Maßnahme ESF-Bund-Programm: "Integration statt Ausgrenzung (IsA)" freiwillig oder verpflichtend?

Leser in diesem Thema...

tobylein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Nov 2006
Beiträge
61
Bewertungen
23
Hallo zusammen,

ich hatte mal wieder (leider ohne Beistand) einen Termin beim Jobcenter.
Meine SB war enttäuscht, dass ich es nicht geschafft habe in 3 Monaten (Juli-September, wo eh Ausbildungsplätze nicht vakant sind) einen Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker /Systemintegration zu finden.
Es ist meine Schuld, dass die Unternehmer mir absagen und zitiert:" Absagen sind Phrasen und die habe ich zu verantworten weil Unternehmen keinen Ausbildungsplatz für mich haben, die Argumentation und die Inhalte sind meine Schuld! Die Inhalte habe ich selber zu verantworten, weil ich rechtlich nicht nachgehe oder nachfrage warum die Arbeitgeber mir absagen mit Phrasen"
Ich glaube ich bin im falschen Film! So ein Blödsinn! Ich habe den Fehler gemacht, dass ich mich gerechtfertigt habe und erklärt habe warum ein Unternehmen keinen Ausbildungsplatz hat und solche Antworten kommen. SB wurde laut und meinte ich erfinde Ausreden für die Unternehmen!
Wirklich passiert!

Danach wurde ich wieder mal als Abgrund der Gesellschaft benannt, meine Ausbildungen zählen nichts mehr, Facharbeiterabschlüsse, Weiterqualifikationen, Berufstätigkeit usw.
Rechtlich bin ich laut SB ohne Berufsausbildung und sollte froh sein, dass ich eine Möglichkeit habe eine Ausbildung zu bekommen und ich mit den Absagen der potenziellen Ausbildungsbetrieben verantwortlich bin und dagegen nichts tue, ich bin viel zu alt (38), ungebildet, krank, nicht förderungswürdig und trage dazu bei usw.
Ich war nur baff und dachte ich habe es falsch verstanden und fragte nach und es wurde bestätigt.

Das war aber nur die Einleitung, danach ging es, dass ich eine Maßnahme machen muss, weil die so gut und toll ist. Ich fragte nach den Bestandteilen und was die Maßnahme bietet, als Antwort bekam ich nur, dass ich intensiv betreut werde bei der Ausbildungssuche und Betreuer mich unterstützen.
Nach wiederholter Nachfrage, wo das ist, welcher Träger, welche Maßnahmeinhalte, Ort, Umfang usw. Wurde SB sehr laut und beleidigte mich, warum ich solche Fragen stelle und sie als dumm verkaufe, ob ich ich es nicht verstehe usw. - ich habe es verstanden und nur nachgefragt was genau das für eine Maßnahme ist. Da sie so laut wurde, dass es die ganze Etage hören konnte, habe ich entsprechend zurück-gekontert, dass es auch die Etage hören konnte. Ich habe darauf hingewiesen, dass es nur Fragen sind und es mein Recht ist zu fragen wie die Art der Maßnahme ist, Umfang, Inhalt usw.
Gleichzeitig habe ich eine andere Maßnahme als sinnvoller benannt und als Vorschlag gegeben. Antwort war mal ehrlich, kein Geld, kein Sinn und hätte ich nicht verdient. auch könnte sie es nicht beantragen, weil sie denkt, dass sie es nicht genehmigt bekommt.
Aha!

Dann nötigte sie mich zu einer Schweigepflichtsentbindung für die Maßnahme, den Maßnahmeträger oder was weiß ich, ohne zu wissen um was es sich handelt! Auch fragte ich für was das sei und für was für eine Maßnahme und warum!
Dann wurde sie wieder sehr laut- Brüllton! "Wenn ich das nicht mache, würde sie anders können" (gleiches Geschwafel "bin Abschaum der Gesellschaft") und ich würde vollvermittelt werden für ZAF , Helferstellen und Arbeiten die "sie" keinen wünscht und würde alles tun das ich daran zerbreche! Auch würde sie mich mit Unmengen an Vermittlungsvorschlägen beschäftigen.
Ich habe gleichgültig reagiert, in der Art: "Nicht mein Problem"
Ich fragte warum ich das unterschreiben müsse. Der "Betreuer" brauch mein Tel-Nummer und ohne die Unterschrift kann er mich nicht kontaktieren.
Aha!

Sie druckte das Schriftstück aus und gab es mir zum lesen und übte Druck auf mich aus, das zu unterschreiben. Es war keine Schweigepflichtsentbindung wegen der Tel-Nr. Es war schlicht weg ein Vertrag, der beinhaltet, dass ich mich den Betreuer verpflichte über Teile meines Lebens zu bestimmen!!!!
Gleichzeitig gebe ich den Jobcenter das Recht zu dem Betreuer alle relevanten Daten über mich zu erfragen und umgekehrt!

Ich habe selbstverständlich nicht unterschrieben! Und fragte mal wieder nach dem Warum, Wie, Wieso usw.
Wurde gleich auch mit Schuldzuweisungen, Demütigungen und Gegenfragen beantwortet.
Ich schwieg und machte nix und wartete ab was die SB von mir noch will, das Schreiben mit der Schweigepflichtsentbindung, getarnt als Maßnahmevertag, habe ich an mich genommnen und verstaut.
Nach ca. 10 min (wahrscheinlich auf Good Cop spielend und Profil-Aktualisierung) saß ich dumm rum und schaute aus den Fenster raus und grübelte was die von mir will. Auf einmal merkte sie, dass ich den Wisch nicht unterschreibe und rannte zum Regal und gab mir ein Flyer von der mysteriösen Maßnahme.
Tja, es handelt sich um eine Maßnahme: ESF -Bundesprogramm "Integration statt Ausgrenzung (IsA)" Trotz mehrfacher Nachfragen wurde nix gesagt, nichts bestimmt usw. einfach blanko unterschreiben gefordert und wurde genötigt mit Repressalien wenn ich nicht unterschreibe!!!
Leider habe ich wenig Informationen, in Foren sind die Meinungen verschieden, einmal ist Pflicht und einmal ist freiwillig. Kann da nichts Greifbares erkennen!
Ich habe aber die Förderrichtlinie des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Richtlinien/fr-lza.pdf?__blob=publicationFile&v=1) gefunden, die Bundesprogramme sind freiwillig! Zitat: "Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Die Programmteilnahme wird in die
Eingliederungsvereinbarung aufgenommen."

Wer hat Erfahrung damit und wer kann genau sagen ob das Programm freiwillig ist oder die Maßnahme ein Zwang ist?

Die SB wartete noch ab ob ich den Wisch unterschreibe und merkte es war nicht so. Sie druckte eine neue EGV aus, die ich unterschreiben sollte, klar mit Hinweis der Betreuungsmaßnahme.
Die Schweigepflichtsentbindung und auch die vorgesetzte neue EGV habe ich nicht unterschrieben und sagte ihr, dass ich die in Ruhe zu Hause lesen möchte und prüfen möchte.
Ups, das war zuviel für die SB , ich wurde unter Druck gesetzt sofort zu unterschreiben oder ich muss mit Repressalien rechnen und sie würde alles tun, dass ich es schwer haben würde!!!
Ich habe mich in den Moment mental losgelöst, weil ich kurz davor war der lieben Dame eins in die Vollen zu geben!
Ich habe einfach mehrfach geäußert, dass ich die EGV und die Entbindung in Ruhe durchlesen möchte und rechtsmäßig überprüfen möchte. Da wurde die noch aggressiver und kam mit Suggestivfragen, Mitleid fordern, dass sie so viel Arbeit hätte und das Nichtunterschreiben ihr noch mehr Arbeit bedeutet uvm.(PaL halt!)
Ich habe die Unterlagen mitgenommen, nix unterschrieben und das Gepräch beendet und bin gegangen. Ich war innerlich so in Rage, dass ich eigentlich den Geschäftsführer sprechen wollte, habe es gelassen weil ich hoch zehn war und abwarte was Madam macht.
Beim Verlassen drohte sie mir, wenn ich die Unterlagen nicht bis Freitag überprüft habe, gibt es einen VA !

