Mangelnde Kenntnisse in Bewerbung an ZA angeben ???

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TomTom17

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Hallo,

habe schon wieder eine W bekommen über eine Stelle bei ZA. Für die braucht es nun kaum Kenntnisse außer 2. :doh:

Zu mir - bin eigentl. selbständig und das AA hält mich mit Ws von der Arbeit ab und macht mich krank.

Zurück zur W - über eine der gewünschten Kenntnisse verfüge ich nicht bzw. nur sehr eingeschränkt. Gewünscht sind "erweiterte Kenntnisse" darin.
Meine Frage: Kann es eine Sanktion hageln nach dem Motto "verhinderte Anbahnung" oder so, wenn ich das angebe, z.B. schreibe: "Damit bin ich nicht vertraut, bewerbe mich aber trotzdem." ????

Die Bewerbung halte ich sehr kurz, gebe keine Tel.-Nr. und keine E-Mailadresse an (beide sind beim AA noch nicht gelöscht) und sende sie per Post mit der Bemerkung, meinen Lebenslauf würde ich auf Wunsch zuschicken. Dieser ist laut W entweder beizufügen oder mitzubringen.

Danke für fachkundige Antworten bzw. das Teilen von Erfahrungen.

Liebe Grüße
TomTom
 

erwerbsuchend

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@ TomTom17,

beziehst du ALG 1 oder 2? Hatte der VV eine RFB ?

Am sinnvollsten verschickt man bei einer ZAF eine Kurzbewerbung mit einem anonymisiertem Lebenslauf, bei dem die Firmennamen durch allgemeine Bezeichnungen, wie Unternehmen der Branche X, ersetzt werden. In dem Anschreiben gehst du nicht auf die fehlenden Kenntnisse ein. Du schreibst also nicht, dass du A und B nicht kannst. Wie so etwas genau aussieht, findest du hier im Forum :wink:
 

TomTom17

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@ TomTom17,

beziehst du ALG 1 oder 2? Hatte der VV eine RFB ?

Am sinnvollsten verschickt man bei einer ZAF eine Kurzbewerbung mit einem anonymisiertem Lebenslauf, bei dem die Firmennamen durch allgemeine Bezeichnungen, wie Unternehmen der Branche X, ersetzt werden. In dem Anschreiben gehst du nicht auf die fehlenden Kenntnisse ein. Du schreibst also nicht, dass du A und B nicht kannst. Wie so etwas genau aussieht, findest du hier im Forum :wink:

Hallo,

ja, der W hat eine RFB . Und ich bekomme noch aufstockend ALG II .

Mein Lebenslauf sieht auch mit anonymisierten Firmennamen zu kompetent aus, fürchte ich. Daher würde die ZA davon ausgehen, dass ich über beide geforderten Kenntnisse absolut verfüge. Zumal die geforderten Software-Kenntnisse bei heute digital erfahrenen Menschen zu Grundkenntnissen zählen.

Deshalb meine Überlegung, anzubieten, den Lebenslauf erst "auf Anforderung" zuzuschicken. - Kann das etwa als "Verhinderung der Anbahnung" gewertet werden und eine Sanktion zur Folge haben?

Die Gefahr, per Brief zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, ist immer noch hoch. Das hatte ich schon. Sonst müsste ich einen alten Lebenslauf, der schlechter aussieht verwenden. Das AA kennt aber meinen neuen, top aussehenden. :-/
 
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erwerbsuchend

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Deshalb meine Überlegung, anzubieten, den Lebenslauf erst "auf Anforderung" zuzuschicken. - Kann das etwa als "Verhinderung der Anbahnung" gewertet werden und eine Sanktion zur Folge haben?

Da scheiden sich die Geister. Meiner Meinung nach gehört mindestens ein angepasster Lebenslauf zu einer Kurzbewerbung dazu. Aber mal ehrlich, was gewinnst du, wenn du der ZAF anbietest auf ihre Anforderung hin ihnen deinen Lebenslauf zu schicken? Dann wird die ZAF diesen bei dir anfordern und du schickst ihn hin. Es kann jedoch auch sein, dass sich die ZAF generell nicht bei dir meldet, sondern nur über das Antwortformular des VV , welches der AG erhält, eine entsprechende Rückmeldung an das JC gibt. Daraufhin dürftest du mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Anhörung vor einer Sanktion erhalten. Wie würdest du darin dein Verhalten erklären, dass du erst auf Anforderung der ZAF deinen Lebenslauf schicken wolltest? Im günstigsten Fall wäre dir ein Bewerbungskurs sicher. Im schlimmsten Fall bekommst du eine Sanktion mit deutlichen Einkommenseinschnitten für 3 Monate.

