aber man könnte es trotzdem überprüfen lassen. Ich habe ihm jetzt mal eine E-Mail geschickt. Was meint ihr dazu? Ist das überhaupt rechtens? Es sollen handwerkliche Tätigkeiten getestet werden (ich will mich aber nicht testen lassen), weil man ja nach soundsoviel Jahren als ungelernt gilt. Ich bin der Meinung, das sieht man schon nach einer Woche, dazu braucht man keine drei Monate. Was die Teilnehmer genau in der Holzlehrwerkstatt machen (Schaukelpferdchen oder Osterhasen zimmern), weiß ich nicht. Beim Jobcenter meinte man nur, es würde nichts produziert, als ich das Thema Schwarzarbeit ansprach.
 
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Dinobot

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Hallo liebe Foren-Mitglieder,
bin neu hier. Mir soll eine Maßnahme von drei Monaten aufgedrückt werden.

Hallo Nebelhexe,

bitte lade doch mal die Unterlagen zur Maßnahme anonymisiert hoch. Namen der Maßnahme, Dauer und Beschreibung des Maßnahmeinhalts leserlich lassen.

Erst einmal ist die Maßnahme ja erfolgreich abgeschmettert worden,wie Du schreibst.

Es gibt Maßnahmen, die Arbeiten beeinhalten ,quasi in Form eines simulierten Arbeitens via Übungsfirma , wo dabei deine Begabung und Befähigung dazu gestestet werden könnte. Aber als Bürokauffrau -mit Nebenverdienst???. Klingt schon sehr abenteuerlich.

Hast Du inzwischen einen neuen Verwaltungsakt?. Dann bitte auch anonymisiert hochladen.

Lade das mal hoch , dann kann man mehr sagen, worum es sich tatsächlich handelt. Oder warum Du ausgerechnet in diese Maßnahme zugewiesen werden solltest oder befürchtest Du eine erneute Zuweisung?
 
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Gast3

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Hallo, danke erst mal für die Antwort. Unterlagen möchte ich hier nicht hochladen. Es gab einen Verwaltungsakt, der Ende März ausläuft. Ich unterschreibe seit 1,5 Jahren keine EGVs mehr, weil da drin stand, dass ich mich auch aktiv auf Helferstellen bewerben soll. Dann bekam ich schon mal Stellen als Fensterputzer, Verkäuferin usw. zugesandt, weil man ja nach soundsoviel Jahren als ungelernt gilt. Man soll ja auch alles tun, um wieder eine Stelle zu bekommen. Jetzt wurde ich wieder zum Gespräch eingeladen, und schon wieder fing die SB mit dieser Maßnahme an. Ich hatte mir den Laden mal angesehen und bin zum Gespräch hingefahren, mit meinem Vater als Zeugen. Viel Blabla und die Bestätigung (ich hatte es schon vorher im Internet gelesen), dass ich dann den halben Tag in der Holzlehrwerkstatt arbeiten müsste. Und ja, das Jobcenter nervt weiterhin, vor Weihnachten hatte ich vor dem Gespräch mit dem Verein einen Termin dort, der Teamleiter war auch dabei und meine Mutter als Zeugin. Ich habe jetzt eine neue Sachbearbeiterin beantragt und übermorgen ein Gespräch mit der Leiterin des Amtes für Grundsicherung , weil ich sie auch wegen des Sachbearbeiterwechsels angeschrieben hatte. Ich gehe davon aus, dass sie mich weiter unter Druck setzen will. Vielleicht ist sie auch ganz anders, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sich gegen ihre eigenen Angestellten stellt. Ich möchte eigentlich nur einen Sachbearbeiterwechsel erreichen. Die Dauer der Maßnahme ist mit drei Monaten übrigens zu lang und damit rechtswidrig, aber darum geht es mir nicht. Ich wollte ja nur wissen, ob man einen halben Tag in der Holzlehrwerkstatt arbeiten muss, und das ohne Entgelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das legal ist. Falls ich eine neue Zuweisung bekomme, werde ich diese Maßnahme sowieso ablehnen, weil sie sinnfrei ist. Dann muss das Sozialgericht entscheiden. Mein Anwalt würde dann für mich noch einmal Widerspruch einlegen.

