Maßnahme: Angebot oder Verpflichtung?

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Tartufo

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Hallo zusammen,

ich habe gesehen, dass hier einige fachkundige Leute unterwegs sind und hoffe, ihr könnt mir helfen, etwas Klarheit in das folgende Szenario zu bringen.

Mir ist am Freitag (18.10.) der nachfolgend abgetippte Brief meiner Optionskommune mit normaler Post ins Haus geflattert. Ab morgen (Montag, 21.10.) bin ich zur Teilnahme an der "angebotenen" Coaching- Maßnahme verpflichtet. Die Infos sind dürftig.

Ich kann dieses Schreiben nicht ganz einordnen, soll das einen VA darstellen oder wird hier erstmal eine Drohkulisse aufgebaut? Es sind Rechtsfolgenbelehrungen dabei aber keine Rechtsbehelfsbelehrung. Wie beurteilt Ihr dieses Schreiben? Ist das rechtlich zulässig?

Sollte ich für morgen (Maßnahmebeginn) etwas beachten? Ich habe keinen Termin und auch bisher keinen Kontakt zum MT. Bin somit etwas ratlos.

Ach so, ich habe keine gültige EGV, bin im ALG II- Bezug.

Ein riesen "Dankeschön" an jeden, der sich die Zeit nimmt, alles zu lesen und mir zu antworten.

Jetzt zum Brief (Datiert auf den 14.10.)
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Vollzug des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II):
Angebot zur Teilnahme an der Maßnahme „XXX“


Anlage: Infoblatt

Sehr geehrte(r) …,

wir bieten Ihnen ab Montag, den 21.10.2013 für die Dauer von fünf Monaten die Maßnahme „XXX“ des Name Maßnahmeträger an und verpflichten Sie hiermit zur Teilnahme.

Ein/e Mitarbeiter/ in des Name Maßnahmeträger wird sich hierzu in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Informationsblatt.

Sollten Ihnen für die Teilnahme an der Maßnahme Fahrtkosten entstehen, können Sie bei uns formlos deren Übernahme beantragen.

Als erwerbsfähiher Leistungsberechtigter müssen Sie aktiv an allen Maßnahmen zu einer Eingliederung in Arbeit mitwirken (§ 2 SGB II). Beachten Sie bitte deshalb auch nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
.........................................................................................

Rechtsfolgenbelehrung

Nach § 31 Abs. 3 SGB verletzen Sie als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter Ihre Pflichten wenn Sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch geben.

Dies gilt nicht, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten nachweisen.

Die §§ 31 bis 31b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sehen bei Pflichtverletzungen Leistungsminderungen in zwei Stufen (30 Prozent bzw. 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs) vor.

Bei einem erstmaligen Pflichtverstoß wird das Ihnen zustehende arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 20 SGB II gemindert.

Die Minderung dauert drei Monate (Sanktionszeitraum) und beginnt mit dem Kalendermonat navh Zugang des Sanktionsbescheides. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe).

Leistungsminderungen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für den Pflichtverstoß nachweisen können. Ein nach Ihrer Auffassung wichtiger Grund, der jedoch nach objektiven Maßstäben nicht als solcher aberkannt qweswn kann, verhindert nicht den Eintritt der Leistungsminderung.

Wichtige Hinweise:
Sanktionszeiträume aufgrund der verletzung von Meldepflichten können sich überschneiden. In den Überschneidungsmonaten werden die Minderungsbeträge addiert.

Den vVerpflichtungen müssen Sie auch während eines Sanktionszeitraumes nachkommen. Auch die Verpflichtung, sich bei der im Briefkopf genannten Stelle persönlich zu melden oder auf Aufforderung zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, bleibt während des Sanktionszeitraumes bestehn.

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen.
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Der Flyer

„XXX Name der Maßnahme“

Individuelles Coaching in Bedarfsgemeinschaften


Inhalte und Ziele:

Wir möchten mit Ihnen Lösungen für die Probleme finden, die zur Zeit verhindern, dass Sie einer geregelten Arbeit nachgehen können, wir zum Beispiel fehlende Kinderbetreuung, unflexible Mobilität, sprachliche Einschränkungen, Pflege eines Angehörigen, mangelnde Jobangebote, die auf Sie passen oder familiäre Problematiken.

Wir beraten Sie und finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen oder berufliche Alternativen! Einer unserer Ansprechpartner wird sich in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.

