Ein Bekannter von mir ist arbeitslos und arbeitet derzeit (freiwillig) als gelernter Malermeister unterEin-Euro-Job-Bedingungen bei der AWO in Karlsruhe, da ihm das Arbeitslosengeld2 nicht reicht.
Seine Tätigkeit sind dabei die Ausführung von Malerarbeiten bei der AWO Karlsruhe.
Wie sieht es in einem solchen Fall hinsichtlich der "Gemeinnützigkeit bzw. Zusätzlichkeit" aus?
Wie ich im Internet entdeckt habe, hat die AWO Karlsruhe derzeit eine Klage einer Ein-Euro-Jobberin, die als Raumpflegerin in einem Altenheim tätig ist (oder war?) am laufen, da auch hier die Gemeinnützigkeit bzw. Zusätzlichkeit in Frage gestellt wird.
Der DGB unterstützt dieseKlage.
Siehe hierzu auch:
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/europrotest.html
Einstein: Link bearbeitet und klappt
Seine Tätigkeit sind dabei die Ausführung von Malerarbeiten bei der AWO Karlsruhe.
Wie sieht es in einem solchen Fall hinsichtlich der "Gemeinnützigkeit bzw. Zusätzlichkeit" aus?
Wie ich im Internet entdeckt habe, hat die AWO Karlsruhe derzeit eine Klage einer Ein-Euro-Jobberin, die als Raumpflegerin in einem Altenheim tätig ist (oder war?) am laufen, da auch hier die Gemeinnützigkeit bzw. Zusätzlichkeit in Frage gestellt wird.
Der DGB unterstützt dieseKlage.
Siehe hierzu auch:
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/europrotest.html
Einstein: Link bearbeitet und klappt