Mal Grundsätzliches zu Weihnachtsbeihilfe & Regelsatz

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

hellucifer

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Dez 2005
Beiträge
1.757
Bewertungen
456
Weihnachtsbeilhilfe wäre in der Arbeitswelt Weihnachtsgeld. Weihnachtsgeld wiederum ist Lohn, der den Arbeitern zunächst vorenthalten und am Ende des Jahres ausgezahlt wird (man könnte auch sagen: ein vom Arbeiter dem Arbeitgeber gewährtes zinsloses Darlehen, das zu Weihnachten wieder zurückgezahlt wird). Aber worauf will ich eigentlich hinaus? Meine Frage ist:

Wird bei der Bemessung des Regelsatzes berücksichtigt, daß die Arbeitnehmer, die zugrundegelegt werden, Weihnachtsgeld bekommen, ich meine, fließt das Weihnachtsgeld als Lohn in die Bemessung mit ein? Falls nicht, dann wäre der Regelsatz falsch berechnet und der Regelsatz zu niedrig.

Wie war das eigentlich noch bei der Berechnung der Höhe der Arbeitslosenhilfe im Jahre 2004? Hat das zuvor verdiente Weihnachtsgeld da eine Rolle gespielt?

Wie ist das überhaupt mit der Bemessung des Regelsatzes? Ich als Normalsterblicher kann überhaupt nicht nachvollziehen und nachprüfen, ob die Bemessung des Regelsatzes überhaupt korrekt erfolgt. Hier bin ich auf Gedeih und Verderb dem Staat ausgeliefert. Ich denke, dass das nicht richtig sein kann und daß eine einfachere Formel gefunden werden und eine Prüfung von unabhängiger Seite erfolgen muß. Ich trau jedenfalls keinem Staat, der immer nur vom Sparen spricht und keine Skrupel kennt, auch über Leichen zu gehen (siehe Gesundheitssystem).
 
E

ExitUser

Gast
Das vorherige Einkommen ist nur bei der Berechnung von ALG I maßgebend, beim ALG II spielt der vorherige Verdienst keine Rolle. Die Regelsätze sind gesetzlich festgelegt. Bitte Suchfunktion benutzen.
 

hellucifer

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Dez 2005
Beiträge
1.757
Bewertungen
456
Weihnachtsbeifilfe, Weihnachtsgeld - Regelsatz

Rüdiger_V meinte:
Das vorherige Einkommen ist nur bei der Berechnung von ALG I maßgebend, beim ALG II spielt der vorherige Verdienst keine Rolle. Die Regelsätze sind gesetzlich festgelegt. Bitte Suchfunktion benutzen.

Also die Paragraphen im SGB II bzw. XII kenne ich alle, auch den Paragraphen zur Berechnung (Bemessung) des Regelsatzes. Worauf ich hinaus wollte, ist folgendes:

Wieviel Arbeitslosengeld II (Regelsatz) ein Erwerbsloser erhält, hängt auch davon ab, wieviel Lohn die unteren Einkommensgruppen der arbeitenden Bevölkerung erhalten. Und wenn hier das Weihnachtsgeld (das ja eigentlich Lohn ist) ausgeklammert wird, dann ist die Berechnung des Regelsatzes nicht korrekt! Der Regelsatz müßte dann höher ausfallen.
 
E

ExitUser

Gast
Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gelten nicht zum Lohn... ausnahme man hat einen Arbeitsvertrag der die Vergütung als Jahresbruttogehalt betitelt wo die Umrechnung des Jahresgehaltes in 13 oder 14 Auszahlungen definiert ist was der Arbeitnehmer gerne als Urlaubs oder Weihnachtsgeld definiert. Aber dies trifft in Regel nicht zu.

Folglich sind dies Sonderzahlungen.
 

Martin Behrsing

Redaktion
Mitglied seit
16 Jun 2005
Beiträge
21.607
Bewertungen
4.453
Re: Weihnachtsbeifilfe, Weihnachtsgeld - Regelsatz

hellucifer meinte:
Rüdiger_V meinte:
Das vorherige Einkommen ist nur bei der Berechnung von ALG I maßgebend, beim ALG II spielt der vorherige Verdienst keine Rolle. Die Regelsätze sind gesetzlich festgelegt. Bitte Suchfunktion benutzen.