Daher meine Frage:
Ist die Form der Maßnahme mit VA rechtens? Inhalte sind aufsuchende Betreuung und nach Flyer, bei den Erwerbslosen zuhause!!! Ebenfalls telefonische Aufsuchung!
Suchtberatung, Schuldenberatung, Bewährungshelfer, Vormund usw.
Ich selber brauche diese Betreuung nicht, weil ich voll geschäftsfähig bin, nicht entmündigt, keine Schulden, keine Sucht, keine Vorstrafen und auch keine Krankheiten habe die einen Betreuer benötigen!
Auch bin ich ausgebildet mit guten-sehr guten Abschlüssen in Berufen.
Was soll der Quatsch und die Nötigungen nach der Unterschrift?

Meine Vorgehensweise ist jetzt, das ich nix mache - absolut, den Termin für die genötigte Unterschrift unter der EGV und Schweigepflichtsentbindung nicht setze. Ich habe auch keine Termin gesetzt und auch nicht bestätigt, nur, dass ich die Unterlagen zum Prüfen mitnehme. Auch sehe ich keinen Handlungsbedarf, da ich noch eine gültige EGV habe (5 Eigenbemühungen/Monat auf einen Ausbildungsplatz, Gültigkeit bis: "aufs Weitere"), daher erfülle ich Alles und "Bis aufs Weiteres" heißt logisch EGV hat Bestandteil für alle Ewigkeit!

Eins ist sicher, irgendwelche Pseudo-Betreuer und was auch immer die sich schimpfen, möchte ich nicht in meiner Bude, nicht in meinem Umfeld und erst Recht nicht telefonisch dauerhaft belästigt werden. Langsam reicht es!

Gibt es keine Grundgesetze mehr?
Ich werde genötigt zu unterschreiben oder mir passiert was!
Hallo!!! Das Ist Erpressung, Nötigung, Beleidigung, üble Nachrede usw.

Einfach nur krank alles!
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
Hallo!
Alles was mit ESF zu tun hat ist immer freiwillig! Das kann ich Dir blind zusagen! Grund ist hierfür, dass Du immer Zustimmungen unterschreiben musst, wo es um Datenspreicherung und Weitergabe geht.

Möchtest Du wirklich keine Beschwerde nach Nürnberg schreiben? Ich würde mir so etwas verbieten! Ich habe eine Beschwerde eingereicht, wegen viel weniger als Du anscheinend erlebt hast und habe beim nächsten Termin eine fast heulende und rasend-zerfließende SB erlebt, weil die es nicht glauben konnte, dass ich so etwas durchgezogen habe! Sie konnte ihre Augenbrauen gar nicht mehr hoch kriegen! :peace:

Dabei geht es weniger Vorwürfe mitzuteilen, als etwas zu schildern und ganz viele Fragen zu stellen: was das soll, ob es üblich ist, was Du dagegen tun kannst, EGV Zwang, Drohungen, Vorwürfe, ob das normal und von Geschäftsführung geduldet und befürwortet wird??

Termin:
Du musst nichts tun, nichts unterschreiben! Wenn wir die EGV kennen würde, könnten wir zu Änderungen raten! Diese aber trotzdem nicht unterschreiben!!! Alles gut aufheben! Wenn Du eine gültige EGV hast und gut damit leben kannst, bleibe dabei! Wenn Du alles anonymisiert zeigen würdest, könnte man viel mehr äußern. So kann man nur sagen: ESF ist freiwillig! Und Du musst nicht begründen warum!

Übrigens: ganz viele Aussagen die Du zu hören bekommen hast sind einstudiert und von Teamleitung so gewollt und geschult! Vieles kenne ich, kennen viele hier, was Du zu hören bekommen hast! Du hast anscheinend den Traum-SB abbekommen! Und diesen wirst Du nie los, wenn Du Dich nicht wehrst!

NACHTRAG: Du siehst, dass Du nicht viel brauchst außer Wissen! Wissen um Deine Rechte und Pflichten! Das reicht schon, damit SB ausrastet! Du hast Dich sehr gut geschlagen! Beim Termin ab jetzt immer mitschreiben! Stichpunktartig, wenn Dumm-Sabbel kommt! Das wird SB ganz gehörig gegen den Strich gehen! Wirklich nur das Nötigste sagen und alles einstecken ist der richtige Weg!

Fordere bitte den Gesprächsvermerk (GV ) vom Termin! Einfach Brief an SB und GV vom....2017 fordern! Damit zeigst Du wieder Dein Wissen und Du kannst sehen, was SB plant und was für Lügen eingetragen wurden!
 
Zuletzt bearbeitet:

Raffi

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Jul 2011
Beiträge
213
Bewertungen
87
Bitte ab sofort nicht mehr allein zu deiner Sachbearbeiterin gehen. Sondern mit einem Beistand. Dann dürften die Verballausfälle nicht mehr vorkommen. Wegen des vorigen Vorfalls bitte einen Brief an den Leiter deines Jobcenter schreiben, nachweislich den Brief absenden oder Persönlich abgeben gegen Bestätigung.

An das Jobcenter xxx



12345 Deine Stadt


BG .- Nummer

Datum: TT.MM.JJJJ

Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des ....................

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art. 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Beleidigung, Nötigung, übele Nachrede einlegen.

Begründung:

........................................
Ich möchte Sie bitten, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen, weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

....................
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.125
Bewertungen
18.961
[...]
Eins ist sicher, irgendwelche Pseudo-Betreuer und was auch immer die sich schimpfen, möchte ich nicht in meiner Bude, nicht in meinem Umfeld und erst Recht nicht telefonisch dauerhaft belästigt werden. Langsam reicht es!

Gibt es keine Grundgesetze mehr?
[...]

Wegen dem Artikel 13 des Grundgesetz kannst Du alle ungewollten Besucher wegschicken.

Begründungslos und still, oder aber lauthals begleitet von einem feurigen Strom von Profanitäten, ganz wie Du willst. :wink::biggrin:
(Und bei ungewollten Telefonaten gilt sinngemäß dasselbe.)

Den Vorschlag mit dem Ausdruck des Gesprächsvermerks würde ich aufgreifen.
Wer schon im Gespräch psychopathologisch auffällig wird, kann das auch an der Tastatur.
Der Eintrag verbliebe allerdings in der Akte und könnte so länger Wirkung zeitigen, als einem lieb sein kann.

Die Droh- und Runterputzarien singen übrigens viele der mit Steuergeldern Bezahlten.
Ich weiß, es fällt einem schwer zu glauben, aber:

Letztendlich meinen sie nicht Dich.
Können sie auch nicht, schließlich kennen sie Dich ja nicht.
 

tobylein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Nov 2006
Beiträge
61
Bewertungen
23
Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ich stelle die Unterlagen die ich heute bekommen habe mal online, dass jeder sehen kann was Sache ist. Die Schriftstücke sind anonymisiert und ich hoffe ich habe nichts ausgelassen.

1. Einmal die neue nicht unterschriebene EGV
2. Dann den Flyer (mit Hinweis, dass die Maßnahme ESF - gefördert ist in den Bereich ESF -Bund- IsA)
3. Die nicht unterschriebene Schweigepflichtsentbindung

Die alte und laufende EGV ist identisch, außer vom Inhalt der Zwangsbetreuung der ESF -Maßnahme wo ich auf unterzeichnen genötigt wurde. Die bestehende EGV ist auf "Bis aufs Weitere"

Was bedeutet das genau? Ich verstehe bis aufs Weitere, das die die EGV unendlich bestehen bleibt!
 

