Maßnahme Datenerfassung - welche Daten sind nötig?

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Mondstrahl

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Hallo,
habe beim Maßnahmeantritt (Coaching) Datenerfassungsbögen bekommen. Die wollen die ausgefüllt zurück haben, sonst wäre ein miteinander arbeiten schwer/unmöglich.
Welche Angaben muss man denn hier mindestens angeben?

Danke schon mal
Mondstrahl
 

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Natrok

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Hallo,
habe beim Maßnahmeantritt (Coaching) Datenerfassungsbögen bekommen. Die wollen die ausgefüllt zurück haben, sonst wäre ein miteinander arbeiten schwer/unmöglich.
Welche Angaben muss man denn hier mindestens angeben?

Danke schon mal
Mondstrahl

Kannst du noch eine Zuweisung zu der Maßnahme hochladen und eine EGV / EGV -VA falls vorhanden.

Außerdem müsste es noch weitere Unterlagen vom Bildungsträger geben. War das das einzige, was du in die Hand bekommen hast?

Du musst nichts davon ausfüllen. Die bekommen Zugang zu VerBIS , wenn dem nicht widersprochen wird. Sowas nennt die AfA / Jobcenter selektiven Zugriff. Heißt die geben alles von dir an Daten an diese Penner weiter.
Nun dürfen die aber das Zeug nicht herunterladen oder es an Dritte weiterreichen. Also versuchen die von dir das ganze Zeug zu bekommen, damit die dann das ganze an Dritte weiterreichen können. In deinem Teilnehmervertrag findet sich besimmt etwas dazu. das du dennen das erlaubst.

Wenn die sagen es ist schwierig bis unmöglich. Dann wunderbar. Lass es dir das am besten schriftlich von denen geben und du bist die Maßnahme vielleicht los.
 
E

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Eigentlich gar nichts. Alles was der MT wissen darf ist gesetzlich geregelt und sollte er bereits vom JC bekommen haben.

Alles was du angibst ist freiwillig.
 

Natrok

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@ Natrok

Die Zuweisung und weiteres findest du hier: https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va-/195726-neue-egv-massnahme-bekommen-trotz-bestehendem-egv-va.html
Die anderen Dokumente (Hausordnung, Einverständniserklärung ... Erfassung ... Übermittlung ... Daten, usw.) war denen erst mal nicht so wichtig.

Es wäre besser alles an einem Ort zu haben. Dort hat man dir ja schon einiges zu der EGV erzählt. Lad mal die anderen Sachen hoch. Auch wenn die Sagen, die sind nicht so wichtig, werden die die von dir verlangen, sobald du auf die Idee kommen solltest ihnen diesen Bogen zu überreichen.
 

Sonne11

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Ich persönlich erkenne hier das Erfragen von ganz sensiblen Daten. Geschlecht? Sehen die doch? Kinder? Was interessiert es die? Und alles andere auch. Man muss sich bewusst machen, dass mit allen Angaben später intern und offen gearbeitet wird. (Statistiken zu Teilnehmern, Vermittlung in ZAF weil die Angaben es doch passend erscheinen lassen)

Jede Angabe kann beim Teilnehmer in der zutreffenden Situation erfragt werden. Der Träger soll erst fragen, dann Teilnehmer erst überlegen, ob er eine Antwort für nötig und begründet erachtet.

Hat schon einen Sinn, dass nicht erst Zustimmungen zur Unterschrift vorgelegt werden. Denn wenn man alles brav ausfüllt, dann stimmt man doch der Übergabe und Verarbeitung zu?

Ein Träger hat kein Anrecht auf einen Lebenslauf, also auch kein Anrecht auf diesen Bogen. Und dann wäre ich wieder bei meinem vorherigen Satz: ich verweigere doch nicht, du gieriger Träger! Du sollst alles situationsbedingt erfragen und ich entscheide, was du als Antwort bekommst.-So ungefähr sollte man antworten. Dem kann der Träger nichts entgegen setzten.

Dem Träger sollte man höchstens seinen Beruf nennen und wie viel Erfahrung man aus diesem hat. Und nicht wie lange man Elo ist und Transferleistungen bekommt.
 

DonOs

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Die wollen die ausgefüllt zurück haben, sonst wäre ein miteinander arbeiten schwer/unmöglich.

