Hallo,
habe schon wieder eine W bekommen über eine Stelle bei ZA. Für die braucht es nun kaum Kenntnisse außer 2.
Zu mir - bin eigentl. selbständig und das AA hält mich mit Ws von der Arbeit ab und macht mich krank.
Zurück zur W - über eine der gewünschten Kenntnisse verfüge ich nicht bzw. nur sehr eingeschränkt. Gewünscht sind "erweiterte Kenntnisse" darin.
Meine Frage: Kann es eine Sanktion hageln nach dem Motto "verhinderte Anbahnung" oder so, wenn ich das angebe, z.B. schreibe: "Damit bin ich nicht vertraut, bewerbe mich aber trotzdem." ????
Die Bewerbung halte ich sehr kurz, gebe keine Tel.-Nr. und keine E-Mailadresse an (beide sind beim AA noch nicht gelöscht) und sende sie per Post mit der Bemerkung, meinen Lebenslauf würde ich auf Wunsch zuschicken. Dieser ist laut W entweder beizufügen oder mitzubringen.
Danke für fachkundige Antworten bzw. das Teilen von Erfahrungen.
Liebe Grüße
TomTom
habe schon wieder eine W bekommen über eine Stelle bei ZA. Für die braucht es nun kaum Kenntnisse außer 2.

Zu mir - bin eigentl. selbständig und das AA hält mich mit Ws von der Arbeit ab und macht mich krank.
Zurück zur W - über eine der gewünschten Kenntnisse verfüge ich nicht bzw. nur sehr eingeschränkt. Gewünscht sind "erweiterte Kenntnisse" darin.
Meine Frage: Kann es eine Sanktion hageln nach dem Motto "verhinderte Anbahnung" oder so, wenn ich das angebe, z.B. schreibe: "Damit bin ich nicht vertraut, bewerbe mich aber trotzdem." ????
Die Bewerbung halte ich sehr kurz, gebe keine Tel.-Nr. und keine E-Mailadresse an (beide sind beim AA noch nicht gelöscht) und sende sie per Post mit der Bemerkung, meinen Lebenslauf würde ich auf Wunsch zuschicken. Dieser ist laut W entweder beizufügen oder mitzubringen.
Danke für fachkundige Antworten bzw. das Teilen von Erfahrungen.
Liebe Grüße
TomTom