Anhänge

  • egv1.jpg
    egv1.jpg
    130 KB · Aufrufe: 441
  • egv2.jpg
    egv2.jpg
    149,6 KB · Aufrufe: 437
  • egv3.jpg
    egv3.jpg
    186,6 KB · Aufrufe: 406
  • fly1.jpg
    fly1.jpg
    89,4 KB · Aufrufe: 417
  • fly2.jpg
    fly2.jpg
    113,6 KB · Aufrufe: 392
  • swb.jpg
    swb.jpg
    84,8 KB · Aufrufe: 436

tobylein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Nov 2006
Beiträge
61
Bewertungen
23
Zum Thema Beistand.. es ist für mich fast eine Unmöglichkeit zu den Terminen einen Beistand zu haben.

Kurz meiner Lebenssituation:
Ich bin 38 Jahre alt, früher wo ich nicht abhängig vom Jobcenter war, hatte ich einen großen Freundeskreis, jetzt nicht mehr! Ich beziffer das auf genau 2 Freunde, der Rest meidet mich. Ein Freund von mir weiß genau was Sache ist und hat mir auch angeboten als Beistand mitzukommen. Er muss aber Urlaub nehmen, Gleitzeit nehmen oder ich muss hoffen dass er frei hat.
Aber damit habe ich große Probleme, ich möchte nicht noch weiter abhängig sein und Menschen belästigen die mich zu einen Unsinnsgespräch ins Jobcenter begleiten. Die Trulla ist eh jetzt so drauf, dass die macht was sie will-- sprich Gott spielen, Machtbedürfnisse und ausleben und Repressalien.
Der "Notbeistand" hilft mir da nicht weiter, erst Recht nicht, wenn die mich vielleicht jede Woche vorläd, mit Disskussionen wegen Fahrtgeld (50 km Fahrtstrecke zur "Beruflicher Situation besprechen") usw.

Der Witz ist, die vermittelt mich als Fachinformatiker, da ich jetzt das Profil habe! Sie meint, dass ich jetzt Stellenangebote bekomme mit der Qualifikation und ich den Arbeitgebern die Ausbildungsinteresse vermitteln soll, auch wenn die Stellenvorschläge nicht zumutbar wären! Nur noch krank!
Ich habe diesen Drohungen nur zugelächelt und mir meinen Teil gedacht. Zu verlieren habe ich nichts, ich bin am Ende angelangt, daher sehe ich solche Soziopathen oder auch Psychopathen als gleichgültig an. Das Drohen hat ein Ende bei mir!
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.125
Bewertungen
18.961
Gut aufbewahren, dieses Vertragsangebot einer EGV , denn der Fehler könnte schon letal sein:

Die Maßnahmenteilnahme ist nicht sanktionsbewehrt.

Lauf Rechtsfolgenbelehrung (RFB ) in Punkt 10. ist sanktionsbewehrt nur das, was unter Punkt 5., Zur Integration in Arbeit, steht.
Die Pflicht bezüglich der Maßnahme wäre mit zwei Briefen abgegolten, nicht mit einem n-monatigen Maßnahmenmärtyrium. :biggrin:
Ein Brief an Knödeldihödel vom MT (Kontaktaufnahme, "hiermit nehme ich mit Ihnen Kontakt auf") und ein Brief zur Rückmeldung ans JC ("Ist in Bearbeitung, mit allerhöchstvorzüglicher Hochachtung, Ihr Leckomio." :biggrin:).

Ein EGVA dürfte hiervon nicht abweichen, denn er darf eine EGV nur ersetzen und muss deshalb bezüglich der Eingliederungsleistungen und -pflichten inhaltsgleich sein.

Blöde Zwickmühle für das arme JC .
(Normalerweise könnte man sogar darüber nachdenken, den hingestellten Besen zu reiten und zu unterschreiben, aber nach Geschrei und Beleidigungen ist das doch wohl eher meh. :wink:)

Nachtrag: Es gibt auch kein bestimmtes Angebot der Maßnahme mit RFB .
Inhalte, Zeiten, Ort, etc. bleibt vollständig unbestimmt.
Zusätzlich liegst du mit 38 Jahren außerhalb des ausgewiesenen Alterspektrum von 18 bis 35 Jahren.
 

tobylein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Nov 2006
Beiträge
61
Bewertungen
23
Hallo!
Alles was mit ESF zu tun hat ist immer freiwillig! Das kann ich Dir blind zusagen! Grund ist hierfür, dass Du immer Zustimmungen unterschreiben musst, wo es um Datenspreicherung und Weitergabe geht.

]

Vielen Dank für deine Antwort,

und dein Statement unterstützt auch die Vorgehensweise die ich heute zu spüren bekommen habe. Es wird mit Druck, Zwang, gar mit Nötigung und Erpressung reagiert, dass ich eine Pauschalunterschrift zu einem Maßnahmevertrag machen sollte ohne zu Wissen ob Freiwilligkeit oder Zwang dahinter steckt, die SB -Trulla hatte gehofft, dass ich dummblöd unterschreibe.
Ohne Unterschrift dürfte für mich diese Maßnahme hoffentlich Geschichte sein, außer ich bekomme am Ende der Woche ein VA mit der Betreuungsmaßnahme, dann darf ich mich vor Gericht rechtfertigen warum ich keinen Zwangsbetreuer in meinem Haus haben möchte.
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
Ohne Unterschrift dürfte für mich diese Maßnahme hoffentlich Geschichte sein, außer ich bekomme am Ende der Woche ein VA mit der Betreuungsmaßnahme, dann darf ich mich vor Gericht rechtfertigen warum ich keinen Zwangsbetreuer in meinem Haus haben möchte.

@ tobylein,

eine ESF -Maßnahme kann es nicht per verpflichtendem VA geben. Sollte es allerdings eine andere Maßnahme per VA geben, die nicht vom ESF gesponsort wird, dann keine Panik aufkommen lassen, denn auch gegen diese gibt es wirksame Gegenmittel.
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
Ich finde, tobylein hat sich prima behauptet.
[...] Letztendlich meinen sie nicht Dich.
Können sie auch nicht, schließlich kennen sie Dich ja nicht.
Mir fiel zu DER Story ein:
Weia, da brannte einer SB aber der Kittel bereits lichterloh!
Wahrscheinlich bekommt sie das zentralwirtschaftlich organisierte Plan-Soll nicht gebacken: Soundsoviele real sheeps auszumachen und mit-hängen zu lassen.

Was da geschildert wurde, grenzt an voll übergeschnappt.
Kurz vor Amok.
Nicht nur die Stimme.

So - nun hast du das auch mal miterlebt.
Nein - das ist nicht schön.
Jedoch mit dem gebührenden Abstand betrachtet, entbehrt es nicht einer gewissen Komik, daß ein SB - allein auf seine Auskunftspflichten verwiesen - derart tillt.

Wenn du dir DAS erst mal klar gemacht hast, kannst du die Kaltspeise deiner kleinen Revanche in Angriff nehmen.
Wie bereits vorgeschlagen, den GF mit gezielten Fragen um Stellungnahme bemühen.
Dir sollte dabei bewußt sein, daß alles genau SO vorgesehen war wie es passiert ist.
Nur - macht es denen einen Haufen Arbeit, wenn der Einzuschüchternde das Kind in "Des Kaisers neue Kleider" gibt und seinen Unmut in aktenkundig werdende Schriftform und sehr sehr klare Worte faßt.
Deshalb schlafe lieber drei Mal über deinem Text, ehe du ihn los trittst.

