Moin, moin in die Runde rufe 
Also ich habe mal ne Frage und zwar wollen wir aus dem Norden nach Süddeutschland ziehen zwecks besserer Arbeitsmöglichkeiten, deshalb haben wir uns bei unseren Sachbearbeitern erkundigt , Was wäre ,wenn wir morgen mit einem Arbeitsvertrag kommen würden" Also was würde man für Hilfe vom Amt bekommen. ( Umzug, Kaution, Makler etc.'')
Folgendes wurde uns gesagt... als erstes dürfen wir nur eine Arbeit annehmen mit der wir nciht aus dem Bezug fallen, weil dann würde uns nichts bewilligt werden....
Dann sieht es so aus das unser zukünftiges Lebensdomizil so circa 650km entfernt ist und wir ja nichtmal eben mit ner Busfahrkate da kurz mal vorbeischauen können, dann müssen wir uns ja noch an die KdU vorgaben der Arge halten, was die sache nciht geade leichter macht somit sind wir ja irgendwie ans Internet gebunden was die Wohnungssuche angeht und da wird der größte Teil nun mal über Makler vermietet, deshalb haben wir unsere Sachbearbeiter gefragt wegen Maklerkosten und diese meinten dann so etwas würde es nicht geben. Wir haben ihnen dann diverse Links geschickt wo die Maklerkosten zb. unter die Wohnungsbeschaffungskosten fallen, aber sie behaupten immer noch " Gibts nicht"
Nun meine Frage... wie sollte ich am besten vorgehen , bzw was wäre eine vernünftige Argumentation, denn es kann doch nicht sein das man immer gleich zum Anwalt rennen muss, wenn soetwas doch im Gesetz niedergeschrieben ist und wenn ich schonmal dabei bin hier was zu fragen wie sieht das mit Reisekosten aus um Wohnungen zu besichtigen, fallen diese auch unter die Wohnungsbeschaffungskosten und müsste ich wenn es diese so gibt, dort in vorleistung treten?
So erstmal danke für eure Antworten.
LG

Also ich habe mal ne Frage und zwar wollen wir aus dem Norden nach Süddeutschland ziehen zwecks besserer Arbeitsmöglichkeiten, deshalb haben wir uns bei unseren Sachbearbeitern erkundigt , Was wäre ,wenn wir morgen mit einem Arbeitsvertrag kommen würden" Also was würde man für Hilfe vom Amt bekommen. ( Umzug, Kaution, Makler etc.'')
Folgendes wurde uns gesagt... als erstes dürfen wir nur eine Arbeit annehmen mit der wir nciht aus dem Bezug fallen, weil dann würde uns nichts bewilligt werden....
Dann sieht es so aus das unser zukünftiges Lebensdomizil so circa 650km entfernt ist und wir ja nichtmal eben mit ner Busfahrkate da kurz mal vorbeischauen können, dann müssen wir uns ja noch an die KdU vorgaben der Arge halten, was die sache nciht geade leichter macht somit sind wir ja irgendwie ans Internet gebunden was die Wohnungssuche angeht und da wird der größte Teil nun mal über Makler vermietet, deshalb haben wir unsere Sachbearbeiter gefragt wegen Maklerkosten und diese meinten dann so etwas würde es nicht geben. Wir haben ihnen dann diverse Links geschickt wo die Maklerkosten zb. unter die Wohnungsbeschaffungskosten fallen, aber sie behaupten immer noch " Gibts nicht"
Nun meine Frage... wie sollte ich am besten vorgehen , bzw was wäre eine vernünftige Argumentation, denn es kann doch nicht sein das man immer gleich zum Anwalt rennen muss, wenn soetwas doch im Gesetz niedergeschrieben ist und wenn ich schonmal dabei bin hier was zu fragen wie sieht das mit Reisekosten aus um Wohnungen zu besichtigen, fallen diese auch unter die Wohnungsbeschaffungskosten und müsste ich wenn es diese so gibt, dort in vorleistung treten?
So erstmal danke für eure Antworten.
LG