Ich möchte auch viel wenn der Tag lang ist, bekomm ich nur nicht, will sagen, daß soll nicht dein Problem sein, wenn man mit dir nur schwer "arbeiten" kann. Zerbreche dir nicht deinen Kopf für andere. :icon_hihi:

PAL = Problem Anderer Leute, von Pixelschieberin.

...welche Daten sind nötig?

Name+Anschrift. Das ist dem Träger bereits bekannt. Die wollen ja sogar gesundheitlich Daten abfragen, ein Unding. Ich vermisse ebenso den wichtigen Hinweis, daß diese Daten auf freiwilliger Basis zu erfolgen haben. Der Hinweis fehlt und wäre mir Anlaß genug den Datenschützer meines Vertrauens darauf aufmerksam zu machen.

Du bist vor Ort, du hast eine Zuweisung, alle relevanten Daten hat der Träger, mehr bedarf es regelmäßig nicht. Damit ist man seiner Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachgekommen.

Aber aber, wie sollen wir denn mit Ihnen arbeiten?

Siehe oberhalb = PAL

Sie weigern sich also?

Siehe oberhalb = Man ist vor Ort, wann geht es los, von einer Weigerungshaltung kann hier nicht die Rede sein, im Gegenteil, ich wirke vollumfänglich mit, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Aber alles was über den Gesetzgeber hinaus geht (Daten) bleibt dann doch lieber Privat.
 

Mondstrahl

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Dieses "PaL" aus Pixelschieberins Einleitung "Akt 1. Du hast Hausaufgaben zu erledigen ...", ist seit einiger Zeit auch meine Lieblingsantwort.
 

DoppelPleite

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An Hand des kleinen Kästchen unter Punkt 4 Schul- und Berufsausbildung bei "von-bis", könnte man meinen die halten Dich für einen Schulabbrecher.

Wer auf solchen Datenerfassungsbögen bereitwillig seinen gesamten Lebensverlauf offenbart, dem sei auch bewusst das er hier wahrscheinlich einen konkludenten Vertrag eingegangen ist.

Existiert denn wirklich kein Vertragswerk das Du dem MT unterschrieben zurück bringen sollst? Dann wäre die Suppe nämlich verdammt dünn einen Vertrag zu kreieren zwischen Dir und dem Mikro Partner.. es sei denn Du füllst freiwillig alles aus: "na Mensch da sehen Sie es doch, der Eloquent hat alles ausgefüllt nur die Unterschrift hat er vergessen.."

Diese Blätter würde ich weder beschriften noch meinen Namen drauf schreiben, auch keine Initialen. Im Gegenteil hefte alles gut, sauber und trocken ab. Wenn Du dann das nächste mal da aufschlägst, liegen die "Datenbogen" sicher bei Dir zu Hause. Kann man ja mal vergessen, auf Nachfrage dann ruhig ehrlich sein. Die "Datenbogen" liegen daheim, macht aber nichts weil ausgefüllt hätte ich diese umfangreichen Datenerhebungen ohnehin nicht.

Dann wird sich ja zeigen wie gut man Dich verkaufen kann, oder eben nicht.
 

Mondstrahl

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So, hier nun noch die weiteren Unterlagen.
 

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DonOs

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Bitte bringen Sie Zugangsdaten für die Jobbörse und Ihrem Lebenslauf auf einen externen Datenträger mit

Nein Danke. Zugangsdaten bleiben Privat, genauso wie der Lebenslauf.
Krankmeldung bitte innerhalb von 3 Werktagen bei Mikro vorlegen... .
Nein Danke. Kollidiert mit § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit SGB II. Bedeutet die AU geht zum Jobcenter, dazu ist man verpflichtet, der Träger erhält...nichts! Man ist Anhand des SGB dazu verpflichtet die AU binnen 3 Tage beim Amt einzureichen. Auch Anrufen muß man nicht beim Träger. Der Träger darf sich dahingehend beim Amt kundig machen, wo denn der Teilnehmer abgeblieben ist.

Die Unfallversicherung während Ihrer Zeit bei xyz ist (<--- fehlt) durch die xyz sichergestellt

Gut merken, wenn man wieder mit dem "Argument" hausieren geht, ohne Unterschrift sei man nicht versichert. Liest der "Bildung"sträger seine "Verträge" nicht mal gegen? Da fehlt ein: "ist".