Mir passiert es in der ersten Wut, daß ich Mutmaßungen anstelle und viel zu emotional texte.
Das ist nicht gut, zeigt es, daß "Wirkungstreffer" erzielt wurden.
Runter gekühlt verlege ich mich darauf, gezielte Fragen zu stellen und meine Mutmaßungen/Unterstellungen stets im Konjunktiv vorzutragen.
Einerseits wegen der milden Arroganz, mit der diese Stilvariante einher geht, andererseits um nicht Gefahr zu laufen, selbst wegen übler Nachrede angegangen zu werden.

Um von der Palme zu kommen - als mir weniger Schlimmes das erste Mal in DEM Dunstkreis passierte, brauchte ich geschlagene zwei Monate, um meiner Empörung Herr zu werden - würde ich ich auf den Verbis -Eintrag warten und zunächst ein detailliertes Gedächtnisprotokoll - u. A. zum Dampf ablassen - schreiben.
Solange die Eindrücke frisch sind.
DAS Protokoll würde ich mit dem Verbis -Ausdruck vom letzten Date abstimmen.

Falls der Verbis -Vermerk mit Mutmaßungen gespickt sein sollte - was bei dem Verlauf nicht überraschen würde - stellst du den Antrag auf Änderung jedweden Text-Schnipsels, der dir nicht paßt - und - den dein orakelnder SB nicht wasserdicht belegen kann.
Das machst du kleckerleweise.
Da dir dies und das erst aufgefallen ist, als du es im neuen Zusammenhang gelesen hast. :icon_wink:

Was glaubst du, was für eine Freude die Prozedur für Admins und diejenigen ist, die die jeweiligen Änderungen der Verbis -Einträge extra abzunicken haben...
Das geht nämlich "hinterher" nicht mehr "einfach so". Wäre ja auch noch schöner.
Wenn die sich uneinsichtig zeigen sollten, wird das halt dem Gericht vorgetragen.
Selbst wenn die dir nicht beispringen sollten - der zusätzliche Arbeitsaufwand, den du auszulösen bereit bist, soll sich in den Teeküchen des JC rumsprechen.
Ebenso der Umstand, daß, sobald dir ans Bein gepinkelt wird, du es weg ziehen wirst.
Dahinter ist der Weidezaundraht.

Bis zum nächsten Date hast du hoffentlich ganz tief verinnerlicht, daß wenn ein SB oder Träger-Mitarbeiter laut, unflätig oder ehrenrührig wird, er sich gerade sehr davor fürchtet, recht bald auf dem selben Stuhl wie du zu sitzen.
Wenn DAS erst mal verstanden und gesackt ist, fällt eine ANGEMESSENE Gesprächstechnik viel leichter.
Dazu brauche ich auch keinen Beistand (mehr).
Mit denen hatte ich das Problem, daß sie die Klappe im strategisch wichtigen Moment nicht halten konnten, weil sie sich stellvertretend angefaßt fühlten und meinten, mich verteidigen zu müssen.
Meinen SBs falle ich bei der ersten Entgleisung ins Wort und sage:
Was ist denn das für ein Ton? Den dulde ich nicht.
Kommt SB noch mal patzig: Das können Sie vielleicht mit Ihren Kumpels auf dem Schulhof machen - mit mir nicht.

Hilft das nicht - was mir noch nicht passiert ist - ich kann sehr leise und schneidend vortragen, was ich nicht zu akzeptieren bereit bin - käme halt Schritt 2.

Freundlich lächelnd den Hintern aus dem Stuhl lüften, Plünden einsammeln und dabei sagen:
DA Sie sich nicht in der Lage zeigen, ein zivilisiertes Gespräch zu führen, bricht unsere Kommunikation an DER Stelle ab.
Ich halte es für das Schlaueste, Sie kommen erst mal auf den Teppich und besinnen sich auf eine angemessene Gesprächsführung.
Während Sie an ihrem Ton arbeiten, machen Sie sich bitte klar: Sie Dienstleister - ich Kunde.
Der Kunde geht jetzt in den Wartebereich.
Bitte holen Sie mich dort ab, wenn IHNEN ein Gespräch mit genannten Voraussetzungen möglich erscheint.

Keine Diskussion.
Alles abwürgen wenn SB die verbalen Sch***ekübel auszukippen ansetzt.
Aufstehen, zur Not die Ansage über den plappernden SB drüber machen und RAUS gehen.

Mein Ziel wäre:
SB soll den Hintern heben, um mich wieder rein zu holen.
Konsequenz ist gefragt.
Von meiner Seite: Voller Aufmerksamkeitsentzug.
Wie bei bockigen Kleinkindern.

Bei der Gelegenheit können schnell Namen und Büro des Geschäftsführers/Teamleiters in Erfahrung gebracht werden.
Falls SB sich bockig zeigt, mitwirkend nach 20 Min anklopfen, den Kopf durch die Tür steckend fragen, ob das Date noch weiter geführt wird oder der Tag ab jetzt wieder dir gehöre.
Ein bißchen Spaß auf den Ärger muß sein.

Wichtig:
Zeige dich bei jedwedem Schlagabtausch gelassen-angstfrei bis heiter.
Mir ist schon passiert, daß ich laut aufgelacht habe.
Das signalisiert der Gegenseite den totalen Kontrollverlust.
Manipulatoren können es überhaupt nicht verknusen, mit angstfreiem Gelächter aus dem Konzept gebracht zu werden.


Falls SB weiterhin durchdreht, ziehst du den Kopf aus der Tür, gehst und setzt eine schriftliche Beschwerde an den GF und nach Nürnberg ab.
Nicht, daß das irgend wen "berufsethisch" scheren wird.
Das machst du allein, um denen DAS zu bescheren, was keiner mag:
Zusätzliche, vermeidbar gewesene Arbeit.
 

tobylein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Nov 2006
Beiträge
61
Bewertungen
23
Bitte ab sofort nicht mehr allein zu deiner Sachbearbeiterin gehen. Sondern mit einem Beistand. Dann dürften die Verballausfälle nicht mehr vorkommen. Wegen des vorigen Vorfalls bitte einen Brief an den Leiter deines Jobcenter schreiben, nachweislich den Brief absenden oder Persönlich abgeben gegen Bestätigung.

An das Jobcenter xxx



12345 Deine Stadt


BG .- Nummer

Datum: TT.MM.JJJJ

Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des ....................

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art. 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Beleidigung, Nötigung, übele Nachrede einlegen.

Begründung:

........................................
Ich möchte Sie bitten, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen, weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

....................

Vielen Dank für deine Antwort.

Zum Thema Beistand habe ich mich davor geäußert. Und ja, es ist extrem schwer für mich auf dem Lande, 25 km vom Jobcenter entfernt und um 8.00 Uhr einen Beistand zu finden.
In extremer Not hätte ich den und könnte den abrufen, aber ich kann niemanden abrufen, wenn die SB mich willkürlich laden möchte wie sie will, monatlich, wöchentlich, gar täglich.

Was Dienstaufsichtsbeschwerden angeht und Ähnlichem, ich habe keine Zeugen, keinen Beweise und keine Lobby. Diese Mitteilung sind nur Zeitverschwendungen und kosten Energie und Geld - für nix. Einen Sinn haben die nur wenn es Beweise gibt oder wenn es zu unbequem wird wenn es zu sehr in die Öffentlichkeit kommt. Mit Glück kuschen die auch mal - Hauptsache kein Ärger, keine Arbeit und keine öffentliche Aufregung. So in der Art: 100 machen den Schwindel mit und 1, 2, 3 Leute ziehen wir durch!
Wenn SB oder gar ganze Abteilung (erst Recht ländlich, wo jeder jeden kennt und der/ die Jobcenterleiter/in sich duzen) einen auf den Kieker haben, egal wie nett und süß du bist, haste verloren!
Die Gründe deswegen können belanglos sein-- passt SB dein Erscheinungsbild/ Nase nicht oder das Nachfragen bist du durch! Können auch viele andere belanglose Gründe sein! Das ist Gesetz dort, gerade Außenposten-Jobcenter!

