mal ein ganz anderer Aspekt zur eheäLG

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vagabund

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Der Status "verheiratet" ist klar definiert, ebenso "geschieden" und "eingetragene LP".
Es sind die Rahmenbedingungen eindeutig im Gesetz definiert und man kann freien Willens wählen, wann man heiratet oder sich scheiden läßt.
Nur die "eheäLG" wird wie Kaugummi behandelt und einem per Behördenwillkür aufgezwungen sobald es um Leistungsbezug geht; natürlich ist man, wenn man zahlen muß (Steuer) dann auf einmal wieder "ledig".
Schon alleine dieser Aspekt, daß die Behörde einem aufzwingt, wann man eine "eheäLG" ist und dies nicht mehr dem freien Willen unterliegt, ist eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte!
 
E

ExitUser

Gast
... da du dich im Klageverfahren befindest, ist bei "Beendigung" der "eäG" - sprich Auszug - deine Widerlegung als bewiesen anzusehen und gerichtlich verwertbar. Dies wäre nicht der Sinn der Sache, jedoch ist durch die schwammige Gesetzgebung jeder Seite "Tür und Tor" offen.

:hmm:
 

listche

0
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Das Trennungsjahr bei Scheidung vom Ehepartner kann durchaus auch in der gemeinsamen Wohnung durchquält werden. Das muß auch Nürnberg akzeptieren.

Gruß Listche
 
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