Dauer: 5 Monate

Ort: Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder treffen uns an einem neutralen Ort

Ihre Ansprechpartner sind:

zwei Ansprechpartner jeweils mit Foto, Namen und Tel.-Nummer


Wer wir sind

Name Bildungsinstitut, Standort, Straße, PLZ und Ort, Telefonnummer
 
ich würde folgendes machen:

1.) hingehen
2.) nichts aber auch wirklich gar nichts unterschreiben
3.) mir die ablehnung durch den träger bestätigen lassen
4.) mir, nach erteilung eines hausverbots, die namen der polizisten notieren, damit ich glaubwürdige zeugen habe

 
naja, dann ist es ja noch besser

zwischen tür und angel bespricht man nix !

ohne unterschriebene papiere ist man zu nix verpflichtet. herrn/frau x und herrn/frau y gleich ein hausverbot aussprechen

 
Ui, hier tut sich ja schon was :danke:

Meint Ihr, ich sollte warten, bis die sich melden? Also morgen den ganzen Tag am Telefon sitzen?

Ich könnte als "neutralen Ort" ja dann die kostengünstige Bushaltestelle um die Ecke vorschlagen

Hat jemand schon eine Ahnung, ob das alles rechtlich so in Ordnung ist?

Übrigens, der Sitz des MT ist von mir ca 50 km entfernt, da kann ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gar nicht so spontan vorbei fahren. Ich wohne auf dem Land.
 
ja, die penner von der bude bilden sich ein, dass die morgen mal bei dir vorbeischlurfen können und auch noch nen kaffee umsonst bekommen



mit nem arschtritt von der schwelle rechnen die nicht unbedingt. den sollten sie aber kassieren, samt der ankündigung, hier nie wieder anzuklingeln, da hausverbot



->sollten die wirklich so kreuzdämlich ein, sich vorher telefonisch anzukündigen, erwartet man die mit den sherrifs
 
Hallo Purzelina,
natürlich ist das nicht mein ernst . Ich bin ein "gebranntes Kind" in Sachen mündliche Absprachen mit der Optionskommune.

Frage: gelte ich denn als Einzelperson und alleiniger Mieter meiner Wohnung überhaupt als BG?
 
Frage: gelte ich denn als Einzelperson und alleiniger Mieter meiner Wohnung überhaupt als BG?

du bist einiger der wenigen, der sich diese frage stellt. und ja: du bist viele, also wenigstens mehr als einer


du bist eine gemeinschaft, mindestens als schizo, wenn nicht gleich eine ganze gruppe, von der du wieder der bg-vorstand bist.

ja, hartzIV macht nicht nur verrückte, es ist auch völlig bekloppt, weil in der hartzIV-kommission nur bekloppte saßen.
 
Das ist genau die Frage, die ich mir Stelle. Rangehen oder nicht. Termin fürs Bushäuschen vereinbaren, sich nicht festnageln lassen und nichts unterschreiben, oder von Anfang an abblocken.

Um die Sanktion mit meinerseits Widerspruch und Klage scheine ich nicht herumzukommen.

Aber ich werde sicher nicht buckeln!!!!!
 
Also, ich würd da erst mal gar nichts machen und warten, bis der MT einem mit der Post was schickt.

Und dann würde ich zusehen, diese Maßnahme komplett los zu werden. Denn versteh ich das richtig, dass die gesamte Maßnahme so ablaufen soll, dass die zu einem nach Hause kommen bzw. man sich an einem neutralen Ort trifft - was soll das sein, das Café um die Ecke???

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man zu sowas gezwungen werden kann. Ich jedenfalls würde solche Leute ums verrecken nicht in meine Wohnung lassen. Und in der Öffentlichkeit würde ich mich mit solchen Leuten auch nicht treffen. Wenn einen da einer sieht, ist der Ruf ja sofort ruiniert.
 
Ich habe tatsächlich auch nur die Infos, die ich im Eingangspost eingestellt habe. Ich weiß nichts über den Ablauf, die Inhalte etc.

Ich weiß nur, daß ich angeblich verpflichtet bin, ab morgen, für was auch immer, strammzustehen.

Mich würde auch wirklich interessieren, was für rechtliche Handhabe ich gegen diesen Schrieb habe. Ist das ein Angebot? Würde das dann auf Freiwilligkeit basieren und ich könne ablehnen? Oder ist das ein VA bei dem der Rechtsbehelf vergessen wurde?