Falls es hilft, das sind übrigens die Inhalte dieses Kurses. Aber wie gesagt, das Arbeiten in der Holzlehrwerkstatt nimmt einen halben Tag ein:
- Aufbau einer beruflichen Perspektive
- Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Themen aus dem Berufsleben
- Information zum Gesundheitsmanagement
- Sozialrechtliche Themen
- Einführung in die EDV
- Arbeit mit dem Internet und den Jobbörsen
- Deutsch und Mathematik für den Beruf
- Grundlegende Einführung in den Handwerksbereich Holz
Also, wie man schon sieht, alles Blödsinn. Für mich gänzlich ungeeignet. Die Meinung meines Anwalts: "Schrott!"
 

faalk

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Für mich gänzlich ungeeignet

Leider interessiert das beim ALGII nicht. Da kann auch ein Dr. Dr. Was weis ich was bei Amazon ans Band gestellt werden.

Solche Maßnahmen gibt es leider. Auch solche, wo man von Mo-Fr acht Stunden am Tag z.b. Kartons faltet oder Wände anstreichen darf (muss).

Wenn man was gegen solche Maßnahmen unternehmen will, dann geht man direkt gegen diese vor, was du ja auch schon gemacht hast.
 

0zymandias

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Also wird noch nicht einmal der Anschein der Kenntnisvermittlung versucht, dementsprechend ist die Maßnahme nicht zumutbar.
Eine Maßnahme, die sich darin erschöpft den Anschein aufrechtzuerhalten, dass Kenntnisse vermittelt werden, ist offensichtlich nicht zumutbar und kann ohne Eintritt von Sanktionen abgebrochen werden.
L 14 B 568/08 AS ER , LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2008

Leicht verdientes Geld für den Herrn Anwalt.

Kommen wir nun zu Kapitel II., Einfügen von Absätzen ist besser für die Lesbarkeit.
 
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Gast3

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Also, mein Anwalt hat das unter anderem genauso begründet, dass die Maßnahme für mich ungeeignet ist. Sinnfreie Maßnahmen kann man ablehnen. Die Maßnahme muss meines Erachtens auf den Teilnehmer abgestimmt sein, und das sind Maßnahmen in den seltensten Fällen.

Es ging mir aber eigentlich darum, diesen Verein dahingehend überprüfen zu lassen, ob man Leute ohne Entgelt in einer Werkstatt arbeiten lassen darf. Ich glaube auch nicht, dass man Erwerbslose über eine Maßnahme bei Amazon ans Band stellen darf, sondern sie - sofern sie arbeiten wie alle anderen - entsprechend entlohnen muss.

Dass ich nichts lernen soll, wurde mir übrigens am 1. März nur mündlich gesagt.

Ein neuer Verwaltungsakt wird wohl nicht kommen, bevor das Gespräch mit der Leiterin des Amtes für Grundsicherung stattgefunden hat.

Ich habe aber bereits mehrfach mit einem Rechtsstreit gedroht, auch mit einer Strafanzeige. Als ich den Verwaltungsakt vor Weihnachten eingesteckt und erwähnt habe, dass ich ihn von einem Anwalt prüfen lassen werde, bemerkte ich Zuckungen im Gesicht des Herrn Teamleiters. Das hat ihm offensichtlich gar nicht geschmeckt. Das Jobcenter weiß wohl ziemlich genau, dass die Chancen schlecht stehen.

Ach ja, man sagte mir übrigens wörtlich bei diesem Verein zur Reintegration in den Arbeitmarkt, dass es mir beruflich nichts nützen würde. Es sei wie ein bunter Blumenstrauss, aus dem man sich das heraussuchen sollte, was man braucht. Interessant, oder?
 
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Dinobot

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und schon wieder fing die SB mit dieser Maßnahme an. Und ja, das Jobcenter nervt weiterhin
aus, dass sie mich weiter unter Druck setzen will.

Ich kann Dir ohne den Namen der Maßnahme zu kennen nicht viel sagen, denn es gibt in Deutschland hunderte von verschiedenen Arten und Namen von Maßnahmen ähnlicher Art. Du schreibst ja noch nicht mal die Art der Maßnahme. AGH ? MAT? oder was sonst?

Die Dauer der Maßnahme ist mit drei Monaten übrigens zu lang und damit rechtswidrig

Eine MAT-Maßnahme beispielsweise darf bis zu 12 Wochen in Vollzeit dauern oder die doppelte Zeit halbtags. Insofern -woran meinst du die Rechtswidrigkeit dessen zu erkennen oder zu wissen?

