Mal wieder ärztliche Untersuchung nach § 32 SGB III

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pankowammeer

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Hallo,

ich bin mal wieder aufgefordert, meine "gesundheitliche Leistungsfähigkeit" abzuklären.

Die Untersuchung soll von einer Ärztin vorgenommen werden, die wie es aussieht weder Amtsärztin noch überhaupt irgendwie qualifiziert ist (außer als Homöopathin laut ihrer Webseite, kann ich nix mit anfangen). Es gibt keine Informationen, keine Bewertungen im Netz, keine Vita und keine qualitätsgesicherten Leistungen bei der KV.

Kann man einen Arzt/Ärztin ablehnen und einen Termin bei einem/einer anderen fordern? Mir kommt das nämlich ziemlich komisch vor.

Danke fürs Lesen und eure Antworten. Habt ein schönes Wochenende.

Edit: Nicht zur Sache aber: JC hat eine komische Telefonnummer angegeben: +49 1801 0030950 6666 - kennt das wer?
 
Kann man einen Arzt/Ärztin ablehnen und einen Termin bei einem/einer anderen fordern? Mir kommt das nämlich ziemlich komisch vor.

Wenn du die Ablehnung mit Fakten, ausdrücklich nicht mit „Gefühlen“, begründen kannst, könnte es durchaus möglich sein den Arzt/die Ärztin abzulehnen.

„Ich hab im Internet die Qualifikation recherchiert, kommt mir nicht geheuer vor“, wird sicherlich nicht reichen.
 
Ok, die gute Frau hat dann den falschen Briefkopf benutzt. ;)
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Wenn du die Ablehnung mit Fakten, ausdrücklich nicht mit „Gefühlen“, begründen kannst, könnte es durchaus möglich sein den Arzt/die Ärztin abzulehnen.

„Ich hab im Internet die Qualifikation recherchiert, kommt mir nicht geheuer vor“, wird sicherlich nicht reichen.

Naja, im Brief vom JC steht nur "Frau Doktor Sowieso", in ihrer Privatpraxis. Und wenn ich die google, dann bekomme ich nix, außer "Homöopathin". Und das nur auf ihrer eigenen HP, auf der nichts weiter steht. Sonst gibt es die Frau gar nicht. Außer einem kurzen Eintrag bei der KV.
 
Mh, vielleicht war sie mal Mitglied hier im Forum und hat das mit dem Datenschutz verstanden? 😂

Ernsthaft. Ich habe seit 8 Jahren einen Arzt, über den findest du so gut wie nichts im Netz.

Also mir wärs doch egak, wenn es um meinen Hausarzt ginge. Aber die soll ein Gutachten erstellen, ein offizielles. Da möchte ich wissen ob sie dafür qualifiziert ist und wer sie beauftragt.
 
Da möchte ich wissen ob sie dafür qualifiziert ist und wer sie beauftragt.

Wie, wer sie beauftragt? Du mußt doch wissen, welche Behörde bzw. Institution das Gutachten beauftragt hat?

Was qualifiziert dich, die Qualifikation von Ärzten/Gutachtern zu beurteilen?

Mal zur Info:

 
Wie, wer sie beauftragt? Du mußt doch wissen, welche Behörde bzw. Institution das Gutachten beauftragt hat?

Was qualifiziert dich, die Qualifikation von Ärzten/Gutachtern zu beurteilen?

Wow. Entschuldige, aber wenn Du nix Konstruktives schreiben willst, dann antworte doch einfach nicht. Ich mag eher nicht angezickt werden.

Ich habe bereits Begutachtungen über mich ergehen lassen dürfen, die wurden von offiziell bestellten Medizinern (ÄD u. Ä.) durchgeführt.
 
Was qualifiziert dich, die Qualifikation von Ärzten/Gutachtern zu beurteilen?