Der Anschluss von Ihrem Eigentum stehender Hardware ist nicht gestattet

Oh Schade, es hieß doch:

Bitte bringen Sie Zugangsdaten für die Jobbörse und Ihrem Lebenslauf auf einen externen Datenträger mit

Da steckt man aber in einer Zwickmühle, oder auch nicht :icon_mrgreen:
Die Firma Steuergeldverschwendung hat mir einen USB-Stick kostenlos angeboten

Ach daher weht der Wind. Muß man das "Geschenk" nicht eigentlich beim Amt angeben :icon_mrgreen: Was soll man mit den Stick? Lebenslauf und Jobbörse Daten drauf? Nein Danke. Wer weiß wie Virenverseucht das Gedöns ist. Daten bleiben Privat.

Die Verzichtserklärung hat man dir einfach so zur Unterschrift vorgelegt? Man hat dir keinen kostenlosen USB-Stick angeboten, sondern geht Dreist davon aus, man nimmt seinen eigenen? Auch nicht schlecht.
Einverständniserklärung... Ich wurde darüber informiert, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Das erste Mal hört man von Freiwilligkeit. Dann läßt man es doch gleich lieber ganz. Wozu der Umstand.
Ich bin darüber informiert worden, dass ich die ... Erklärung ... freiwillig ... und die Nichtunterzeichnung nicht zu meinen Ausschluss aus der Maßnahme führt

Na die lernen doch tatsächlich dazu. Nur gibt man keine zusätzlichen Daten an, außer die von Amtswegen her (Gesetzgeber) dann können die nichts mit dir anfangen und dich:

Datenfelder an Firmen weitergeben

nicht irgendwohin vermitteln, was im Übrigen auch nicht die Aufgabe eines Trägers darstellt, denn:

LSG Niedersachsen-Bremen Az. L 7 AS 1058/13 B v. 10.02.2014
22 weil der Vermittlungsvorschlag und das Arbeitsangebot nur von der Behörde, nicht aber durch Dritte erfolgen dürfen (BSG , SozR 3-4100 § 119 Nr. 21).

Quelle: https://openjur.de/u/680972.html

Fazit: Bloß nichts ausfüllen und erst Recht nicht irgendetwas unterschreiben. Ist nicht nötig, da man zugewiesen worden ist. Davon gehe ich jetzt mal aus.
 

Mondstrahl

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@ DonOs
Ja, das mit der AUB an den MT einreichen macht mich auch stutzig. Was wenn der MT das Teil verbummelt? Wer wird dann wohl sanktioniert? MT oder ELO? Geht gar nicht!

Die Widersprüche Datenweitergabe an den MT und an das JC (schon wieder) habe ich auch auf den Weg gebracht.
 

DoppelPleite

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Wüßte nicht warum man hier so ein Tamm-Tamm, um das bisschen ausfüllen und unterschreiben macht.

@Mondstrahl, Du stehst dir ja selbst im Weg.
Man hätte doch schon längst ein ausgiebiges 1:1 Muster über Dich erstellen können, wo liegt denn da jetzt das Problem? Sogar einen kostenlosen USB-Stick zu Ihrer freien Verfügung, hätten Sie bekommen. Sie müssen doch nur hier, dort und auf den anderen 3 Seiten unterschreiben...

Es macht den Anschein das Sie überhaupt gar nicht wollen. Sollte sich der Verdacht erhärten, könnten wir ein paar Einverständniserklärungen zu Ihren Lasten auf den Tisch bringen. Egal was Sie vorhaben, wir brauchen doch nur eine einzige Unterschrift, seien Sie doch bitte vernünftig.

Sehe immer noch keinen Vertrag, es ist auch bis Heute ein Rätsel aus was dieses Coaching besteht, was, wann, wie, warum gemacht werden soll. Immer nur durchleuchten der Person und Einstandserklärungen, soll es am Ende ins Gulag gehen, also ich mein wenn genug Fakten gegen "Mondstrahl" sprechen, wäre dies doch möglich, oder? :icon_mrgreen:

Hefte auch diesen Ranz gut, sauber und trocken ab. So umfangreich die Tragweite einer Gegenzeichnung, dass die Prüfung sicher länger andauert.
Es macht auch den Anschein, als wolle man bei fehlenden Unterschriften nicht ablassen, solange Daten fliessen. Du wirst merken sobald die heraus bekommen was Du von Beruf bist, geht es los mit verhökern zum Mindestlohn. Würde mich da bedeckt halten, zumal man Dir ja auch per EGV /Angebot einräumt MT muss VV machen.
 