Ich wollte ja nur wissen, ob man einen halben Tag in der Holzlehrwerkstatt arbeiten muss, und das ohne Entgelt.

Siimulieren von Arbeit ist innerhalb einer Maßnahme erlaubt. Und gibt es auch schon seit Jahren. Ob und inwiefern es sich um reguläre Arbeit handelt, dazu kann ich Dir nichts sagen -wenn Du den Namen und die Art der Maßnahme nicht nennst.

Falls ich eine neue Zuweisung bekomme, werde ich diese Maßnahme sowieso ablehnen, weil sie sinnfrei ist.Mein Anwalt würde dann für mich noch einmal Widerspruch einlegen.

Eine Antwort ins Blaue wird Dir hier so keiner geben können.
Ob und inwieweit das für Dich sinnfrei ist oder warum Du dahin zugewiesen werden solltest und ob da was rechtswidrig ist.

Also, mein Anwalt hat das unter anderem genauso begründet, dass die Maßnahme für mich ungeeignet ist. Sinnfreie Maßnahmen kann man ablehnen. .

Sinnfreie Maßnahmen sowieso. Es schützt Dich aber nicht vor Wiederholungen dessen, solange Du nicht den Grund der Zuweisung kennst., der manchmal auch über den der Statistik Schönung hinausgeht.

Es gibt zum Beispiel Maßnahmen -denen man auch zugewiesen werden kann, wenn das Jobcenter Dir Schwarzarbeit unterstellt oder Dich unter Verdacht dahingehend hat. Deshalb wollte ich den Namen wissen. Aber gut -musst Du wissen, inwieweit Du das
wissen willst oder musst oder Dich das ansonsten interessiert.
 
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Gast3

Gast
Im Verwaltungsakt steht etwas von "dreimonatiges Seminar Berufspraktische Reintegration". Die Inhalte habe ich ja schon genannt. Die Zuweisung wird gestützt auf die §§ 16 SGB II und 45 SGB III, also Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Sinne des § 45 Abs. 1 SBG III. Der "Träger" wäre dann wohl dieser "Verein zur Reintegration in den Arbeitsmarkt".

Nach Absatz 2 Satz 2 dieser Vorschrift darf die Maßnahme die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten, sonst ist sie rechtswidrig (vgl. SG Oldenburg, Beschluss vom 03. April 2013, S42 AS 82/13 ER ).
 
Zuletzt bearbeitet:
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Dinobot

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Im Verwaltungsakt steht etwas von "dreimonatiges Seminar Berufspraktische Reintegration". Die Inhalte habe ich ja schon genannt. Die Zuweisung wird gestützt auf die §§ 16 SGB II und 45 SGB III

Das ist eine MAT-Maßnahme. Dreimonatige Maßanahme ist NORMALERWEISE der Zeitraum, wenn in Vollzeit.

Das Jobcenter kann die aber auch in Teilzeit vergeben. Ist sogar vorgesehen, wenn jemand einen Nebenverdienst hat. Dann dauert die Maßnahme für Dich doppelt so lange und das wäre für eine MAT dann auch zulässig. Habe auch schon selbst solch ähnliche Erfahrungen mit Zuweisungen machen müssen. MAT halbtags darf dann doppelt so lange dauern.

Hat den überaus verlockenden Aspekt, dass Dich dann das Jobcenter aus der Staitstik ausbuchen könnte., wenn doppelter Zeitraum.
 
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Gast3

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Okay, whatever. Was die Dauer angeht, vertraue ich doch lieber meinem Anwalt.

Und nein, ich soll die Maßnahme nicht Teilzeit, sondern Vollzeit machen.

Aber das war - wie gesagt - nicht meine Frage. Es ging mir darum, ob ein Arbeiten in der Holzlehrwerkstatt ohne Entgelt legal ist. Es geht nicht um 1 bis 2 Stunden am Tag, sondern immerhin um die Hälfte des Tages. Selbst wenn ein "Simulieren einer Tätigkeit" in einer Maßnahme erlaubt ist, irgendwas muss ja in der Holzlehrwerkstatt fabriziert werden, sonst wäre es erst recht sinnlos. Ob dann auch Produkte verkauft werden, ist fraglich. Ich vermute, eher nicht.
 
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Dinobot

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Das ist eine MAT-Maßnahme. Dreimonatige Maßanahme ist NORMALERWEISE der Zeitraum, wenn in Vollzeit.