Wahrscheinlich nix... aber die Qualifikation von einem Gutachter soll ja nicht beurteilt werden durch die Fragestellerin, sondern sie möchte wissen ob eine vorhanden ist.
Ich denke mal bei den wenigen Angaben die sie hier gefunden hat über die Ärztin ist das ein legitimes Anliegen.

@pankowammeer : die Angelegenheit wäre ganz erheblich zielführenden, für dich ebenso wie für die Leute die ihre Zeit opfern, wenn du vielleicht mal das Aufforderungsschreiben vom Jobcenter entsprechend anonymisiert hier einstellen würdest.

Daraus könnte man ein wenig mehr schließen. Auch aus der Information, ob dein Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit angeschlossen ist oder ob es sich um eine Optionskommune handelt.
Bei Optionskommunen ist es häufig so, dass die ihr eigenes Süppchen kochen und für die ärztliche Begutachtung nicht der ärztliche Dienst der Bundesagentur eingerichtet ist, sondern ein Gesundheitsamt, manchmal sogar bei kleineren Gemeinden werden normale Ärzte, die als Gutachter bestellt sind, beauftragt.

Das nächste wäre gut zu wissen: warum "schon wieder" eine Überprüfung?
Was ist deine Vorgeschichte... gab es da schon mal eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, vielleicht auf eine bestimmte Dauer?

Hast du irgendwelche Einschränkungen selber geltend gemacht... denn einfach so, ohne dass man gesundheitliche Einschränkungen benennt, darf der ärztliche Dienst auch nicht willkürlich eingeschaltet werden.

Da gibt es auch für Optionskommunen Regeln. Wenn du uns dann hier mal ein bisschen Einblick in deine Geschichte geben würdest, könnte dir auch zielgerichteter Auskunft gegeben werden.

Naja, im Brief vom JC steht nur "Frau Doktor Sowieso", in ihrer Privatpraxis. Und wenn ich die google, dann bekomme ich nix, außer "Homöopathin".

Wenn das Jobcenter dir diese Gutachterin zuweist mit Frau Doktor, wird sich schon einen Doktortitel haben, hat also auch Medizin studiert, dass sie sich vielleicht nebenbei der Homöopathie widmet, ist ja nichts Negatives.

Es wäre ja ein leichtes, die Frage an das Jobcenter zu richten inwiefern Frau XY als Amtsärztin qualifiziert ist es wäre dir leider nicht bekannt und Informationen auch nicht zugänglich, aber du hättest Anspruch auf Klarheit und Information wer dich Warum untersucht.
 
Im vorliegenden Fall schließt wohl eher das Betreiben einer eigenen Praxis als die Tatsache das die Dame auch homöopathisch behandelt aus, daß sie Amtsärztin ist.

Wieso? Nicht unbedingt! Ich hatte es mal mit einer MDK -Gutachterin zu tun - viele sind da nur "nebenbei" angestellt - und die war Allgemeinmedizinerin und hatte ebenso eine eigenständige Praxis - und hatte sich der Pferde-Osteopathie verschrieben o_O :icon_hihi: ... was natürlich schon ein Grund war, das Gutachten der Dame infrage zu stellen, zumal sie eine "neue" psychiatrische "Diagnose" stellte, für die sie weder als Allgemeinmedizinierin und schon gar nicht als Pferde-Osteopathin eine Qualifikation und Berechtigung hatte.

Wobei im übrigen aktuell mal ziemlich fraglich ist, ob die „gute Frau“ von sich selbst behauptet bzw. je behauptet hat, eine „Amtsärztin“ zu sein oder ob der Begriff hier nur aufgetaucht ist, weil er durch die/den TE „in den Ring geworfen wurde“.

Letzteres - daher wäre es gut, mal das Schreiben des Jobcenters zu lesen.

Wer erstellt ärztliche Gutachten?
In der Medizin sind alle Fachärztinnen und Fachärzte berechtigt und durch die Weiterbildung befähigt, Gutachten zu erstellen.
 
Also erstmal vielen Dank für eure Antworten!

