Hallo,
wir haben von der ARGE eine Notwendigkeitsbescheinigung erhalten dass wir umziehen dürfen. Leider suchen wir schon sehr sehr lange und werden nicht fündig. Unsere Wohnung hat Schimmel und ist für 2 Leute zu klein (46 qm) u. div. andere Probleme die ich hier nicht alle aufführen möchte.
Habe jetzt wo im Internet rausgefunden dass man durchaus in so einer Situation einen Makler beauftragen kann wenn man sucht und lange nichts findet. Ist das so richtig??? Danke!
Stimmt die Arge einem Umzug in eine andere Wohnung eines Arbeitslosengeld II (ALG II ) Empfängers zu, so müssen nach Ansicht des Bayrischen Landessozialgericht (Urteil, AZ: L 7 B 643/08 AS ER ) auch die Kosten einer möglicherweise entstandenen Maklerprovision "in angemessener Höhe" übernommen. Was angemessen ist, vermochte das Gericht jedoch nicht urteilen.
Zu den Unterkunftskosten des Sozialhilfebedürftigen zählen auch die Maklerprovision und eine Mietkaution. OVG Lüneburg, 4 M 7796/94
Hinweis 9
Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehören u.a.
- Maklerprovision (LSG FSB, 26.10.2006, L 7 AS 99/06 ; LSG BRB, 05.02.2008, L 10 B 2193/07 AS ER ),
- Wohnungskaution.
wir haben von der ARGE eine Notwendigkeitsbescheinigung erhalten dass wir umziehen dürfen. Leider suchen wir schon sehr sehr lange und werden nicht fündig. Unsere Wohnung hat Schimmel und ist für 2 Leute zu klein (46 qm) u. div. andere Probleme die ich hier nicht alle aufführen möchte.
Habe jetzt wo im Internet rausgefunden dass man durchaus in so einer Situation einen Makler beauftragen kann wenn man sucht und lange nichts findet. Ist das so richtig??? Danke!
Stimmt die Arge einem Umzug in eine andere Wohnung eines Arbeitslosengeld II (ALG II ) Empfängers zu, so müssen nach Ansicht des Bayrischen Landessozialgericht (Urteil, AZ: L 7 B 643/08 AS ER ) auch die Kosten einer möglicherweise entstandenen Maklerprovision "in angemessener Höhe" übernommen. Was angemessen ist, vermochte das Gericht jedoch nicht urteilen.
Zu den Unterkunftskosten des Sozialhilfebedürftigen zählen auch die Maklerprovision und eine Mietkaution. OVG Lüneburg, 4 M 7796/94
Hinweis 9
Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehören u.a.
- Maklerprovision (LSG FSB, 26.10.2006, L 7 AS 99/06 ; LSG BRB, 05.02.2008, L 10 B 2193/07 AS ER ),
- Wohnungskaution.