Hey leute, ich habe ne sinnlose Maßnahme aufgedrückt bekommen und die EGV unterschrieben, weil mir bisher immer sanktioniert wurde wenn ich sie nicht unterschrieben habe, trotz Widersprüche und Tipps aus Hartz4 Foren. Die Bearbeitungszeiten der Widersprüche sind immer so lange, und ich kann es mir leider nicht leisten 1-2 Monate auf ALG2 zu verzichten bis der Widerspruch bearbeitet und die Sanktion zurückgenommen wurde. Man gewinnt zwar manchmal, aber trotzdem wird ja immer erst sanktioniert und dann fehlt das Geld am Monatsanfang.
Deswegen habe ich die EGV unterschrieben, diese beinhaltet eine Maßnahme und ich habe vor mich bis zum Ende krankschreiben zu lassen. Die Maßnahme geht 3 Monate, aber in der EGV steht: "Wenn Fehlzeiten während der Maßnahme entstehen, werden diese an die vereinbarte Zeit drangehängt."
Heißt das, es ist sinnlos wenn ich mich krankschreiben lasse? Die Maßnahme geht vom 23.01.2015 bis zum 30.04.2015. Steht auch so mit Datum in der EGV.
Mfg
Deswegen habe ich die EGV unterschrieben, diese beinhaltet eine Maßnahme und ich habe vor mich bis zum Ende krankschreiben zu lassen. Die Maßnahme geht 3 Monate, aber in der EGV steht: "Wenn Fehlzeiten während der Maßnahme entstehen, werden diese an die vereinbarte Zeit drangehängt."
Heißt das, es ist sinnlos wenn ich mich krankschreiben lasse? Die Maßnahme geht vom 23.01.2015 bis zum 30.04.2015. Steht auch so mit Datum in der EGV.
Mfg