Moin,
nicht nur das "neues Jahr, neuer SB, neue EGV" trifft hier zu, sondern auch mal wieder "EGV, obwohl der gesundheitliche Status geklaert werden soll" - siehe Anlage...
Dass da vieles drinsteht, was in einer EGV nullkommanix zu suchen hat, ist klar.
Beim letzten Mal kam nach Nichtzuruecksenden - nix.
Jetzt wird ueberlegt, ob man jetzt schon dagegen angehen soll, oder erstmal den evtl. VA abwartet und dann die Keulen auspackt?!
Der AeD erscheint ja im Grunde sinnvoll - im Gespraech (mit Beistand) wurde auch die direkte Einsendung des Frage-Pamphlets an AeD "erlaubt", man moege dann nur bitte beim SB bescheidgeben...
Die EGV wurde im Laufe / nach dem Gespraech erstellt, ohne dass was besprochen wurde - danach wurde die Puenktchen fuer Puenktchen durchgegangen, incl. RFB... Auf die Frage nach Bewerbungskosten wurden die mit reingenommen, aber ohne Betraege (2 EUR online / 5 EUR postalisch wurden genannt) - kann man eigentlich die Erstattungen auch ohne abgeschlossene EGV einfordern (und bekommen), oder ist dafuer zwingend eine gueltige EGV noetig?
Was meint ihr zur EGV? Kanonenmaterial ist erwuenscht
nicht nur das "neues Jahr, neuer SB, neue EGV" trifft hier zu, sondern auch mal wieder "EGV, obwohl der gesundheitliche Status geklaert werden soll" - siehe Anlage...
Dass da vieles drinsteht, was in einer EGV nullkommanix zu suchen hat, ist klar.
Beim letzten Mal kam nach Nichtzuruecksenden - nix.
Jetzt wird ueberlegt, ob man jetzt schon dagegen angehen soll, oder erstmal den evtl. VA abwartet und dann die Keulen auspackt?!
Der AeD erscheint ja im Grunde sinnvoll - im Gespraech (mit Beistand) wurde auch die direkte Einsendung des Frage-Pamphlets an AeD "erlaubt", man moege dann nur bitte beim SB bescheidgeben...
Die EGV wurde im Laufe / nach dem Gespraech erstellt, ohne dass was besprochen wurde - danach wurde die Puenktchen fuer Puenktchen durchgegangen, incl. RFB... Auf die Frage nach Bewerbungskosten wurden die mit reingenommen, aber ohne Betraege (2 EUR online / 5 EUR postalisch wurden genannt) - kann man eigentlich die Erstattungen auch ohne abgeschlossene EGV einfordern (und bekommen), oder ist dafuer zwingend eine gueltige EGV noetig?
Was meint ihr zur EGV? Kanonenmaterial ist erwuenscht