Ich beantworte kurz die aufgeworfenen Fragen:

1. Das Schreiben ist vom Jobcenter (Berlin)
2. Ja, ich habe schon zwei Gutachten, jeweils sechs Monate nicht arbeitsfähig.
3. Ich hab auch ne Menge Dagnosen. :(

Foto hab ich angehängt. Mehr steht in dem Schreiben nicht (außer den üblichen Drohungen). Die früheren waren genauso, nur dass die Ärzte entweder in entsprechenden Einrichtungen arbeiteten bzw. dem ÄD zugeordnet werden konnten.

Ich habe mich entschlossen, beim Jobcenter höflich nachzufragen. Schließlich ist diese Angelegenheit sehr wichtig für mich.

Wieso? Nicht unbedingt! Ich hatte es mal mit einer MDK -Gutachterin zu tun - viele sind da nur "nebenbei" angestellt - und die war Allgemeinmedizinerin und hatte ebenso eine eigenständige Praxis - und hatte sich der Pferde-Osteopathie verschrieben o_O :icon_hihi: ... was natürlich schon ein Grund war, das Gutachten der Dame infrage zu stellen, zumal sie eine "neue" psychiatrische "Diagnose" stellte, für die sie weder als Allgemeinmedizinierin und schon gar nicht als Pferde-Osteopathin eine Qualifikation und Berechtigung hatte.

Ach du lieber Himmel. Vor genau solchen Sachen hab ich Sorge.
 

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Zur Sache:

Also sie ist bei der KV registriert. Geführt als Innere Medizin. Arbeitet aber explizit als Homöopathische Ärztin (so die Aussage auf ihrer Webseite, eine Vita gibt es nicht) mit so einem "ich kann alles"-Spektrum.

Dann ist ja eigentlich alles gut - sie ist eine qualifizierte Ärztin für Innere Medizin - jetzt fragt sich nur, ob dies dann auch für deine
Art Erkrankungen so richtig ist - solltest du was "orthopädisches" oder "psychisches" haben, wäre das vielleicht fraglich.

Ich beantworte kurz die aufgeworfenen Fragen:

1. Das Schreiben ist vom Jobcenter (Berlin)
2. Ja, ich habe schon zwei Gutachten, jeweils sechs Monate nicht arbeitsfähig.
3. Ich hab auch ne Menge Dagnosen. :(

Foto hab ich angehängt.

Das ist was ich geahnt habe - also ist es ja nicht verwunderlich, dass du "schon wieder" zu einer Untersuchung sollst,
wenn die Gutachten jeweils nur 6 Monate galten.

Frage stellt sich: soll das in Zukunft immer so laufen - oder ist da mal eine dauerhafte Lösung angedacht?
Sind dies Einschränkungen, die einen Übergang ins SGB XII und/oder EM-Rente rechtfertigen könnten?
 
Hallo pankowammeer,

über die Gutachterin würde ich mir erstmal nicht so viele Gedanken machen. Das kannst du später ja immer noch, wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist. Häufig sind es Arbeits- oder Allgemeinmediziner und das muss gar nicht schlecht sein. Meine Erfahrung ist, dass sich sich auch immer an dem Material orientieren, was bereits vorliegt und nur kurz fragen, ob sich etwas geändert hat. Das hängt aber auch von der Fragestellung des SB ab.

Bei der Ärztin könntes du natürlich ansprechen, ob ein fachärztliches Gutachten Sinn macht.

Eigene fachärztliche Befunde kannst du zum Termin mitbringen.

Irgendwann solltest du vielleicht auf eine dauerhafte Entscheidung hinwirken, wenn du das Spiel nicht ewig mitspielen willst.

Gruß
 
Das kannst du später ja immer noch, wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist.

DAS ist leider so nicht ganz richtig - gegen ein Gutachten kann kein Widerspruch eingelegt werden.
Nur gegen einen Verwaltungsakt, der einen beschwert aufgrund eines Gutachtenergebnisses.
Ein langwieriger Weg.
 