Sorry, ich bin irgendwie nicht mehr entspannt, seit ich daran denke, dass die Deppen hier morgen auf der Matte stehen könnten...
 
Ich habe tatsächlich auch nur die Infos, die ich im Eingangspost eingestellt habe. Ich weiß nichts über den Ablauf, die Inhalte etc.
Das ist doch nur zum Vorteil für dich, so eine unbestimmte Maßnahme sollte man einfach nicht antreten, das sehen Richter bestimmt auch so.
 
So, danke nochmal. Nachdem man heute sowieso nichts mehr machen kann, werde einfach mal abwarten, was morgen so passiert.

Die wollen sich melden, dann sollen sie das tun – schriftlich! Von einer Erfindung namens Telefon habe ich noch nichts gehört und sollten sie morgen wie die Ölgötzen vor der Tür stehen drück ich Ihnen bestenfalls den Müll in die Hand. Obwohl @arbeitslos in Holland da auch einen sehr eleganten Vorschlag hatte

Falls sich noch jemand findet, dem spontan ein paar Rechtswidrigkeiten ins Auge springen bei der Sache, würde mich das natürlich auch sehr begeistern.

Ich werde berichten ... schönen Sonntag noch
 
Optionskommune
.
Vollzug des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II):

Vollzug ?! Dabei auch noch gleich das komplette Sozialgesetzbuch ohne explizite Nennung eines Paragrafen, der für diese "Maßnahme" als Rechtsgrundlage zutreffenden soll?! Was glauben die, wer oder was die eigentlich sind?

Die sind doch nicht mehr ganz dicht.

:danke:

Angebot ... soll das einen VA darstellen ...? ... keine gültige EGV ...

Das hört sich ganz nach einer verschärften bzw. abgewandelten Version meines "Projektes" an. Sieht alles irgendwie genauso schwammig aus. Zumindest kann man deutliche Paralellen erkennen und deshalb vlt. auch ein paar Tipps aus dem anderen threat entnehmen...

(klick): https://www.elo-forum.org/weiterbil...t-16-sgb-ii-lotsenprojekt-alles-lug-trug.html
 
Vollzug ?! Dabei auch noch gleich das komplette Sozialgesetzbuch ohne explizite Nennung eines Paragrafen, der für diese "Maßnahme" als Rechtsgrundlage zutreffenden soll?! Was glauben die, wer oder was die eigentlich sind?
Die Optionskommunen denken sie wären die modernen Gutsherren. Ist hier nicht anders und vermutlich ist es überall so.
 

Richtig so. Kannst Du Deine Klingel abschalten? Dann tu das, das entspannt sehr. Die sollen Dir erst mal genau schreiben, wie die Maßnahme ablaufen soll. Und falls das wirklich immer Zwangsbesuche sein sollen bei Dir zuhause oder an einem neutralen Ort, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Das klingt wie eine aufgezwungene Betreuung. Das wär mir neu, dass als Maßnahmeort meine Wohnung angeordnet werden kann oder ein öffentlicher Treffpunkt. Was soll das denn für eine Maßnahme sein? Was soll das bringen? Dass einen da eine vollquatscht nur? Kann ja nicht wirklich was bringen ohne festgelegten Ort, wo dann auch Lehrmaterial zur Verfügung steht.

Schalte morgen die Klingel ab, wenn das bei Dir geht. Und warte, bis die Dir schreiben. Die sollen mal genau schreiben, was das sein soll. Geht ja nicht, dass vom JC unter Zwangsbetreuung gestellt wird. Und so klingt das: wir kommen zu ihnen oder treffen uns an einem neutralen Ort für mich. Wenn der MT schon Kohle abzocken will, soll er wenigstens Räume haben, wo man hin muss und dann auf andere Leidensgenossen treffen kann, mit denen man sich austauschen kann.
 
Hallo pillepalle, Purzelina hat zu Anfang einen guten Link eingestellt, danke dafür übrigens, da wird sehr hübsch über eine Studie zur Systembetreuung geschrieben. Alles sehr freiwillig und die armen Ziellosen nicht überfordernd. Wer würde hier Schlechtes unterstellen wollen?

Hallo ShowCenterFula, Parallelen zu meinem "Fall" sind schon beim Querlesen deutlich erkennbar. Danke für Deinen Hinweis. Muss mich erst noch durcharbeiten, wünsch Dir aber, dass deine eingeleitenden Maßnahmen fruchten.
 
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