Solltest du mit dieser Masche nur auf Zeit spielen wollen, dann muss ich dich entäuschen. ZAF können mittlerweile auch warten.
 

TomTom17

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Solltest du mit dieser Masche nur auf Zeit spielen wollen, dann muss ich dich entäuschen. ZAF können mittlerweile auch warten.

Ja, es geht mir dabei um das Gewinnen von Zeit. - Deswegen geben ja auch viele im Fall eines Vorstellungsgesprächs bei Weigerung der Fahrtkostenübernahme durch die ZA bei dieser an, dass sie die Fahrtkostenübernahme erst mit dem JC klären müssen.

Die ZA können warten, was heißt das, halten sie die Stelle die ganze Zeit frei? Die W gilt ja nur für eine bestimmte Stelle.
 
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Was heißt W? Ich hab nicht alle Abkürzungen im Kopf. Meiner Erfahrung nach, gibt es die angeblichen Stellen der ZAF oft gar nicht, Lockvogel Angebote. "Irgendwas" passendes könnten Sie nat. haben...

Wenn ich nicht vertraut mit etwas bin, kann ich Lernwillen in einer schriftlichen Bewerbung äußern. Im Gespräch kann das dann anders aussehen, wozu es meist schon nicht kommt, wenn ich mit Fahrtkosten , Terminverschiebung aus wichtigen Grund etc. ankomme und keine Mail Addy / Tele Nr. angebe. Aus direkten Gesprächen konnte mir bisher noch kein FM einen Strick drehen, ist nat. auf eigene Gefahr, was man da sagt und macht.
 

TomTom17

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Was heißt W? Ich hab nicht alle Abkürzungen im Kopf. Meiner Erfahrung nach, gibt es die angeblichen Stellen der ZAF oft gar nicht, Lockvogel Angebote. "Irgendwas" passendes könnten Sie nat. haben...

@hansklein, W ist doch das Kürzel für Vermittlungsvorschlag, denke ich. Wie kann man herausfinden, ob es die angebliche Stelle gibt - durch gezielte Fragen erst beim Vorstellungsgespräch?

Man hat sich ja nur auf die eine bestimmte Stelle beworben, auf keine andere. Man könnte aber auch belogen werden, vonwegen die Stelle gäbe es noch? :doh:

wozu es meist schon nicht kommt, wenn ich mit Fahrtkosten , Terminverschiebung aus wichtigen Grund etc. ankomme und keine Mail Addy / Tele Nr. angebe. Aus direkten Gesprächen konnte mir bisher noch kein FM einen Strick drehen, ist nat. auf eigene Gefahr, was man da sagt und macht.

Nennst Du Gründe für Terminverschiebung? Kann man berufliche Verpflichtungen als Grund nennen oder droht dann wieder Sanktionsgefahr? Hast Du schon einmal zweimal verschoben? Und noch die Frage, wurdest Du bieflich gebeten, die ZAF anzurufen bzw. hast Du Terminverschiebungen telefonisch mitgeteilt?

In dem Anschreiben gehst du nicht auf die fehlenden Kenntnisse ein. Du schreibst also nicht, dass du A und B nicht kannst.

@erwerbsuchend, in der weiteren Vergangenheit hatte ich bereits glaube ich 2 mal für kurze Zeit eine Stelle wie die aus dem W. Habe nicht die gewünschte Leistung erbringen können. Kann ich das im Vorstellungsgespräch dezent erwähnen?
 

erwerbsuchend

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Die ZA können warten, was heißt das, halten sie die Stelle die ganze Zeit frei? Die W gilt ja nur für eine bestimmte Stelle.

@ TomTom17,

lese dich bitte etwas mehr in den Erfahrungsberichten der anderen Userinnen und User hier ein. Dann wirst du feststellen, dass es einigen ZAF nur um das Auffüllen des eigenen Datenpools geht. Auch wenn dies nicht gestattet ist, zumindest nicht aus einem VV heraus, spekulieren einige ZAF darauf, dass es Bewerberinnen und Bewerber gibt, die dem aus Unkenntnis oder Furcht dennoch zustimmen. Daher können eben einige ZAF auch warten.

