Schönen guten Tag comuniti, habe vollgendes Problem und hoffe auf eure Hilfe wie ich handeln soll,
Also ich habe diesen Sommer meine Ausbildung zum Maschinen und Anlagen Führer erfolgreich beendet, wurde aber nicht übernommen von der Firma und habe deswegen alg 1 bekommen.
Nebenbei habe ich aber durchgehend eine geringfügige Beschäftigung die so 200 euch zusätzlich zu dem alg 1 bringt.
Jetzt kommt das eigentliches Problem, ich war diese Woche bei meiner SB im Arbeitsamt habe ihr gezeigt wo ich mich das letzte halbe jahr beworben habe und Lebenslauf und anschreiben vorgelegt an dem Sie auch nichts auszusetzen hatte.
Ich habe also keine Probleme mich zu bewerben , an meinen Bewerbungsunterlagen war nix zu bemängeln.
Trotzdem hat Sie mich einer Maßnahme zugewiesen die 8 Wochen geht 7 Std am Tag. Auf Nachfrage von mir das es zu Überschneidungen mit meinem nebenjob kommen kann meinte Sie nur die maßnahme geht vor aber falls was ist sollte ich es mit dem Träger also der Maßnahme abklären zwecks früher gehen oder so.
Ich habe dann ein Blatt unterschrieben wo drin stande das mir eben diese Maßnahme ausgehändigt wurde.
Sie hat mir auch eine Egv mitgegeben die von ihr schon unterschrieben war ich habe es allerdings noch nicht unterschrieben.
Ich soll diese unterschrieben am 2.01.2019 zu der Maßnahme mitbringen den ab dann soll es beginnen 8 Wochen.
In der egv steht drin unter anderem das ich eben an dieser bestimmten Maßnahme teilnehme.
Nun ist es so das ich noch eine alte Egv habe die ich im Sommer unterschrieben habe in der nichts von dieser Maßnahme drinsteht, die ist gültig bis zum 11.01.2019
Meine Frage nun was kann ich tun um von dieser Maßnahme verschont zu bleiben und ohne eine Sperrung zu bekommen?
Soll ich ein Widerspruch machen mit der Begründung das es keinerlei Hilfe bedarf in punkto Bewerbung bei mir gibt,und das es mit meinem nebenjob zu zeitlichen Probleme kommen kann?
Oder darf ich eine andere Maßnahme vorschlagen die etwas näher zu erreichen ist für mich und die zeitlich auch nicht solange einen beansprucht? Kenne da nämlich eine. ..
Oder ist es möglich das ich mir ein PraktikumsPlatz eigenständig suche auch in einem anderen Beruf als mein gelernter und dann für die Dauer befreit bin von der Maßnahme?
Wenn ich nun zufällig krank werden sollte bekomme ich dann trotzdem alg 1 gezahlt? Und läuft die Maßenahme einfach aus oder werden die fehltage drangehängt? Weil es in der EGV so drinsteht.
Ich werde in ein paar Wochen wahrscheinlich eh eine Arbeitsstelle haben das weiß ich aus sicherer Quelle, aber möchte ungern die Zeit bis dahin bei der Maßnahme verschwenden.
Vielen Dank schon mal an alle.
Liebe grüße,
Locke
Also ich habe diesen Sommer meine Ausbildung zum Maschinen und Anlagen Führer erfolgreich beendet, wurde aber nicht übernommen von der Firma und habe deswegen alg 1 bekommen.
Nebenbei habe ich aber durchgehend eine geringfügige Beschäftigung die so 200 euch zusätzlich zu dem alg 1 bringt.
Jetzt kommt das eigentliches Problem, ich war diese Woche bei meiner SB im Arbeitsamt habe ihr gezeigt wo ich mich das letzte halbe jahr beworben habe und Lebenslauf und anschreiben vorgelegt an dem Sie auch nichts auszusetzen hatte.
Ich habe also keine Probleme mich zu bewerben , an meinen Bewerbungsunterlagen war nix zu bemängeln.
Trotzdem hat Sie mich einer Maßnahme zugewiesen die 8 Wochen geht 7 Std am Tag. Auf Nachfrage von mir das es zu Überschneidungen mit meinem nebenjob kommen kann meinte Sie nur die maßnahme geht vor aber falls was ist sollte ich es mit dem Träger also der Maßnahme abklären zwecks früher gehen oder so.
Ich habe dann ein Blatt unterschrieben wo drin stande das mir eben diese Maßnahme ausgehändigt wurde.
Sie hat mir auch eine Egv mitgegeben die von ihr schon unterschrieben war ich habe es allerdings noch nicht unterschrieben.
Ich soll diese unterschrieben am 2.01.2019 zu der Maßnahme mitbringen den ab dann soll es beginnen 8 Wochen.
In der egv steht drin unter anderem das ich eben an dieser bestimmten Maßnahme teilnehme.
Nun ist es so das ich noch eine alte Egv habe die ich im Sommer unterschrieben habe in der nichts von dieser Maßnahme drinsteht, die ist gültig bis zum 11.01.2019
Meine Frage nun was kann ich tun um von dieser Maßnahme verschont zu bleiben und ohne eine Sperrung zu bekommen?
Soll ich ein Widerspruch machen mit der Begründung das es keinerlei Hilfe bedarf in punkto Bewerbung bei mir gibt,und das es mit meinem nebenjob zu zeitlichen Probleme kommen kann?
Oder darf ich eine andere Maßnahme vorschlagen die etwas näher zu erreichen ist für mich und die zeitlich auch nicht solange einen beansprucht? Kenne da nämlich eine. ..
Oder ist es möglich das ich mir ein PraktikumsPlatz eigenständig suche auch in einem anderen Beruf als mein gelernter und dann für die Dauer befreit bin von der Maßnahme?
Wenn ich nun zufällig krank werden sollte bekomme ich dann trotzdem alg 1 gezahlt? Und läuft die Maßenahme einfach aus oder werden die fehltage drangehängt? Weil es in der EGV so drinsteht.
Ich werde in ein paar Wochen wahrscheinlich eh eine Arbeitsstelle haben das weiß ich aus sicherer Quelle, aber möchte ungern die Zeit bis dahin bei der Maßnahme verschwenden.
Vielen Dank schon mal an alle.
Liebe grüße,
Locke