Ich habe es heute ganz genau erlebt, sagt man nicht sofort "Amen" und unterschreibt blind einen Betreuungsvertrag, wird man als Aussätziger, Krimineller und Asozialer betitelt und es wir psychisch Druck ausgeübt. Die war so lautstark, dass es das ganze Jobcenter mitgehört hat, war der SB egal! Daher ziehen alle an einem Strang! Ist ja offensichtlich!
Mal schauen ob die einen VA veranlasst und den Quatsch mir befehlt.
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
@ tobylein:
Du hast gerade alle Argumente vorgetrgen, weshalb deine Beschwerde nie mündlich, telefonisch oder sonstwie un-beweisbar los getreten werden sollte.
Anträge auf Auskunft, Beschwerden mit Aufforderung zur Stellungnahme müssen zu den Akten genommen werden.
Es muß darauf reagiert werden wenn du konkret um Aufklärung und Beratung anfragst.

Daß die am selben Strang ziehen, ist jedem klar, der sich mehr als einmal mit denen ins Benehmen setzen mußte.
Deshalb sollte dein Weidedraht unter Alternativ-Strom gesetzt werden.

Deine Schilderung hat den Ruch der Optionskomune.
Finde das heraus.
Dann geht deine Beschwerde an Landrat und oder ans Ministerium.
Das wird dir sicher einer der Auskenner sagen können, sollte es so sein.
Ob GF und SB es dann immer noch so lustig finden, sobald der GF Stellung zu beziehen hat, wird sich zeigen.
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
Du musst es nicht sofort machen, auch wie erwähnt einige Tage verstreichen lassen, wenn Du eine Beschwerde geschrieben hast. Aber wir Leser merken, dass es heftig gewesen sein muss, weil Du es wiederholst, so etwas nie erwartet oder in einer Behörde die dem Hilfesuchenden unterstützen soll und diesen Auftrag hat, nicht erwartet hättest! Und das teilt man mit Fragen mit! Fragen deshalb, weil nachgefragt wird beim SB und das dann durch viele Hände geht!

Du schreibst auch "beleidigt" und das lässt man sich nicht gefallen, auch wenn wir Dir erzählen, dass es einstudiert ist und von obe aufgetragen wird! Ich kenne viele Worte, die Du gesagt hast. Ich war allerdings nicht geschockt, als ich mir vieles anhören musste, weil ich ganz schnell im Forum dieselben Vorwürfe gelesen habe! Ich habe seither alle meine Termine Theaterstücke genannt, weil mir immer etwas einstudiert wirkendes vorgespielt wurde, sogar mit den besser bezahlten Schauspielern aus den oberen Etagen!

Wenn Du es so lässt wie es ist, wird SB denken, es hat gesessen! Du weißt nicht ob sich so etwas wiederholt! Vielleicht noch schlimmer Es geht hier auch, Dich total aus der Reserve zu locken! Dich nieder zu machen und Dir die Schuld für alles und Deine Lage zu geben! Und das ist alles geschult! Denn wenn die Leute nicht einsehen würden, dass sie Schuld an allem sind, würden sie nicht unterbezahlte Tätigkeiten ausüben oder in eine ganz andere Richtung gehen als die, die sie gehen wollen!

Das merkt man bei Dir! Du hast klare Vorstellungen und ein Ziel! Und da ist es für SB ganz schwierig Dich in etwas fremdes Wie Werkstätten oder Coachings zu stecken, wo herausgefunden werden soll, was Du noch kannst, außer ganz wenig!

Beantragst Du eigentlich für die Termine Fahrkosten??? 25 Km müsste doch teuer sein!!!??? :peace:
 

tobylein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Nov 2006
Beiträge
61
Bewertungen
23
Hallo zusammen,

ich habe darüber geschlafen und heute bin ich schon beruhigter. Ich mache auch immer wieder den Fehler, dass ich mich darüber zu sehr aufrege, statt dessen einfach abzuwarten, zu prüfen und Rat einholen. auch nehme ich das zu sehr persönlich, auch wenn es persönlich ist. Ich sollte ein dickeres Fell was JC und Co angeht mir anlegen.

Ein ganz großen Dank für die Antworten von:
Sonne11, Pixelschieberin, erwerbssuchend, 0zymandias und Raffi!

@0zymandias

Nachtrag: Es gibt auch kein bestimmtes Angebot der Maßnahme mit RFB .
Inhalte, Zeiten, Ort, etc. bleibt vollständig unbestimmt.
Zusätzlich liegst du mit 38 Jahren außerhalb des ausgewiesenen Alterspektrum von 18 bis 35 Jahren.

Zur Bestimmtheit habe ich mehrfach nachgefragt und ich wurde mehrfach angegangen warum ich nachfrage - so in der Art: "Was ich mir erlaube zu fragen und warum?". Klassische Suggestivfragen um vom Thema abzulenken.
Infos vor der blanken Unterschrift auf die Schweigepflichtsentbindung habe ich nicht bekommen. Erst als ich Die nicht unterzeichnet habe, dann pfefferte sie mir den Flyer hin.
Sie kam meiner Frage dann zuvor, dass es nur bis max. 35 Jahre ist, und sie meinte, dass ich mich darum kümmern muss und ich es trotzdem machen kann, dafür braucht sie aber die Unterschrift!
Kam mir natürlich komisch vor! Daher keine Unterschrift von mir. Und Dank deiner Erklärung ist es auch klar.
In der vorgelegten EGV steht ja auch drin dass ich mich mit dem Zwangsbetreuer telefonisch in Verbindung setzte bis zum:???? ist kein Datum drin, daher sehe ich es so, dass ich mich in 2565 Jahren eigentlich nicht melden muss, auch nicht in 5 Monaten, 5 Jahren und unendlich... der Meldetermin ist Null! ;-)
Aussage war auch, dass der Betreuer mich zuhause aufsucht oder im Cafe und was weiß ich, gleiches per Telefon... alles total unbestimmt.
Die Inhalte der Maßnahme laut Flyer sind ja ähnlich wie für ein Betreuer der von einem Gericht bestellt wird, bei Behinderten, Geisteskranken, Kriminellen und Suchtkranken.
Schlimm!

Ein bisschen kommt es mir vor, dass SB und Maßnahmeträger zusammenarbeiten und profitieren. Ich habe mal recherchiert, der Maßnahmeträger ist eine Event-Marketingagentur, Spektrum: Marketing, Grafikdesign, Eventproduction und Coaching. Sehr untypisch für Maßnahmeträger, besonders weil das Hauptaspekt Dienstleistung kommerzieller Bereiche ist, identisch mit einer Werbeagentur! Passt mit Betreuungsmaßnahmen irgendwie nicht zusammen, gerade wenn es sozial sein sollte!
Meiner SB konnte ich die Info entlocken was sie davor gemacht hat, bevor sie beim Jobcenter unter Vertrag stand. Sie meinte sie war als Beraterin in einer Marketing-Agentur für Print-Medien. Na, ja... man könnte jetzt eins und eins zusammenzählen!

Auch verstehe ich es nicht, wenn schon kein Geld für Weiterbildung und Ausbildung vorhanden ist, warum für solche Maßnahmen, die auch ne Menge Geld kosten, dafür Geld zur Verfügung gestellt wird? Nur reine Statistikbereinigung kann es nicht sein?

Ich habe auch schon länger intensiv versucht zu suchen, was solche Sinnlosmaßnahmen kosten. Kaum was zu finden! Außer ein Zeitungsbericht vom DGB, wo genannt wird dass solche Aktivierungs-Maßnahmen durchschnittlich 1000 EUR/Monat/Teilnehmer kosten, mal mehr und mal weniger und das in Vollzeit ohne zuzügliche Provisionen. Ob das stimmt weiß ich nicht. Ich weiß nur was Maßnahmen in Weiterbildungen und Ausbildungen kosten, die Angaben sind transparent und einfach online abzurufen. Viel mehr kosten die auch nicht! Vielleicht mal spezielle Softwareschulung 1400 EUR für 4 Wochen mit Prüfung und anerkannten Zertifikat! Der Rest bewegt sich auf gleichem Level.
Kennt jemand von euch hier was solche Sinnlosmaßnahmen kosten?