Nennst Du Gründe für Terminverschiebung? Kann man berufliche Verpflichtungen als Grund nennen oder droht dann wieder Sanktionsgefahr? Hast Du schon einmal zweimal verschoben? Und noch die Frage, wurdest Du bieflich gebeten, die ZAF anzurufen bzw. hast Du Terminverschiebungen telefonisch mitgeteilt?

Gründe für Terminverschiebungen müssen für AfA und JC nachvollziehbar sein. Wenn du als Selbstständiger zum geplanten Termin mit der ZAF einen Termin bei einem deiner Kunden hast, dann dürfte das als Grund ausreichend sein. Allerdings wäre es unglaubwürdig, wenn du zu jedem Terminvorschlag der ZAF immer irgendetwas mit deiner Selbstständigkeit hättest.

Genauso unglaubwürdig wäre es, wenn du als Selbstständiger nicht in der Lage bist, mit der ZAF telefonisch Kontakt aufzunehmen. Du bist zwar in der freien Entscheidung, welchen Kommunikationsweg du wählst, jedoch könnten von AfA oder JC Fragen aufkommen, warum du mit deinen Kunden und Lieferanten telefonieren kannst und willst, mit ZAF jedoch nicht.

@erwerbsuchend, in der weiteren Vergangenheit hatte ich bereits glaube ich 2 mal für kurze Zeit eine Stelle wie die aus dem W. Habe nicht die gewünschte Leistung erbringen können. Kann ich das im Vorstellungsgespräch dezent erwähnen?

Aus Sicht von AfA und JC hast du dich während des gesamten Bewerbungsvorganges positiv zu präsentieren. Fragen zu deinen Kenntnissen und Qualifikationen solltest du neutral und wahrheitsgetreu beantworten. Fehlende Kenntnisse solltest du nicht als Manko darstellen, sondern anbieten, dir diese Kenntnisse während der Einarbeitungszeit anzueignen.

Es geht bei dem ganzen Bewerbungsvorgang nur darum, dass es positiv aussieht, auch wenn man innerlich eine andere Meinung hat.
 
E

ExUser 32211

Gast
Hallo :)

Mit welcher Methode ich seit Monaten sehr gut fahre, ist Folgende:

Wenn eine ZAF in einem Vermittlungsvorschlag etwas fordert, worin/worüber ich weder berufliche Kenntnisse noch die entsprechende Erfahrung verfüge, schreibe ich immer

"Gerne bin ich bereit, mir die fehlenden Kenntnisse im Bereich XY/für die Software/etc. bei entsprechender Einarbeitung anzueignen."

Damit signalisiere ich zum Einen, dass ich weder über Erfahrungen noch Kenntnisse in einem bestimmten Bereich oder aber für eine bestimmte Software verfüge. Zum Anderen signalisiere ich, dass ich wiederum bereit bin, mir Diese anzueignen. Das heißt, ich gehe auf eine charmante Weise ehrlich mit meinem Nicht-Wissen um, gebe der ZAF jedoch auch keinen Anlass, mit meiner Bewerbung "petzen" zu gehen :peace:

Weil viele dieser Firmen Zeit (haha) in dich investieren müssen, wirst du damit uninteressant.

Habe auch bisher keine negative Rückmeldung erhalten, ganz im Gegenteil. Das ist natürlich keine Garantie, dass das auch woanders gut klappt.

Viele Grüße :)
 
E

ExUser 1309

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Nennst Du Gründe für Terminverschiebung? Kann man berufliche Verpflichtungen als Grund nennen oder droht dann wieder Sanktionsgefahr? Hast Du schon einmal zweimal verschoben? Und noch die Frage, wurdest Du bieflich gebeten, die ZAF anzurufen bzw. hast Du Terminverschiebungen telefonisch mitgeteilt?

Ich hab schon mehr als 2*verschoben, telefonisch und auch schriftlich - dann aber als Einwurfeinschreiben, Anruf ohne rückrufnummer von der Telefonzelle aus oder mit Zeichenfolge #31# eintippen, rufnummerunterdrückung, naürlich hab ich dann kein Tele :), aus Gesundheitlichen Gründen - Arzttermine oder Krankenschein, kann ich nat. nicht beliebig oft machen. Es gibt nicht viele wichtige Gründe die akzeptiert werden.

"Gerne bin ich bereit, mir die fehlenden Kenntnisse im Bereich XY/für die Software/etc. bei entsprechender Einarbeitung anzueignen."
Das ist eine sehr gute Formulierung, die ich auch schon in der Art eingebracht habe.
 
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