Zur Sache:



Dann ist ja eigentlich alles gut - sie ist eine qualifizierte Ärztin für Innere Medizin - jetzt fragt sich nur, ob dies dann auch für deine
Art Erkrankungen so richtig ist - solltest du was "orthopädisches" oder "psychisches" haben, wäre das vielleicht fraglich.



Das ist was ich geahnt habe - also ist es ja nicht verwunderlich, dass du "schon wieder" zu einer Untersuchung sollst,
wenn die Gutachten jeweils nur 6 Monate galten.

Frage stellt sich: soll das in Zukunft immer so laufen - oder ist da mal eine dauerhafte Lösung angedacht?
Sind dies Einschränkungen, die einen Übergang ins SGB XII und/oder EM-Rente rechtfertigen könnten?


Also sie gibt ihre Praxis als rein "homöopathische Praxis" an. Und kann, wie gesagt, alles. Zitat:
Tätigkeitsfelder u.a.

  • Heuschnupfen/Asthma
  • Kopfschmerzen/Migräne
  • Infektanfälligkeit
  • chronische Magen- Darmerkrankungen
  • Schlafstörungen
  • Hauterkrankungen
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Ängste/Depressionen/ADHS
  • Wechseljahrs- und Regelbeschwerden
  • Schwangerschaftsbeschwerden

Meine Diagnosen sind weder psychischer noch psychosomatischer Natur. Deshalb bin ich so mißtrauisch.

Rentenantrag wurde bisher 1x abgelehnt.
 
Naja, die Diegnosen, die da aufgeführt sind, lassen sich vermutlich hömopatisch behendeln oder zumindest mitbehandeln. Das heisst aber nicht, dass die Ärztin nichts anderes kann.
 
Ich würd mich auch nicht von einer Homöopathin begutachten lassen wollen - ich glaub ja auch nicht an Zauberei.

Aber ich fürchte, diese Begründung wird das JC nicht interessieren.

Andrerseits ist die Frau wohl auch FÄ für innere Medizin, wenn das zu deinen Erkrankungen passt, hätte man es wohl auch schlimmer treffen können.
Ich würd mich gut mit Berichten der behandelnden Ärzte "bewaffnen" und versuchen, bzgl. der Homöopathie die Klappe zu halten (was mir verdammt schwer fallen würde).
Auch bei andren Gutachtern kannst du ja vorher nicht wissen, wie die so drauf sind, von daher ist das eigentlich kein wirklicher Unterschied.
 
Ich würd mich auch nicht von einer Homöopathin begutachten lassen wollen - ich glaub ja auch nicht an Zauberei.

Aber ich fürchte, diese Begründung wird das JC nicht interessieren.

Ich würd mich gut mit Berichten der behandelnden Ärzte "bewaffnen" und versuchen, bzgl. der Homöopathie die Klappe zu halten (was mir verdammt schwer fallen würde).

Ja. Du hast wohl recht, auch wenn es mir ausgesprochen schwerfallen wird.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Naja, die Diegnosen, die da aufgeführt sind, lassen sich vermutlich hömopatisch behendeln oder zumindest mitbehandeln. Das heisst aber nicht, dass die Ärztin nichts anderes kann.

Mir fällt es schwer zu glauben, dass die Ärztin wirklich so ein Spektrum behandeln kann, auch wenn das ihre eigene Aussage ist. Gerade bei rheumatischen Erkrankungen braucht es spezialisierte Mediziner, keine Homöopathen. Ebenso bei Depressionen etc. Ich finde sowas fast fahrlässig. Und fühle mich deshalb da nicht wirklich an der richtigen Stelle. Mal gucken.
 
Genau damit hätte ich auch meine Probleme... ;) Aber du sollst dich von ihr ja nicht behandeln lassen.
Vielleicht ist sie ja sogar eine richtig gute Gutachterin.
 
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