Also die Paragraphen im SGB II bzw. XII kenne ich alle, auch den Paragraphen zur Berechnung (Bemessung) des Regelsatzes. Worauf ich hinaus wollte, ist folgendes:

Wieviel Arbeitslosengeld II (Regelsatz) ein Erwerbsloser erhält, hängt auch davon ab, wieviel Lohn die unteren Einkommensgruppen der arbeitenden Bevölkerung erhalten. Und wenn hier das Weihnachtsgeld (das ja eigentlich Lohn ist) ausgeklammert wird, dann ist die Berechnung des Regelsatzes nicht korrekt! Der Regelsatz müßte dann höher ausfallen.

Grundsätzlich hast Du schon Recht. Aber darum geht es ja bei Hartz IV nicht. Es geht um die Agendapolitik. Mit der Verabschiedung der Agenda von Lissabon (März 2000) wurden politische Rahmenzielsetzungen definiert. Das Ziel ist, “Europa bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten, wissensbasierten Ökonomie der Welt” zu machen. Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik stehen ausschließlich unter der Prämisse, den ökonomischen Krieg vorrangig mit den USA um Märkte und Technologievorsprünge zu gewinnen. Die Wachstumslücke (Bruttoinlandsprodukt der EU pro Kopf) und die Produktivitätslücke (Produktivität pro Arbeitstunde) gegenüber den USA soll bis zum Jahr 2010 geschlossen werden.

Für die Bereiche Beschäftigung, soziale Eingliederung, Gesundheit und Rente bedeutet dies im Einzelnen bis zum Jahr 2010:
– die Altersruhegrenzen auf 67 Jahre anzuheben;
– die Renten- und Gesundheitssysteme “langfristig finanzierbar” zu machen durch Ausbau der privat finanzierten Anteile;
– Armut zu bekämpfen durch Wiedereingliederung von Erwerbsfähigen in den 1.Arbeitsmarkt um jeden Preis;
– sozialen Schutz zu beseitigen, wo er ein Hindernis für die Wiederaufnahme von Arbeit ist;
– die Erwerbsquote auf 70% für Männer (65% für Frauen) anzuheben;
– die unteren Löhne und Gehälter um 20–30% zu senken
(“Um die gewünschten Resultate zu erzielen, erfordert eine Lohnspreizung nach unten eine Senkung der Lohnkosten bei den gering qualifizierten Tätigkeiten um 20 bis 30%, wie dies z.B. in den USA in den 70er und 80er Jahren der Fall gewesen ist.” Kommunikation der EU-Kommission: “Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der Stabilität der Europäischen Währungsunion”.

In sofern liegt Hartz-IV ganz auf dieser Linie.
-Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt um jeden Preis (1 EUR-Jobs .z.B.)
- Aufweichung der Löhne und Gehälter
- EU-Dienstleistungsrichtlinie
- Gewährung von Weihnachtsgeld würde der Wiedereingleiderung in Arbeit um jeden Preis wiedersprechen und eine Absenkung der unter Löhne um 20-30 % widersprechen. Deshalb ist es schon logisch, dass man dies den Menschen nicht mehr gewährt

Es ist ein Ammenmärchen, dass unser Sozialsystem nicht finanzierbar ist. Es geht ausschließlich um den uneingeschränkten Wettbewerb innerhalb der EU. Die führt aber zur Zerstörung regionaler wirtschaftlicher Entwicklungspotentiale, treibt die Menschen in Verzweiflung und schafft im Binnenraum EU zunehmend sozialen Sprengstoff.

Die Förderung des uneingeschränkten Wettbewerbs kann kein Mittel sein, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen innerhalb der EU anzugleichen. Im Gegenteil, für brauchen gemeinsame soziale Mindeststandards (50% des Brutto Inlandsprodukt pro Kopf) in der gesamten EU, die sich orientieren am Bruttoinlandsprodukt der Einzelstaaten orientieren und die nicht unterschritten werden dürfen.
In Europa brauchen wir:
- angeglichene Steuersätze;
- eine untere Grenze für Sozialtransfers, Renten und Löhne;
- gemeinsame Höchstwerte für Arbeitszeiten, auf einem drastisch reduzierten Niveau, das dem Anstieg der Produktivität Rechnung trägt (30 Stunden Woche).
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Oben Unten