G

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Kollidiert mit § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit SGB II. Bedeutet die AU geht zum Jobcenter, dazu ist man verpflichtet,
Das stimmt schon seit zwei Jahren nicht mehr.
Gut merken, wenn man wieder mit dem "Argument" hausieren geht, ohne Unterschrift sei man nicht versichert.
---> § 2 SGB VII

Wer weiß wie Virenverseucht das Gedöns ist.
In der Tat ein Problem.
Eigenen Stick an fremden Rechner, fremden Stick an eigenen Rechner ... da stehen erhebliche Sicherheitsbedenken im Raum.
Das erste Mal hört man von Freiwilligkeit. Dann läßt man es doch gleich lieber ganz. Wozu der Umstand.
Dito.

Würde mich da bedeckt halten, zumal man Dir ja auch per EGV /Angebot einräumt MT muss VV machen.
Darf der gar nicht, siehe #11.
 

DoppelPleite

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Darf der gar nicht, siehe #11.
Darum geht es ja nicht, laut Angebot zur MN muss TE Jobangebote annehmen und MT muss VV machen. Das dies rechtswidrig ist, steht hier erstmal auf einem ganz anderen Blatt, welches er schreiben müßte nach dem sanktioniert wurde.

Geht man jetzt los mit dem Schriftzug "Ich bin ein Bäcker", kann er die Uhr nach stellen wann der erste Einwurf kommt "Sie könnten sich ja bei Bäcker Heinrich bewerben". TE macht dadurch sein Problem größer, weil er den Ofen befeuert.
 

DonOs

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Das stimmt schon seit zwei Jahren nicht mehr.

Dann halt damit nicht hinterm Berg, was soll daran nicht mehr stimmen?

§ 56 - Sozialgesetzbuch (SGB ) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit

1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

2. spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Das, was du weggelassen hast.
§ 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
(1) Die Agentur für Arbeit soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese
ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 verpflichten
,
1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und
2. spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.
Eine generelle Verpflichtung kraft Gesetz gibt es nicht mehr.
 

Matt45

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Was passiert wenn man auf dem Datenerfassungsbogen nur seinen Namen einträgt?

Viel mehr würde ich nicht angeben wollen.

Was geht es den Träger an ob man Kinder hat:einen PC besitzt....

Ist solch eine Datenflut normal?
 

0zymandias

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Die Hausordnung ist kein Vertrag, denn sie kann jederzeit ohne Begründung einseitig mündlich geändert werden.
Eine Unterschrift ist also unnötig.

Das Verbot, beim Bildungsträger Waffen zu führen, dürfte in den meisten Fällen genügen, die individuelle Passgenauigkeit der Maßnahme zu bezweifeln.

Der Haftungsausschluss des MTs macht eine Unterschrift auch nicht gerade empfehlenswert.
Da der Elo nach den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtig bleibt, sollte Gleiches auch unbedingt für den MT gelten.

Die Toiletten "peinlichst" sauber zu halten, bedürfte überdies einiger Konkretisierung.
Der Stundenlohn könnte relevant sein, ebenso die Vorstellung von Peinlichkeit (mir persönlich wäre eine erkennbar benutzte Toilette eine von peinlicher Sauberkeit).

Beim Blattwerk für die Datenerfassung sind die Bewerbungsaktivitäten, Kontaktdaten, Geburtstag und -Ort u.v.a. mehr nicht zweckerforderlich, da nicht vermittlungsrelevant.
Das Abfragen der wöchentlichen Bewerbungsfrequenz und bei wem man sich als was beworben hat, Gesundheitsdaten, etc. dürfte dem jeweiligen aushäusigen Datenschutzbeauftragten
Anlass geben, die Mitarbeiter für Datenschutzbelange zu sensibilisieren.
Die Daten dürften dem JC auch bekannt sein, womit eine Mehrfacherhebung vorliegen dürfte, die gegen den Grundsatz der Datenvermeidung verstößt.

Im Merkblatt für die Computernutzung verpflichtet man sich, alle "anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren".
Das wäre mir rein faktisch nicht möglich, da diese Gesetze und Richtlinien bedauerlicherweise nicht vorliegen.
Das hierin benannte externe Speichermedium bedürfte auch der Konkretisierung, denn wer verfügt hierüber wie?
Sollte ein USB-Stick vom MT unter Verschluss genommen werden, wäre es nicht unterschriftsreif, da mir meine Daten in einer Ausgestaltung, die meiner geistigen
Urheberschaft entspringt, gehören und nicht in Geiselhaft genommen werden können.