Das Jobcenter kann die aber auch in Teilzeit vergeben. Ist sogar vorgesehen, wenn jemand einen Nebenverdienst hat. Dann dauert die Maßnahme für Dich doppelt so lange und das wäre für eine MAT dann auch zulässig. Habe auch schon selbst solch ähnliche Erfahrungen mit Zuweisungen machen müssen. MAT halbtags darf dann doppelt so lange dauern.

Hat den überaus verlockenden Aspekt, dass Dich dann das Jobcenter aus der Staitstik ausbuchen könnte., wenn doppelter Zeitraum.

In Deinem angeführten Urteil ging es um eine regülare Maßnahme 6 Monate -halbtags und ZUSÄTZLICHEM Praktikum danach extra. Das ist nicht zulässig. Ein Praktikum muss innerhalb des Zeitraums erfolgen. Ist auch heute so in den Maßnahmen vom Auftraggeber vorgeschrieben.

Manchmal werden aber diese Maßnahmen dann trotzdem verlängert -wenn der Träger die Empfehlung gegenüber dem Jobcenter ausspricht und das Jobcenter zustimmt. Passiert meistens, wenn jemand lange Zeit in der Maßnahme fehlt und die Fehlzeiten nachholen soll oder krank war. Wobei aber nach 4 Wochen AU am Stück die meisten MAT vom Jobcenter beendet werden, weil das Ziel dann nicht mehr erreichbar erscheint.

Inweiweit das Urteil irgendwo aktuell noch mit Deiner Maßnahme zu tun haben könnte -keine Ahnung. Ich kenne die ja im Detail nicht.
 

0zymandias

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Hast Du denn einen Arbeitsauftrag?

Ich sehe nur "Grundlegende Einführung in den Handwerksbereich Holziholz", was man vielleicht noch als Vermittlung von beruflichen Kenntnissen (§ 45 SGB III, Absatz 2, Satz 3) ansehen könnte.
 
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Gast3

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Bei meiner Maßnahme ging es um ein dreimonatiges Seminar (Vollzeit) mit anschließend möglichem vierwöchigen Betriebspraktikum. Mein Anwalt hatte den Widerspruch seinerzeit mit dem Urteil begründet. Ich denke, er wird schon wissen, warum.

Nein, ich habe keinen Arbeitsauftrag, sondern im Herbst einen Verwaltungsakt erhalten, in dem mir diese Maßnahme zugewiesen wurde. Aber wie schon gesagt, der Verein hat mir beim persönlichen Gespräch bestätigt, dass ich dann den halben Tag (also wahrscheinlich nachmittags, weil vormittags anscheinend die theoretischen Kurse laufen) in der Holzlehrwerkstatt stehen würde. Das erscheint mir dann doch etwas viel für einen praktischen Test, und das immerhin drei Monate lang.
 

0zymandias

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Wahrscheinlich hat der Gute sich auch die Unterlagen ansehen können.

So wie die Frage gestellt wurde: Nein. In einer Aktivierungsmaßnahme bei einem Träger darf nicht gearbeitet werden.
 
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Gast3

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Ja, mein Anwalt hatte Akteneinsicht beantragt, das ist richtig.

@0zymandias So sehe ich das auch. Vor allem, welchen Sinn sollte das in meinem Fall haben? Ich werde mit über 50 bestimmt kein Schreiner mehr werden. Meine SB meinte, ich könne ja auch in die Montage gehen. Als ich antwortete, es gäbe aber doch gar keine Übungsmontage, sagte sie nur, man könne es auch in der Holzlehrwerkstatt feststellen.

Nun ja, ich werde ja sehen, was der Zoll mir auf meine Anfrage antwortet. Es gibt zwei Presseberichte im Internet, die bestätigen, dass die Arbeitslosen den halben Tag in der Holzlehrwerkstatt arbeiten (unentgeltlich wohlgemerkt), während sie den Rest des Tages Bewerbungen schreiben, Rechtschreibung üben usw. Sollte ich eine Antwort bekommen, werde ich hier weiter berichten.

Nochmals lieben Dank an alle, die sich hier die Zeit genommen haben, mitzulesen und zu antworten.
 
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Dinobot

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Selbst wenn ein "Simulieren einer Tätigkeit" in einer Maßnahme erlaubt ist, irgendwas muss ja in der Holzlehrwerkstatt fabriziert werden.

