G
Gelöschtes Mitglied 34264
Gast
Hallo ihr Lieben,
ein Freund von mir übergab mir heute seine Unterlagen: Per Post bekam er Anfang Oktober ein "Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger" mit RFB, Beginn am 12.10.2015, Ende 11.04.2016.
Die Maßnahme startete am 12.10.2015. Er jedoch konnte aus gesundheitlichen Gründen diese Maßnahme nicht antreten. Die AU-Bescheinigung liegt erst ab dem 13.10. vor (hat beim Arzt nicht aufgepasst, obwohl er am 12. schon krank war, hat er diese sich nicht um 1 Tag rückwirkend ausstellen lassen); wurde aber dem JC per Post zugeschickt. Ich befürchte, dass ihm dieser eine Tag eine 30%ige Kürzung bringen wird
; es ergeben sich noch weitere Fragen:
Jetzt sind 3 Wochen seit Maßnahmebeginn vergangen. Hat die Zuweisung zur Maßnahme dadurch ihre Gültigkeit verloren? Oder muss er Montag bei der Maßnahme antreten? Oder wäre es egal, wenn er wegen des einen Fehltags sowieso schon eine 30%ige Kürzung erhält. Oder gibt es dann gleich 60 %?
Es liegt keine EGV vor. Ist eine Zuweisung trotzdem rechtens? Mit ihm wurde kein Gespräch geführt. Die neue SB kennt er noch gar nicht. Es wurde mit ihm nicht besprochen, welchen konkreten Vorteil ihm diese Maßnahme bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle bringen könnte.
So viele Fragen und Probleme. Danke für Eure Hilfe.
ein Freund von mir übergab mir heute seine Unterlagen: Per Post bekam er Anfang Oktober ein "Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger" mit RFB, Beginn am 12.10.2015, Ende 11.04.2016.
Die Maßnahme startete am 12.10.2015. Er jedoch konnte aus gesundheitlichen Gründen diese Maßnahme nicht antreten. Die AU-Bescheinigung liegt erst ab dem 13.10. vor (hat beim Arzt nicht aufgepasst, obwohl er am 12. schon krank war, hat er diese sich nicht um 1 Tag rückwirkend ausstellen lassen); wurde aber dem JC per Post zugeschickt. Ich befürchte, dass ihm dieser eine Tag eine 30%ige Kürzung bringen wird

Jetzt sind 3 Wochen seit Maßnahmebeginn vergangen. Hat die Zuweisung zur Maßnahme dadurch ihre Gültigkeit verloren? Oder muss er Montag bei der Maßnahme antreten? Oder wäre es egal, wenn er wegen des einen Fehltags sowieso schon eine 30%ige Kürzung erhält. Oder gibt es dann gleich 60 %?
Es liegt keine EGV vor. Ist eine Zuweisung trotzdem rechtens? Mit ihm wurde kein Gespräch geführt. Die neue SB kennt er noch gar nicht. Es wurde mit ihm nicht besprochen, welchen konkreten Vorteil ihm diese Maßnahme bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle bringen könnte.
So viele Fragen und Probleme. Danke für Eure Hilfe.