Der Ratlose
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hallo,
ich habe da folgendes reinbekommen.
Ein Elternpaar, beide eine eigene BG , leben also nicht zusammen und 2 Kinder.
Diese Kinder besuchen den einen Elternteil A immer an zwei Wochenenden im Monat, sowie die hälftige Ferienzeit.
Also bilden die Kinder mit A eine temporäre BG.
Nun kommt das JC und sagt da durch das die Kinder bei A waren und mit ihm eine temporäre BG gebildet haben ist eine Überzahlung eingetreten.
Einkommen der Kinder müsste dem Elternteil A angerechnet werden.(Kinder unter 10 Jahren)
Es sind aber nie irgendwelche Summen vom Elternteil B an A geflossen.
Welches Einkommen können die dann meinen.
Desweiteren ist der Einkommensüberhang der Kinder schon (wenn auch rechtswidrig der Höhe nach) dem Elternteil B wiederum angerechnet worden.
was arbeiten dort eigentlich für Leute.
ich habe da folgendes reinbekommen.
Ein Elternpaar, beide eine eigene BG , leben also nicht zusammen und 2 Kinder.
Diese Kinder besuchen den einen Elternteil A immer an zwei Wochenenden im Monat, sowie die hälftige Ferienzeit.
Also bilden die Kinder mit A eine temporäre BG.
Nun kommt das JC und sagt da durch das die Kinder bei A waren und mit ihm eine temporäre BG gebildet haben ist eine Überzahlung eingetreten.
Einkommen der Kinder müsste dem Elternteil A angerechnet werden.(Kinder unter 10 Jahren)
Es sind aber nie irgendwelche Summen vom Elternteil B an A geflossen.
Welches Einkommen können die dann meinen.
Desweiteren ist der Einkommensüberhang der Kinder schon (wenn auch rechtswidrig der Höhe nach) dem Elternteil B wiederum angerechnet worden.
was arbeiten dort eigentlich für Leute.