Du verkennst den Sinn solcher Maßnahmen. Es geht die Feststellung Deiner Fähigkeiten. Und wenn ich die Qualität Deiner motorischen Fähigkeiten (Handmotorik) Durchhaltevermögen und den Level Deines Leistungsvermögens erfahren will, weil ich die für das Jobcenter irgendwo wahrheitsgemäss aufschreiben soll und nur eine Holzwerkstatt habe, dann muss und kann ich das nur mittels simulierter Arbeitserprobung -hier Holzwerkstatt bewerkstelligen, weil dabe erprobt werden soll, ob Du Begabung für solche Arbeiten hast und eine Speed-Ausbildung in dem Bereich Dir als Helfer in Arbeit verhelfen könnte. Es gbit Maßnahmen, die haben bis zu 6 verschiedene Berufsfelder zusammen. Und die Träger dazu auch verschiedene Räume, wo Arbeiten marktgerecht simuliert werden sollen. Dabei spielst Du Deine Rolle als Helfer im Holzbereich durch und der Träger beobachtet Dich dabei und notiert Deine Begabungen dafür. Wenn Du gut bist -dann gilst Du als geeignet für den Helferbereich im Hiolzegewerbebereich.
Fertig. Du wirst daneben auch genauestens bewertet, was Dein sonstiges Benehmen und Verhalten betrifft. Es soll meistens jedes Wort an den Jobcenter gemeldet werden. Machen die Träger dann auch.

Es geht vorrangig um das Fabrizieren von Einschätzungen und Wertungen Deiner Person anhand Dir auferlegter simulierter Arbeiten. Die Perfidie ist, dass die Teilnehmer meisten keine wirkliche Ahnung haben -was einem Helfer in der wirklichen Welt im Holzbereich abverlangt wird. Stimmt auch meistens nicht überein oder ist nicht vollständig.

Es wird mich niemand dazu zwingen können. Ist wohl eher unwahrscheinlich, dass mich dann überhaupt jemand einstellt. Die meisten Chancen werde ich wohl in meinem erlernten Beruf haben, das dürfte jedem einleuchten.


Ein Tipp dazu. du musst die Jobcenter davon überzeugen. Das klappt am besten, wenn Du denen Vorstellungsgespräche in Deinem Beruf vorweisen kannst -oder auch positive Reaktionen der AG . Positive Absagen zählen auch dazu. Oder ein Nebenjob im Bürobereich. Dann könnte das Jobcenter den möglicherweise nach 16f (freie Förderung) in Absprache mit dem AG in eine sozialversicherungspflichtei Arbeit umwandeln .bzw. der AG dahin überzeugt und gefördert werden.

Nur abwehren kostet auf die Dauer sehr viel Kraft und Geld. Oder Du hst gute Argumente -andauerndes Versagen des Jobcenters macht das Jobcenter auch angreifbar und unglaubwürdig bei deren Aktionen. Hier kommt es dann an -inwieweit Anwalt und Gericht zu Deinen Gunsten überzeugt werden können. Musst Du und Dein Anwalt wissen.
 
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Gast3

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Es wird mich niemand dazu zwingen können. Ist wohl eher unwahrscheinlich, dass mich dann überhaupt jemand einstellt. Die meisten Chancen werde ich wohl in meinem erlernten Beruf haben, das dürfte jedem einleuchten. Und dann als Frau, einfach lächerlich.

Ob es Kraft kostet oder nicht, ich werde weiter gegen diese Willkür vorgehen. Geld hat es mich bislang nicht gekostet. Mit der SB kann man ja nicht reden, daher habe ich ja den Wechsel beantragt. Dann müsste das Jobcenter mir schon etwas anbieten, was meine Chancen in meinem Beruf vergrößern würde.

Positive Absagen habe ich im Augenblick nur zwei ("gerne können Sie sich bei entsprechender Vakanz auch wieder bei uns bewerben", "Ihre Bewerbungsunterlagen würden wir gerne nach Beendigung des Auswahlverfahrens für zukünftig vakante Positionen archivieren"). Ob das nun ausreicht, ist fraglich.

Aber gut, dass du nochmal erwähnt hast, inwieweit sich die Anforderungen in der Übungswerkstatt von den Anforderungen in einer realen Firma unterscheiden. Das werde ich mir merken für zukünftige Gespräche mit dem Jobcenter oder Maßnahmeträgern.
 
