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Der Status "verheiratet" ist klar definiert, ebenso "geschieden" und "eingetragene LP".
Es sind die Rahmenbedingungen eindeutig im Gesetz definiert und man kann freien Willens wählen, wann man heiratet oder sich scheiden läßt.
Nur die "eheäLG" wird wie Kaugummi behandelt und einem per Behördenwillkür aufgezwungen sobald es um Leistungsbezug geht; natürlich ist man, wenn man zahlen muß (Steuer) dann auf einmal wieder "ledig".
Schon alleine dieser Aspekt, daß die Behörde einem aufzwingt, wann man eine "eheäLG" ist und dies nicht mehr dem freien Willen unterliegt, ist eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte!
Es sind die Rahmenbedingungen eindeutig im Gesetz definiert und man kann freien Willens wählen, wann man heiratet oder sich scheiden läßt.
Nur die "eheäLG" wird wie Kaugummi behandelt und einem per Behördenwillkür aufgezwungen sobald es um Leistungsbezug geht; natürlich ist man, wenn man zahlen muß (Steuer) dann auf einmal wieder "ledig".
Schon alleine dieser Aspekt, daß die Behörde einem aufzwingt, wann man eine "eheäLG" ist und dies nicht mehr dem freien Willen unterliegt, ist eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte!