Malermeister als Ein-Euro-Jobber bei der AWO Karlsruhe

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achim2

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Ein Bekannter von mir ist arbeitslos und arbeitet derzeit (freiwillig) als gelernter Malermeister unterEin-Euro-Job-Bedingungen bei der AWO in Karlsruhe, da ihm das Arbeitslosengeld2 nicht reicht.

Seine Tätigkeit sind dabei die Ausführung von Malerarbeiten bei der AWO Karlsruhe.

Wie sieht es in einem solchen Fall hinsichtlich der "Gemeinnützigkeit bzw. Zusätzlichkeit" aus?

Wie ich im Internet entdeckt habe, hat die AWO Karlsruhe derzeit eine Klage einer Ein-Euro-Jobberin, die als Raumpflegerin in einem Altenheim tätig ist (oder war?) am laufen, da auch hier die Gemeinnützigkeit bzw. Zusätzlichkeit in Frage gestellt wird.
Der DGB unterstützt dieseKlage.

Siehe hierzu auch:
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/europrotest.html

Einstein: Link bearbeitet und klappt
 

achim2

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Die Leerschritte sind erst nach dem Absenden und Wiederaufrufen entstanden,beim Einfügen waren die Leerschritte noch nicht!
Andere Frage, wie funktioniert die URL-Funktion?

Gruß Achim
 

achim2

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Ok, kapiert, danke Ralf, fürs nächste Mal weiß ich´s dann.
Hab halt einfach auf Absenden gedrückt, wie man es beim Mail versenden macht.
Man lernt nicht aus!

Gruß Achim
 

achim2

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Noch zur Ergänzung:

Meine Frage ist in dem Zusammenhang, ob er nicht Anspruch auf ein reguläres Beschäftigungsverhältnis hätte bzw. eine entsprechende Entlohnung für seine Tätigkeit einfordern kann.

Was ist "zusätzlich", was ist erforderlich und werden hier nicht wieder Fachkräfte aufgrund der derzeit extrem wirtschaftlich schlechten Lage auf dem Bausektor missbraucht, um günstig an ansonsten teuer zu bezahlende Dienstleistung zu kommen unter dem Mäntelchen der Gemeinnützigkeit, denn wem nützt denn diese Tätigkeit sonst, außer eben der AWO, die damit gutes Geld spart?
 

achim2

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Noch zur Ergänzung:

Meine Frage ist in dem Zusammenhang, ob er nicht Anspruch auf ein reguläres Beschäftigungsverhältnis hätte bzw. eine entsprechende Entlohnung für seine Tätigkeit einfordern kann.

Was ist "zusätzlich", was ist erforderlich und werden hier nicht wieder Fachkräfte aufgrund der derzeit extrem wirtschaftlich schlechten Lage auf dem Bausektor missbraucht, um günstig an ansonsten teuer zu bezahlende Dienstleistung zu kommen unter dem Mäntelchen der Gemeinnützigkeit, denn wem nützt denn diese Tätigkeit sonst, außer eben der AWO, die damit gutes Geld spart?
 

achim2

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Vor allen Dingen dieser Abschnitt aus dem o.g. Artikel der "Potdamer Neuesten Nachrichten" finde ich bedeutend und sehr aussagekräftig:

"Dass so genannte Ein-Euro-Jobber Facharbeiten ausführen, verbietet das Sozialgesetzbuch. Pflastern sei aber auf jeden Fall eine handwerkliche Facharbeit, so Harry Nöthe von der Handwerkskammer Potsdam. Nöthe sitzt im Beirat der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitslose (Paga), der prüft, ob die Anträge auf Ein-Euro-Maßnahmen genehmigungswürdig sind."


Was geht hier vor im Staate "Deutschland"?
 

achim2

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Interessant ist dazu vielleicht auch das nachfolgende schon etwas ältere "Positionspapier" der AWO hinsichtlich der "Mehraufwandvariante", schönes Wort, klingt gut, gemeint sind aber Ein-Euro-Jobs, klingt besser, weil ehrlicher!

Liest sich ganz nett, wenn man bedenkt, was inzwischen daraus geworden ist...


Zitat aus dem Papier der AWO:

" Es darf zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommen, die die regionale Wirtschaft in Bedrängnis bringen."

"Die Verdrängung regulärer und damit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung muss vermieden werden."



....So, so??!!

Hier ist der Link dazu:
https://www.awo.org/pub/soz_pol/arb...tellungnahme_Kriterien_oeffBeschaeftigung.pdf


Gruß Achim
 
E

ExitUser

Gast
Meine Frage ist in dem Zusammenhang, ob er nicht Anspruch auf ein reguläres Beschäftigungsverhältnis hätte bzw. eine entsprechende Entlohnung für seine Tätigkeit einfordern kann.

... jepp, dazu vorab beim AG entsprechende Entlohnung nach Tarif verlangen und bei Ablehnung beim zuständigen Arbeitsgericht sowie Sozialgericht Klage einreichen.

Sozialgericht = um die "Nicht Zusätzlichkeit feststellen zu lassen

Arbeitsgericht = um die Lohnforderung zu stellen und einzutreiben

:hmm:
 

achim2

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Hallo Janchen,

danke für die schnelle Hilfe .
Ich habe es meinem Bekannten weitergeleitet, mal schauen, was draus wird.

Liebe Grüße Achim
 
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