Mondstrahl
Elo-User*in
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Hallo liebe Mitstreiter,
ich musste letztens mal wieder zum "Verhör". Dort teilte mir der SB mit, daß
ich schon zu lange Arbeitslos bin und ich nun (trotz meiner Uni-Ausbildung)
jede Tätigkeit annehmen muss. Dazu gehören wohl insbesondere Hilfsarbeiter
Tätigkeiten. Dazu wurde mir sofort eine "Maßnahme zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung bei einem Träger" mitgegeben. Diese beginnt in Kürze.
Meine letzte EGV (VA) ist jedoch vor ca. einem halben Jahr abgelaufen. Beim
"Verhör" kam es auch zu keiner neuen EGV (wurde nicht mal angesprochen).
Muss ich denn jetzt trotzdem die Maßnahme antreten?
Vielen Dank schon mal
Mondstrahl
ich musste letztens mal wieder zum "Verhör". Dort teilte mir der SB mit, daß
ich schon zu lange Arbeitslos bin und ich nun (trotz meiner Uni-Ausbildung)
jede Tätigkeit annehmen muss. Dazu gehören wohl insbesondere Hilfsarbeiter
Tätigkeiten. Dazu wurde mir sofort eine "Maßnahme zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung bei einem Träger" mitgegeben. Diese beginnt in Kürze.
Meine letzte EGV (VA) ist jedoch vor ca. einem halben Jahr abgelaufen. Beim
"Verhör" kam es auch zu keiner neuen EGV (wurde nicht mal angesprochen).
Muss ich denn jetzt trotzdem die Maßnahme antreten?
Vielen Dank schon mal
Mondstrahl