Ich hatte vorhin die Zeit, den EGV abzutippen
Eingliederungsvereinbarung
Ziele
Berufliche Qualifizierung
Anschließend Integration in Arbeit
1. Ihr Träger zur Grundsicherung Jobcenter … unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Das Jobcenter fördert Ihre Teilnahme an der beruflichen Weitermaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 und 3a SGB II i.V.m. §§ 81ff. SGB III: … Das Jobcenter verpflichtet sich bei Nichtbeendigung der Bildungsmaßnahme durch den Kunden, den frei gewordenen Platz zeitnah nach zu besetzen, sofern ein geeigneter Bewerber vorhanden und es bei der Maßnahme möglich ist. Dadurch soll die Höhe des Schadens für den Kunden gering gehalten werden.
Das Jobcenter unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Das Jobcenter veröffentlicht anonym Ihr Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit.
DAS Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III, sofern Sie diese zuvor beantragt haben.
DAS Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III, durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen, sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt wurde.
2. Bemühungen von Frau … zur Eingliederung in Arbeit
Sie nehmen an der Weiterbildung …
Ziel der Weiterbildung:..
Fortsetzung der Bemühungen von Frau … zur Eingliederung in Arbeit
Zeitraum der Weiterbildung… bei … aktiv und ohne unentschuldigte Fehlzeiten teil.
Sie verpflichten sich, bei Abbruch der Maßnahme aus einem von ihnen zu vertretenden Grund an den Träger der Grundsicherungsstelle Schadenersatz zu leisten.
Der Schadenersatz umfasst den tatsächlich durch das Nichtbeenden der Maßnahme eingetretenden Schaden, max. jedoch einen Betrag von 30% der Maßnahmekosten.
Da sich die Maßnahmekosten auf insgesamt … belaufen, beträgt die max. Schadensersatzforderung …
Die Höhe des Schadenersatzes kann auf Grund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse und des Verschuldungsgrades in Stufen von 1 bis zu 30% gemindert werden.
1. Die Maßnahmekosten umfassen:
Die Kosten des Trägers der Maßnahme in Höhe von … sowie Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten.
2. Bei der tats. Schadensermittlung werden folgende Kostenposition einbezogen: Kosten des Trägers der Maßnahme ab Abbruch der Maßnahme.
Der Träger der Grundsicherung verpflichtet sich bei Nichtbeendigung der Bildungsmaßnahme durch den Kunden, den freigewordenen Platz zeitnah nach zu besetzen, sofern ein geeigneter Bewerber vorhanden und es bei der Maßnahme möglich ist.
1. Meldetermine/Erkrankung:
Meldetermine in der Arbeitsvermittlung sind auf Einladung hin wahrzunehmen „Die Krankmeldung hat am ersten Krankheitstag über das Servicecenter des Jobcenter zu erfolgen, der zugehörige Krankenschein ist anschließend spätestens am 4. Werktag beim Jobcenter … einzureichen (Datum des Poststempels)
*bei sonstiger Verhinderung wie Arbeitstätigkeit muss ebenfalls ein entsprechender Nachweis eingereicht werden (z. B. schriftliche Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers zum versäumten Meldetermin, Gerichtstermin etc.)
2. Eigene Bewerbungen:
Erstellen und stetige Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen
Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung – beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung – jeweils mindestens 4 Bewerbungsbemühungen pro Monat um Beschäftigungsverhältnisse
Die Bewerbungsbemühungen (Anschreiben, Arbeitgeberrückantworten, Emailbewerbungen, Bewerbungsliste) legen Sie bitte zu jedem Meldetermin in der Arbeitsvermittlung vor.
2. Vermittlung/Stellenangebote/Förderleitungen Vermittlungsbudget:
3. Sie bewerben sich spätestens am dritten Tag nach Erhalt eines Vermittlungsvorschlages, welchen Sie vom Jobcenter/Agentur für Arbeit erhalten und senden die beigefügte Antwortmöglichkeit innerhalb von 4 Wochen zurück.
Alle Förderleitungen für die Integration in Arbeit aus dem Vermittlungsbudget sind immer vor Beginn der Tätigkeit bei der Arbeitsvermittlung abzuklären inwieweit hierfür eine Notwendigkeit besteht und zu beantragen. Beachten Sie: Eine nachträgliche Beantragung nach Aufnahme der Tätigkeit ist ausgeschlossen.
4. Arbeitsaufnahme:
5. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber(Probearbeit) sind im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler abzustimmen und vorab genehmigungspflichtig.
Fortsetzung der Bemühungen von Frau … zur Eingliederung in Arbeit
Über den Arbeitgeberservice kann ein zukünftiger Arbeitgeber prüfen lassen, inwieweit er für Sie Förderungen bei der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme erhalten kann
6. Veränderungen der persönl. Situation
7. Mitteilung aller Veränderungen innerhalb einer Woche, die Einfluss auf Ihre postalische/telefonische Erreichbarkeit, Ihre Vermittelbarkeit in Arbeit (z. B. Arbeitsaufnahme) oder die Einfluss auf die Berechnung des ALG II-Anspruchs haben.
8. Ortsabwesenheit ist für max. 21 Kalendertage nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch die Arbeitsvermittlung möglich, am ersten Tag nach der Ortsabwesenheit melden sie sich anschließend persönlich im Jobcenter aus der Ortsabwesenheit zurück.