G
Gelöschtes Mitglied 26
Gast
Habe heute mal wieder viel zu tun bekommen.
Ich schätze einmal auf Willkür:
Person macht eine Massnahme durch die AfA mit Übergangsgeld.
Diese Massnahme wird - ohne Sanktion oder Sperrzeit - vorzeitig beendet (ein Grund dafür steht nirgends schriflich belegt).
Danach zahlt die AfA anstandslos das ALG I für weitere Monate aus (ca. 4 Monate).
Nun stellt die Person einen Antrag auf ALG II bei der Kommune.
Die Kommune will jedoch nun den Grund für den Abbruch wissen (der ja nirgends steht) und will den Antrag auf Bewilligung solange ruhen lassen bis dieser vorliegt.
Was hat eine ehemalige bei der AfA durchgeführte Massnahme nun mit der aktuellen Bewilligung zu tun?
Kann die Kommune aufgrund dessen die Bewilligung verweigern, bzw. Sanktionieren ? Sperre? Ich glaube nicht, oder?
Was ist der Zweck ?
Will man hier argumentieren, das der Antragssteller seine Bedürftigkeit selber hervorgerufen hat, auch wenn die Massnahme nicht einmal eine Job-Garantie geboten hat?
Was kann ich dagegen vorbringen?
Ich schätze einmal auf Willkür:
Person macht eine Massnahme durch die AfA mit Übergangsgeld.
Diese Massnahme wird - ohne Sanktion oder Sperrzeit - vorzeitig beendet (ein Grund dafür steht nirgends schriflich belegt).
Danach zahlt die AfA anstandslos das ALG I für weitere Monate aus (ca. 4 Monate).
Nun stellt die Person einen Antrag auf ALG II bei der Kommune.
Die Kommune will jedoch nun den Grund für den Abbruch wissen (der ja nirgends steht) und will den Antrag auf Bewilligung solange ruhen lassen bis dieser vorliegt.
Was hat eine ehemalige bei der AfA durchgeführte Massnahme nun mit der aktuellen Bewilligung zu tun?
Kann die Kommune aufgrund dessen die Bewilligung verweigern, bzw. Sanktionieren ? Sperre? Ich glaube nicht, oder?
Was ist der Zweck ?
Will man hier argumentieren, das der Antragssteller seine Bedürftigkeit selber hervorgerufen hat, auch wenn die Massnahme nicht einmal eine Job-Garantie geboten hat?
Was kann ich dagegen vorbringen?