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Dinobot

Gast
Positive Absagen habe ich im Augenblick nur zwei ("gerne können Sie sich bei entsprechender Vakanz auch wieder bei uns bewerben", "Ihre Bewerbungsunterlagen würden wir gerne nach Beendigung des Auswahlverfahrens für zukünftig vakante Positionen archivieren").

Doch -das ist schon mal sehr gut. Besser wäre noch "nur Nuancen waren ausschlaggebend" oder Nuancen waren ausschlaggebend für die Entscheidungsfindung. Und dann kommen lange Absagen -halbe Seiten > ganze Seite mit positiver Abschlussformel (wünschen Ihnen alles Gute für Ihre weitere berufliche und private Zukunft )

Bei Nuancen oder Marginalien, die Deiner Einstellung im Weg stünden -da brauchst Du keine komplette Neuorientierung -vielleicht nur Auffrischungskurs Büro

So könntest Du dann argumentieren.

Aber auch so schon mal gut. Versuche Vorstellungsgespräche im Bürobereich zu bekommen. und die den Jobcentern anchzuweisen -dann kannst Du sicher die Richtung besser zu Deinen Gunsten beeinflussen.

Ergänzung:
ich glaube nicht, dass der Zoll da viel zu ermitteln haben wird. Weil die meisten solcher Maßnahmen nämlich selbst von der Arbeitsagentur für die Jobcenter eingekauft werden. Die werden dann nicht gegen sich selbst vorgehen wollen :wink:

Es gibt aber für Verdachtsmomente von Teilnehmer an solchen eingekauften Maßnahmen gesonderte Prüfdienste, denen man einen Verdacht melden kann. Dazu sollte man aber die Bedingungen der Verträge zwischen BA und Träger kennen, was bei vielen Maßnahmen dann nicht unmöglich ist -aber hier jetzt den Rahmen sprengen würde.
 

erwerbsuchend

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Positive Absagen habe ich im Augenblick nur zwei ("gerne können Sie sich bei entsprechender Vakanz auch wieder bei uns bewerben", "Ihre Bewerbungsunterlagen würden wir gerne nach Beendigung des Auswahlverfahrens für zukünftig vakante Positionen archivieren"). Ob das nun ausreicht, ist fraglich.
Doch -das ist schon mal sehr gut. Besser wäre noch "nur Nuancen waren ausschlaggebend" oder Nuancen waren ausschlaggebend für die Entscheidungsfindung. Und dann kommen lange Absagen -halbe Seiten > ganze Seite mit positiver Abschlussformel (wünschen Ihnen alles Gute für Ihre weitere berufliche und private Zukunft )

:sorry:, wenn ich kurz dazwischengrätsche, aber auch das sind nur einige von den vielen Standardfloskeln, die Personaler für Absagen verwenden. Sie sind in den meisten Fällen nicht ernst gemeint und sollen nur den Bewerber beruhigen.
 
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Dinobot

Gast
:sorry:, wenn ich kurz dazwischengrätsche, aber auch das sind nur einige von den vielen Standardfloskeln,

Als ob ich das nicht wüsste. Danke für den Hinweis. Jedoch können die in diesem Fall auch für Nebelhexe sehr nützlich werden. Die Masse machts -und die Tatsache , dass Jobcenter nicht beweisen kann, dass AG die Floskel auch in diesem Einzelfall nur eine solche war. Dem Anschein nach war es dann beispielsweise eben nur eine Nuance -in des Wortes bester Interpretation.:icon_mrgreen:

Die Jobcenter leiben lange und umfangreiche Absagen .
Das bekommt dann den Stellenwert wie ein Bericht vom Träger -jedenfalls meine bisherige Erfahrung. Je mehr lange und gute Absagen -umso langer kann man Ruhe haben.

Kommt auf das Jobcenter und die überzeugende Darbietung durch den Elo an.

Wenn man andauernd erstklassige Absagen vorweisen kann, dann kann es jedenfalls nicht am Elo liegen, wenn der die Stelle nicht bekommen hat.
 
