RainbowPhoenix
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Hallo,
Nachdem ich erst vor 4 Wochen eine sinnlose 4-wöchige Maßnahme beendet habe, erfuhr ich gestern bei einer Informationsveranstaltung im Jobcenter, daß ich direkt am Montag in einer Woche schon wieder eine Maßnahme beginnen soll, diesmal eine von 13 Wochen Dauer.
Dagegen möchte ich Widerspruch einlegen. Da die Aufforderung so unverschämt kurz vor Maßnahmebeginn erfolgte (wohl mit Absicht), reicht den Jobcenter die Zeit wahrscheinlich nicht, meinen Widerspruch zu bearbeiten. Muß ich darum am Montag in einer Woche zur Maßnahme erscheinen oder nicht? Und kann mir wegen des Widerspruchs etwas passieren, z.B. eine Leistungskürzung?
Au8ßerdem habe ich gelesen, daß eine Maßnahme die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten darf, ist diese mit 13 Wochen Dauer dann überhaupt zulässig?
Vielen Dank vorab für eine rasche Antwort!
Nachdem ich erst vor 4 Wochen eine sinnlose 4-wöchige Maßnahme beendet habe, erfuhr ich gestern bei einer Informationsveranstaltung im Jobcenter, daß ich direkt am Montag in einer Woche schon wieder eine Maßnahme beginnen soll, diesmal eine von 13 Wochen Dauer.
Dagegen möchte ich Widerspruch einlegen. Da die Aufforderung so unverschämt kurz vor Maßnahmebeginn erfolgte (wohl mit Absicht), reicht den Jobcenter die Zeit wahrscheinlich nicht, meinen Widerspruch zu bearbeiten. Muß ich darum am Montag in einer Woche zur Maßnahme erscheinen oder nicht? Und kann mir wegen des Widerspruchs etwas passieren, z.B. eine Leistungskürzung?
Au8ßerdem habe ich gelesen, daß eine Maßnahme die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten darf, ist diese mit 13 Wochen Dauer dann überhaupt zulässig?
Vielen Dank vorab für eine rasche Antwort!