@Sonne11

Du musst es nicht sofort machen, auch wie erwähnt einige Tage verstreichen lassen, wenn Du eine Beschwerde geschrieben hast. Aber wir Leser merken, dass es heftig gewesen sein muss, weil Du es wiederholst, so etwas nie erwartet oder in einer Behörde die dem Hilfesuchenden unterstützen soll und diesen Auftrag hat, nicht erwartet hättest! Und das teilt man mit Fragen mit! Fragen deshalb, weil nachgefragt wird beim SB und das dann durch viele Hände geht!

Ja, ich muss erstmal runterkommen und sacken lassen.
Es war heftig, und auch ich kenne das SB -Sprech gut und weiß wie die ihre Maßnahmen rechtfertigen und ihre Vermittlung. Aber diesmal war es mehr als heftig und ich hatte innerlich den Mund vor Erstaunung offen. So niedergemacht wurde ich noch nie, auch von der Argumentation her, das war eine ganz andere Liga!
Die SB weiß auch was ich in der Vergangenheit erlebt habe und lange in ärztlicher und psychologischer Behandlung war. Davor nimmt sie keine Rücksicht, gar verletzt sie mich bewusst um ihren "exkrement" durchzubekommen. Humane Werte sind das nicht!

Wie ich schon geschrieben habe, ich reagier auf nichts mehr, wenn sie was möchte, dann soll die es schriftlich machen. Soll sie ihre Drohung zu Papier bringen, VA 's erstellen und was weiß ich! Madam sollte sich auch mal meine Akte durchlesen, da müsste erkenntlich sein dass ich nicht immer "Ja und Amen" sage und zweimal erfolgreich geklagt habe, gegen das JC . Einmal mit Gerichtsbeschluss, vorangegangen mit eA und einmal hat das JC den Rückzieher gemacht!

Komisch ist, dass mein alter SB da ganz anders war, er war offen und ehrlich und sagte was Sache ist, wie man eine Eingliederung gestalten kann. Er sagte was er für Auflagen und Ermessensspielraum hat als SB . Was möglich ist und was nicht und was er versuchen kann. Ist jetzt bei der SB absolut nicht möglich! Sie tritt als Diktatorin auf, übt Macht aus und versucht mit Drückermentalität und Manipulation ihre Macht zu behaupten!
Ich warte ab ob die einen VA erlässt bzw. mich zeitnah zur "Beruflichen Situation" einlädt, sollte das passieren dann werde ich Beschwerde einlegen.. Jobcenter und Nürnberg.

Kann ich eigentlich auch beantragen den SB zu wechseln?

Zu den Fahrtkosten , ja die beantrage ich immer.


@Pixelschieberin

Dir ein großes Dankeschön, du beschreibst alles deutlich was Sache ist und gibst mir Mut, Hinweise und Ratschläge.
Die werde ich beherzigen und gerne annehmen.

LG
tobylein
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo tobylein,

Die alte und laufende EGV ist identisch, außer vom Inhalt der Zwangsbetreuung der ESF -Maßnahme wo ich auf unterzeichnen genötigt wurde. Die bestehende EGV ist auf "Bis aufs Weitere"

Das hast du weiter oben geschrieben, was ist denn nun mit dieser EGV , von wann ist die und läuft die noch "bis auf Weiteres" MIT deiner Unterschrift ???

Dann kann es eine Neue (verbindliche) EGV NUR geben wenn du die auch unterschreibst und warum solltest du das tun wenn du mit der noch Gültigen soweit auch weiter "leben kannst" ...

Im Moment scheinen die JC ja alle vom "ESF -Maßnahme-Bestückungsfieber" gepackt zu sein, wenn man sich hier so umliest ... da sind bereits laufende EGV -Verträge plötzlich nicht mehr viel Wert, so wird das jedenfalls den LE vermittelt ...

Wahrscheinlich muss dringend wieder die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen unterstrichen werden, damit auch im nächsten Jahr wieder (genug) Gelder der EU dafür bereitgestellt werden ... :confused:

Es ist schon sehr auffällig wie viele der "bis auf Weiteres" schon unterschriebenen EGV dabei "den Bach runter gehen sollen", möglichst ohne, dass der Betroffenen überhaupt zum Nachdenken kommt WARUM er daran nun freiwillig selbst was ändern sollte.

Denn eine frische / aktuelle EGV ist unbedingt nötig, um dem ESF gegenüber die absolut freiwillige Teilnahme nachweisen zu können und natürlich auch das Einverständnis der Weitergabe von Teilnehmerdaten, sonst gibt es KEIN Geld von der EU.

Der Trick mit der Schweigepflichtentbindung (für Zwecke des Daten-Austausches zwischen MT und JC ) scheint aber noch recht neu zu sein, so was unterschreibt man normal nur für Ärzte zum Austausch medizinischer Informationen, bei geplanten Untersuchungen.

Ändert aber auch NICHTS daran, dass man so was FREIWILLIG oder gar nicht unterschreibt, in diesem Falle besser GAR NICHT ... zumal da nicht erkennbar ist was konkret da dann wirklich alles "ausgetauscht" wird aus was für "Beratungsgesprächen" zu welchen Themen ... :icon_evil:

Klar, dass es kostengünstiger ist die ELOs in solche sinnlosen Maßnahmen zu schicken, als ihnen eine passgenaue Förderung zu bezahlen, die aber vielleicht wirklich wieder in Arbeit führen könnte ... das muss ja die BA auch ALLEINE bezahlen ... dafür kommt kein Geld aus der EU ... :icon_evil:

Hast du denn sinnvolle Weiterbildung mal schriftlich und nachweislich beantragt, mündlich wird immer alles dierekt abgelehnt, schriftlich hast du Anspruch auf einen Bescheid und eine plausible Begründung bei Ablehnung und kannst bis zum Sozialgericht damit gehen.

KURSNET- Startseite

Es bringt dich ja nicht weiter wenn deine SB dich runter macht, weil du angeblich beruflich nicht (mehr) auf dem Laufenden bist und dann wird zielgenaue Fortbildung schon mündlich abgelehnt, warum lässt du dir so was gefallen ???

Was weiß SIE denn von den Möglichkeiten der umliegenden AG , das gehört doch zu ihrer Arbeit, damit sie dich gezielt fördern und / oder vermitteln könnte ...

Bekommt die ihr Geld nur fürs "Meckern", wo bleiben denn ihre VV mit denen sie so "droht", wie viele gab es denn schon, steht doch auch immer in der EGV als "Unterstützung des JC ", aber nur wenn sich was "Passendes anbietet" ja auf mehr kannst du dich dann aber auch nicht bewerben MÜSSEN ...

Euch steht ja beiden der genau gleiche Arbeitsmarkt dafür zur Verfügung ... :icon_kinn:

Wenn deine letzte EGV noch gültig ist würde ich mit ihr gar nicht weiter darüber diskutieren eine neue abzuschließen (besonders nicht wenn der Inhalt ansonsten "deckungsgleich" ist) ... Vertrag ist Vertrag und wenn sie einseitig was daran ändern möchte muss sie den bisherigen Vertrag erst gut begründet KÜNDIGEN ...

Dann muss DU aber immer noch nicht willig sein, einen neuen EGV -Vertrag unterschreiben zu wollen, der nur dafür da sein soll dich in einer freiwilligen ESF -Maßnahme zu "versenken", damit die Statistik weiterhin "nett" aussieht für die Öffentlichkeit und die Gelder für 2018 aus der EU auch wieder fließen werden.