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Gast3

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So, wollte mich mal wieder melden. Hatte eben das Gespräch mit der Leiterin des Amtes für Grundsicherung . Die tutete aber genau in dasselbe Horn wie die SB und der Teamleiter. Ich bekäme im Büro keine Stelle und müsste deshalb in der Produktion arbeiten. Als ich fragte, welche Kenntnisse bzw. Kompetenzen mir da vermittelt würden, meinte sie doch glatt: Arbeitstugenden. Ich hatte das Wort zuerst überhaupt nicht verstanden :icon_kratz: Man würde getestet auf handwerkliche Fähigkeiten, Schnelligkeit usw. Ich könnte mich ja auch mit Gleichgestellten austauschen. Daraufhin sagte ich, ich bräuchte keine Unterhaltung, sondern einen Job. Ich könne mir ja einen Job in der Produktion besorgen, dann bräuchte ich die Maßnahme nicht antreten. Der Bescheid wäre unterwegs. Ich habe natürlich dagegen argumentiert, das Jobcenter hätte mich in der ganzen Zeit schon längst vermitteln können und ich könnte in meinem Beruf die größte Leistung erbringen. Nun ja, zum Schluss habe ich mal nach den Maßnahmeverträgen gefragt, die ich dann unterschreiben müsste. Die würde man mir zuschicken. Da bin ich aber mal gespannt...

Außerdem warf sie mir Verweigerungshaltung vor. Ich sagte, es sei ja auch kein Wunder, wenn Leute so behandelt werden. Bei meiner Fallmanagerin soll ich jetzt auch bleiben. Gut, dann sage ich eben gar nichts mehr, wenn ich da hin muss, ist deren Problem, Hauptsache ich bin anwesend.

Was mich noch interessieren würde, wären die anderen Prüfstellen. Nur weil dieser Verein schon zwanzig Jahre besteht, heißt das ja nicht, dass alles in Ordnung ist, was die machen.

Wenn alle Stricke reißen, muss ich mir eben einen 400,-Euro-Deppenjob besorgen, dann dürfte die Maßnahme vom Tisch sein, nur lohnt sich das finanziell nicht wirklich.
 
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0zymandias

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Nichts unterschreiben und beim MT keine Daten herausrücken.

Keinen Lebenslauf, Foto, Personalbogen nicht ausfüllen ...
 
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Gast3

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Unterschreiben tue ich seit anderthalb Jahren nichts mehr. Ich wollte die Unterlagen nur vorab sehen, damit mein Anwalt sie prüfen kann. Bei diesem Verein habe ich mich schon im Dezember vorgestellt. Kann mir nicht vorstellen, dass ich vor Maßnahmeantritt nochmal dahin muss. Aber ich wollte ja nach Möglichkeit gerichtlich dagegen vorgehen, sofern ich eine Chance habe.
 
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Dinobot

Gast
Ich bekäme im Büro keine Stelle und müsste deshalb in der Produktion arbeiten.

Solche Aussagen sofort schriftlich "zur Bestätigung" einfordern.
Mit Begründung, Rechtsgrundlage oder alternativ der Beifügung eines entsprechenden Gutachtens, welches diese Aussage rechtfertigt.

Meine Empfehlung. In Deinem Alter sind längst alle Arbeitstugenden automatisch vorhanden. Wer will und kann das Gegenteil dessen behaupten. Du brauchst eine Arbeit und keine Umerziehung.

Der sinnnlose Aufenthalt in einem "Holz-Bootcamp" wird Dich garantiert auch nicht in Arbeit bringen.

Vorsichtshalber kannst du ja auch mal Dein technisches Verständnis einem Eignungstest unterziehen. Ohnedem bist Du nämlich in dem Gewerbe nicht zu gebrauchen.

https://www.ausbildungspark.com/einstellungstest/aufgaben-technisches-verstaendnis/

Nimm das hoffentlich "fatale"Ergebnis doch zum Träger oder Jobcenter mit. Oder übergebe es alternativ Deinem Anwalt als Argumentationsverstärker. Für den Bürobereich sollte das unschädlich sein. Denn dort gibt es die Unterteilung dessen kaufmännisch in oder technisch.

Mich hat solch ein ähnliches Testergebnis auch mal vor der sinnlosen Verwurstung in der Männerdomäne Installlateur bewahrt. Ist allerdings schon Jahrzehnte her.
 
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Gast3

Gast
Danke für den Tipp. Ich hatte bei dem Test, den du vorgeschlagen hattest, leider nur 3 Fragen richtig beantwortet :). Aber für die Montage braucht man das doch wohl eher nicht, oder?

Könntest du mir mal einige sogenannte andere "Prüfdienste"nennen, die die Arbeit bei diesem Verein mal checken könnten? Vom Zoll habe ich noch nichts gehört. Ich dachte dann eher an die Berufsgenossenschaft oder Gewerkschaft, bei der ich allerdings kein Mitglied bin.
 
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