Die Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an das JC (Blatt 6/8) bedarf keiner Unterschrift, da die Freigabe jederzeit widerrufbar ist, also auch nicht erteilt werden muss,
und bei einer Datenübermittlung im gesetzlichen Rahmen keine Einwilligung nötig ist.
Den Hinweispflichten aus dem BDSG wurde nicht genügend nachgekommen, denn der zuständige Datenschutzbeauftragte wird nicht genannt.

Gleiches gilt auch für die Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an potentielle Arbeitgeber.
Die hierin getroffene Vereinbarung, dass "man sich für mich um einen Arbeitsplatz, um eine betriebliche Ausbildung oder ein späteres Dauerarbeitsverhältnis bewirbt" würde ich schlicht nicht eingehen.
Ich liege nicht tot in der Ecke, dementsprechend kann man mir eine entsprechende Tätigkeit anbieten und ich bewerbe mich bei Sinnhaftigkeit, wobei ich vollständig in der Verfügungsgewalt über meine Daten bleibe.
Das dürfte auch sinnvoll sein, denn die Meldung über eine Datenweitergabe kann dann gespart werden.

Letztes Blatt, Fehlzeiten-Quackquack:

Die getroffenen Vereinbarungen bedeuten Mehraufwand und Mehrkosten für den Elo, denen kein erkennbarer Gegenwert gegenüber steht.
Nicht unterschreiben.

Der MT nennt für das Nachweisverlangen weder Grund noch Rechtsgrundlage noch Unkostenregelung, also wird alles nicht existieren.

Nachweispflichtig bleibt der Elo dem JC alleine gegenüber, denn mit einer AU kann er einen wichtigen Grund für Fehltage nachweisen.
Dass der MT Dokumente zum JC durchreicht, mag man hoffen, aber natürlich nicht kontrollieren können.
(Es ist auch davon abzuraten, da im Forum Fälle bekannt wurden, dass beim MT eingereichte AUBs verschütt gingen und das JC ein Sanktionsverfahren mit Anhörung einleitete.)
 
E

ExUser 58250

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Hi.

Welchen Standort hat MP...wenn ich fragen darf?

Ansonsten kannste hier mal nachschauen was dich evtl. erwrten könnte bei denen:

https://www.elo-forum.org/umfragen-...gebuch-schmunzeln-aufregen-mitleid-dabei.html

War mein Joyride bei Makro Schwachsinn eine Woche lang...

Hab auch noch nen Haufen Zeug von denen (Profilingbögen,...)
...dürften ca. 40-50 Seiten sein. Auf Wunsch lad ich sie hoch oder schick sie Dir per PN oder Mail.

Gruß
 

Pixelschieberin

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Besonders luuschtig fand ich den da:
Ich bin darüber informiert worden, dass [...] die Nichtunterzeichnung nicht zu meinen Ausschluss aus der Maßnahme führt
Der Kunde soll also (unter anderem) unterschreiben, daß er nichts zu unterschreiben gedenkt?

Das Paradox wäre mir zu hoch.
Deshalb könnte ich es auch nicht bestätigen. :biggrin:

Der Zwangszugeführte soll die Kenntnisnahme bestätigen, daß er trotz nicht geleisteter Unterschrift am Nasenring durch deren Arena gezerrt werden soll?
DAS können sie ihm auch "so" mitteilen.
Dazu bedarf es keiner Bestätigung durch den Adressaten.

Noch nie was von Gerichtsvollzieher, Kurierdienst mit bezeugter Übergabe gehört?
Macht jeder rührige AG so, der einen mißliebigen AN los werden will.
Für ein hoch dotiertes "Bildungs"institut sollte es doch nicht so schwer sein, sich etwas rechtlich Wasserdichtes auszudenken.
 

DoppelPleite

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Na sowas! Da haben JC und MT jetzt einfach meine Maßnahme abgebrochen.

Mit welcher Begründung? Hoffentlich hast Du Gegenmaßnahmen untergeschummelt, JC nachweisbar schriftlich gefragt warum man Dich entläßt trotz angenommenen Angebot.
Jetzt heißt es auf der Hut sein, hast Du was was schriftliches vom MT, wenn nicht frag an ob die den Kick begründen können.
 
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