MfG Doppeloma
 

tobylein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Nov 2006
Beiträge
61
Bewertungen
23
Hallo Doppeloma,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich gehe mal auf Deine Fragen ein:

was ist denn nun mit dieser EGV , von wann ist die und läuft die noch "bis auf Weiteres" MIT deiner Unterschrift ???

Ich habe gestern alle Dokumente vom Jobcenter durchgelesen und mir ist aufgefallen, das die EGV nicht bis: "auf weiteres" ist, es war eine Ältere und habe es verwechselt. Aber trotzdem ist die aktuelle EGV noch bis zum 19.12. gültig. Sprich 19.06. bis 19.12. Inhalt ist identisch wie hier eingestellt nur mit Zusatz der Maßnahme.

Hast du denn sinnvolle Weiterbildung mal schriftlich und nachweislich beantragt, mündlich wird immer alles dierekt abgelehnt, schriftlich hast du Anspruch auf einen Bescheid und eine plausible Begründung bei Ablehnung und kannst bis zum Sozialgericht damit gehen.
Es bringt dich ja nicht weiter wenn deine SB dich runter macht, weil du angeblich beruflich nicht (mehr) auf dem Laufenden bist und dann wird zielgenaue Fortbildung schon mündlich abgelehnt, warum lässt du dir so was gefallen ???

Nachweislich habe ich es nicht noch extra beantragt. Wobei es aber nachweisbar wäre, es gab ein berufpsychologischer Eignungstest, Beratung und Empfehlung für die Ausbildung. Die alte EGV ist auf berufliche Orientierung und Integration ausgelegt. Die aktuelle EGV beinhaltet ja Vermittlung und Eigenbemühungen für einen Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker.
Ich selber möchte aber nicht unbedingt eine rein schulische Ausbildung machen sondern optimal eine Betriebliche. Daher auch die Suche nach einen Ausbildungsplatz bei Arbeitgebern.
Dies wird auch gefördert und ich kann erst in das Programm kommen wenn ich einen Ausbildungsplatz vorweissen kann. Daher auch die Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz. Nur ist es gerade jetzt zum Ausbildungsbeginn schwer möglich einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Ich bekomme Absagen aktuell und soll mich aufs nächste Jahr bewerben usw.
Auch bin ich bereit das rein schulisch zu machen wenn es nicht anders geht, aber da stellen die sich stur. Nichtmal eine berufsvorbereitende Maßnahme ist möglich die ich angeboten habe.
Warum mache ich das mit... ich habe mit sowas nicht gerechnet und stand am Montag vor den Tatsachen was die SB so alles von sich gab. Ich kann nur für die Zukunft handeln.
Ich werde mich bemühen, dass ich ab jetzt irgendwie einen Beistand bekomme, ich glaube kaum, dass die mit Beistand sich so verhalten hätte. Auch werde ich jetzt alles nur nachweislich schriftlich machen.

Der Trick mit der Schweigepflichtentbindung (für Zwecke des Daten-Austausches zwischen MT und JC ) scheint aber noch recht neu zu sein, so was unterschreibt man normal nur für Ärzte zum Austausch medizinischer Informationen, bei geplanten Untersuchungen.

War ich auch baff und kannte das noch nicht. Ich hatte heute einen Arzttermin und habe dieses Schreiben mal meinen Arzt gezeigt, er schüttelte auch nur mit den Kopf und gab mir als Empfehlung sowas nicht zu unterschreiben und unbedingt nicht alleine ins Jobcenter zu gehen nur mit Beistand.

Was weiß SIE denn von den Möglichkeiten der umliegenden AG , das gehört doch zu ihrer Arbeit, damit sie dich gezielt fördern und / oder vermitteln könnte ...

Bekommt die ihr Geld nur fürs "Meckern", wo bleiben denn ihre VV mit denen sie so "droht", wie viele gab es denn schon, steht doch auch immer in der EGV als "Unterstützung des JC ", aber nur wenn sich was "Passendes anbietet" ja auf mehr kannst du dich dann aber auch nicht bewerben MÜSSEN ...

Sie hat nur ihre eigene Meinung aber kein Wissen, ich habe in der gesamten Zeit nicht eine einzige Unterstützung gehabt, kein VV , kein Stellenangebot, kein Ausbildungsangebot... absolut nix!
Nur das Fordern! Außer das und dass sie mir alle Qualifikation aberkennt, gar rechtlich auflösen möchte! Auch die Schulabschlüsse. Zitat: "Ich hätte nur dann den Hauptschulabschluss und wäre ungelernt". Gar meine Schulabschlüsse (mittlere Reife und FH-Reife) gelten nicht mehr! :doh:

Ich habe ja heute das Ultimatum verstreichen lassen. Bin mal gespannt ob die dreist eine EGV -VA erlässt.

LG
tobylein
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
[...] absolut nix!
Außer das und dass sie mir alle Qualifikation aberkennt, [...]
Soweit mir bekannt, darf lediglich die Handwerkskammer einen Meister aus der Handwerksrolle streichen.
Dafür muß der sich jedoch sittenwidrig und/oder kriminell verhalten haben.
Kriminelle Handlungen müssen zwingend dazu angetan sein, dem Missetäter die Ausbildungsbefähigung zu entziehen.

Bei Ärzten, Rechtsanwälten das selbe Spiel.
Das dürfen nur deren Kontrollorgane.

SBs können zwar Einiges entscheiden aber nicht alles.
Kraft Wassersuppe kann nicht bestimmt werden, daß offiziell erlangte und staatlich anerkannte Abschlüsse "ungültig" seien.

Als mein SB damit um die Ecke kam, habe ich gesagt, daß ICH ihm das Recht dazu abspreche, meine Qualifikationen als nicht vorhanden zu titulieren.
Es sei mir auch egal, wenn ich in irgendwelchen (für AG irrelevanten) Akten als "ungelernt" "geführt werde.
Ich weiß ja, daß das nicht stimmt.
Wie er seine Tagebücher führt, sei mir völlig egal.

Bei meinen Bewerbungen werde ich jedoch stets meine Abschlüsse im besten Licht erscheinen lassen.

Jede Mutter soll lt.Politikersonntagsreden nach der mehr oder weniger langen Kinderpause in ihren Beruf zurück?
Das selbe Recht billige ich MIR auch zu.

Und im Übrigen: So wie ich auch, pellen sich ALLE Entscheider da draußen auf selbstgemalte Fantasiebescheinigungen von dubiosen Träger-Amigos ein ganz dickes Ei.
Seriöse Arbeitgeber kennen so einen Downgrade-Blödsinn gar nicht! Sehe ich mir die Inhalte an, schadet das meinem Ansehen mehr, als daß es ihm nutzt.

Und wenn Sie tatsächlich die Aufassung vertreten, daß ich nach der von IHNEN eingebildeten Zeit meine Ausbildung vergessen hätte (von der bisher jedweder SB so viel begriffen hat wie eine Kuh vom Tango-Tanzen) DANN heben wir den Teppich, unter den Sie meine Abschlüsse gekehrt haben, mal richtig hoch und kopfen ihn dahingehend ab, daß ich DANN auch bei Adam und Eva zu beginnen hätte:
Zuerst muß ich die Uhr - und - schreiben lernen.
Dafür haben Sie bestimmt eine staatlich anerkannte Grundschule, die das in solch schweren Fällen von "nicht ausgebildet" übernimmt.
Was ist daran nicht zu verstehen?!
Ich lasse mich doch gerade voll auf Ihre Behauptungen ein!
DAS ist doch noch länger her als meine ganzen Abschlüsse.

Rosinen raus picken iss nich.
Entweder Sie stellen den ganzen Kuchen in die Auslage oder gar nichts.

