Hallo !
Mein 23 jähriger Sohn hat vor zwei Wochen seine Lehre abgeschlossen und musste sich arbeitslos melden. Der Antrag auf ALG I ist gestellt, das dauert aber, weil der Arbeitgeber wichtige Unterlagen verschlampt hat, deshalb ruht der Antrag. Lohn für den Juni kriegt er keinen, da er immer im vorraus gezahlt wurde. Jetzt war er bei der Arge, sie könnten nichts machen, weil ohne den Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes, aus dem die Höhe des ALG I zu ersehen ist, kein Anspruch berechnet werden kann! Wie soll er den bringen, wenn dieser nicht bearbeitet werden kann! Beißt sich doch!
Er muss erst, so hieß es heute, einen Antrag auf Hartz IV stellen. Erst hieß es, keine Hilfe möglich und dann wieder so, jedesmal ein anderer SB. Er hat jetzt seit fast zwei Wochen kaum was gegessen, weil er keinen Cent hat, es geht ihm sehr schlecht. Mir hatte er die ganze Zeit nichts davon gesagt, wohnt auch ziemlich weit weg, weil er sich schämt. Jetzt habe ich jemand gefunden, der mich morgen hinfährt, kann doch mein Kind nicht hungern lassen. Mein Mann ist auf Montage bis nächste Woche.
Meine Frage ist, kann die Arge jegliche Unterstützung ablehnen, nur weil der Antrag noch nicht durch ist? Dieser wird am Montag abgegeben. Dürfen die wirklich einen einen Menschen hungern lassen? Er war heute bei der Tafel, 4 Brötchen, einen Zipfel Teewurst, eine Pizza, mehr gab es nicht und man kann nur einmal die Woche hin. Nichts zu trinken. Außerdem bräuchte er dafür Busgeld, die Tafel ist weit weg. Gibt es vielleicht irgendwo etwas zum nachlesen und ausdrucken, dass man dem SB bei der Arge am Montag vor die Nase halten kann? Bzw. dass sich mein Sohn darauf berufen kann.
Mein 23 jähriger Sohn hat vor zwei Wochen seine Lehre abgeschlossen und musste sich arbeitslos melden. Der Antrag auf ALG I ist gestellt, das dauert aber, weil der Arbeitgeber wichtige Unterlagen verschlampt hat, deshalb ruht der Antrag. Lohn für den Juni kriegt er keinen, da er immer im vorraus gezahlt wurde. Jetzt war er bei der Arge, sie könnten nichts machen, weil ohne den Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes, aus dem die Höhe des ALG I zu ersehen ist, kein Anspruch berechnet werden kann! Wie soll er den bringen, wenn dieser nicht bearbeitet werden kann! Beißt sich doch!

Er muss erst, so hieß es heute, einen Antrag auf Hartz IV stellen. Erst hieß es, keine Hilfe möglich und dann wieder so, jedesmal ein anderer SB. Er hat jetzt seit fast zwei Wochen kaum was gegessen, weil er keinen Cent hat, es geht ihm sehr schlecht. Mir hatte er die ganze Zeit nichts davon gesagt, wohnt auch ziemlich weit weg, weil er sich schämt. Jetzt habe ich jemand gefunden, der mich morgen hinfährt, kann doch mein Kind nicht hungern lassen. Mein Mann ist auf Montage bis nächste Woche.
Meine Frage ist, kann die Arge jegliche Unterstützung ablehnen, nur weil der Antrag noch nicht durch ist? Dieser wird am Montag abgegeben. Dürfen die wirklich einen einen Menschen hungern lassen? Er war heute bei der Tafel, 4 Brötchen, einen Zipfel Teewurst, eine Pizza, mehr gab es nicht und man kann nur einmal die Woche hin. Nichts zu trinken. Außerdem bräuchte er dafür Busgeld, die Tafel ist weit weg. Gibt es vielleicht irgendwo etwas zum nachlesen und ausdrucken, dass man dem SB bei der Arge am Montag vor die Nase halten kann? Bzw. dass sich mein Sohn darauf berufen kann.