Das Thema wurde nie wieder angeschnitten.

Selbst auf Helferstellen würde ich mich mit allen Abschlüssen und Fortbildungen bewerben.
Tönen die Politiker nicht immer, daß nur Ungelernte bei der Stellensuche weniger Chancen hätten?
Deren Posten sind halt auch gezählt.
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.125
Bewertungen
18.961
[...]
Nur das Fordern! Außer das und dass sie mir alle Qualifikation aberkennt, gar rechtlich auflösen möchte! Auch die Schulabschlüsse. Zitat: "Ich hätte nur dann den Hauptschulabschluss und wäre ungelernt". Gar meine Schulabschlüsse (mittlere Reife und FH-Reife) gelten nicht mehr! :doh:
[...]

Das hätte ich gerne schriftlich oder vor Zeugen geäußert.

Das wäre mir ja so ein Fest. :biggrin:

Ohne Beweismittel bleibt immer noch die Frage beim Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg zu stellen, ob dies tatsächlich neuerdings den hochwohlgeborenen Lichtgeschwistern gegeben ist.

Sie können es natürlich nicht.

Jetzt möchte ich Dich fast drängen, die letzten Gesprächsvermerke auf Deinen Schreibtisch zu bekommen, wie schon angeraten.
(Sehr wahrscheinlich wird diese Bemerkung nicht auftauchen, aber vielleicht wurde (auch) diese Gelegenheit zur Dummheit genutzt.)

BTW: Gewisse Kulturfertigkeiten, nehmen wir einfach mal Lesen und Schreiben, werden in der Regel vor den genannten Qualifikationen erlernt.
Keine EGV mehr, keine Unterschrift? Will sie das wirklich? :icon_lol:
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo tobylein,

meinen Vorschreibern kann ich mich in ihren Analysen zur "Aberkennung von Qualifikationen und Ausbildungen" durch eine JC -SB nur anschließen.

Selbst nach meiner Umschulung aus dem ersten Beruf (gesundheitliche Gründe) hat man es in Bewerbungen noch interessiert lesen dürfen (wo es für die ausgeschriebene Stelle gepasst hat), dass ich eine Ausbildung in der Lagerwirtschaft mal abgeschlossen habe, ehe ich in einen kaufmännischen Beruf umgeschult wurde. :idea:

Immerhin zeugt das ja auch von Lernwilligkeit im Bezug auf (bisher) unbekannte Tätigkeiten, du darfst dich echt nicht so deklassieren lassen, das hast du ganz sicher nicht nötig. :icon_evil:

Aber trotzdem ist die aktuelle EGV noch bis zum 19.12. gültig. Sprich 19.06. bis 19.12. Inhalt ist identisch wie hier eingestellt nur mit Zusatz der Maßnahme.

Das genügt ja bereits, dass du nicht verpflichtet werden kannst einen neuen EGV -Vertrag schon vor Ablauf des (für BEIDE Seiten verbindlichen) noch bis 19.12. bestehenden Vertrages abzuschließen.

Da mag drin stehen, dass man vorher was Anderes "vereinbaren" könne bei Bedarf und wahrscheinlich steht sogar drin, dass bei Abschluss einer neuen EGV diese dann schon (automatisch) "ungültig" werden soll.

Das bedingt aber IMMER eine neue übereinstimmende Entscheidung BEIDER Vertragspartner.

Es reicht also nicht wenn der Inhalt nur einseitig (von der SB ) durch eine (freiwillige aber von dir unerwünsche) Maßnahme ergänzt werden soll und ansonsten der Inhalt gleich bleiben wird. :icon_evil:

Sie kann ja kaum die Kündigung damit begründen, dass eine relevante Änderung in deinen (persönlichen) Verhältnissen eingetreten sei, die (IHR) ein Festhalten an dieser EGV nicht mehr zumutbar macht, wenn es NUR darum geht, dich mit dieser Maßnahme zu "beglücken", in die sie dich aber NUR mit einer neuen EGV (angeblich freiwillig unterschrieben) rein bekommen kann.

Welche tollen Perspektiven bietet denn diese Maßnahme, dass du darüber bestimmt (besser) in Arbeit kommen wirst, wenn sie bisher noch nicht mal die eigenen Verpflichtungen (passende VV für dich) erfüllen konnte ... :icon_kinn:

Nachweislich habe ich es nicht noch extra beantragt. Wobei es aber nachweisbar wäre, es gab ein berufpsychologischer Eignungstest, Beratung und Empfehlung für die Ausbildung.

Irgendwelche Tests und "Empfehlungen" ersetzen aber KEINEN (persönlichen / schriftlichen /nachweisbaren) konkreten Antrag auf die Übernahme von Kosten einer Förderung, die am X beginnt und bis Y laufen wird.

Das sind KEINE konkreten verbindlichen Zusagen auf die du dich berufen kannst oder die du notfalls gerichtlich einklagen könntest.
Das sind zunächst mal ziemlich "unverbindliche Vorprüfungen", an die sich aber Niemand wirklich halten muss ... der dann das Förder-Geld dafür geben soll.

Die aktuelle EGV beinhaltet ja Vermittlung und Eigenbemühungen für einen Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker.

Das ist aber noch immer keine verbindliche Kostenübernahme und Bewilligung einer konkreten Ausbildungsstelle, das kann ja erst erfolgen wenn du was gefunden hast wo man dich auch nehmen und ausbilden würde ...

Das wird man dir sicher nicht beim JC besorgen und bei Möglichkeit wirst du bis zum Beginn einer Ausbildung auch noch eine Stelle annehmen müssen, um deinen Leistungsbedarf wenigstens zu verringern ...

Wenn du noch "richtige" Arbeit finden würdest und komplett wieder raus bist aus dem Bezug, dann hat sich auch JEDE angedachte Ausbildungs-Förderung erledigt.

Deine geplante Abschiebung in eine ESF -Maßnahme dürfte aber kaum der richtige und sinnvolle Weg dafür sein, deinem Ausbildungswunsch näher zu kommen. :icon_evil:

Sie hat nur ihre eigene Meinung aber kein Wissen, ich habe in der gesamten Zeit nicht eine einzige Unterstützung gehabt, kein VV , kein Stellenangebot, kein Ausbildungsangebot... absolut nix!

Da hätte ich aber auch große Lust sie mal direkt zu fragen WOFÜR SIE eigentlich jeden Monat das Geld vom Steuerzahler bekommt, wenn sie noch nicht mal die grundlegenden Aufgaben des SGB II kennt und immer NUR fordert ... OHNE selbst was anzubieten, was dich wirklich weiter bringen könnte.

Diese Maßnahme wird es ganz sicher auch nicht sein, frage sie doch ganz direkt danach ob das freiwillig ist, weil du gehört hast dass, der ESF in den geförderten Maßnahmen keine Zwangsteilnehmer wünscht ... :bigsmile:

Ich denke NICHT dass du einen VA als Ersatz bekommst, weil sie das damit auch NICHT durchsetzen KANN und der wäre schon deswegen rechtlich nicht haltbar, weil es immer noch eine gültige EGV bis zum Dezember gibt ... :first:

Das mit der möglichen / nötigen Kündigung der laufenden EGV sollte sie auch selber wissen, darauf brauchst du sie nicht hinzuweisen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Holler2008

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
13 Dez 2008
Beiträge
3.724
Bewertungen
2.880
Eine kleine Anmerkung/Frage, da die verlinkte, vorgelegte EGV ja bis auf die Maßnahme identisch mit der gültigen sein soll.

Da steht drinnen, dass VVs nicht zu den Eigenbemühungen zählen würden (Punkt 5 müsste das sein). Das ist immer noch Quatsch oder nicht?

VVs zählen als Eigenbemühung, sobald man sich auf die Stelle darin bewirbt oder hat sich das geändert?
 
Oben Unten