Da:
Betreuerkosten - Aachener Kanzlei für Familienrecht
dort:
Wie läuft Elternunterhalt bei Betreuungskosten ab?
Unterhaltspflichtige können im Betreuungsrecht (anders als im Sozialhilferecht)
nicht direkt von der Staatskasse herangezogen werden.
Der mögliche Ablauf:
1. Ein Berufsbetreuer wird bestellt und hat seinen Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Betreuten, § 1836 BGB.
2. Der Betreuer prüft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betreuten und stellt fest, dass der Betreute bedürftig im Sinne von § 1602 Abs. 1 BGB ist,
und Kinder hat, die als Unterhaltspflichtige in Betracht kommen. Unterhaltsansprüche des Betreuten sind nach § 1836c Nr. 1 S. 2 BGB als Einkommen einzusetzen.
3. Der Betreuer fordert die Kinder zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf, ggf. zur Freistellung seines Betreuten von der Zahlung seiner Vergütung.
4a. Die Kinder zahlen wie verlangt - der Fall ist beendet.
4b. Anderenfalls: Der Berufsbetreuer führt - wegen seines Eigeninteresses an der Feststellung der Unterhaltspflicht, s.o. - den Unterhaltsprozeß als rechtlicher Vertreter seines Betreuten.
4c. Alternativ: Der Berufsbetreuer teilt dem Gericht mit, dass die Ansprüche nicht ohne Klage feststellbar / beitreibbar seien. Dies ist ein Fall des § 1836d Nr. 2 BGB: Der Betreute gilt als mittellos. Die Staatskasse zahlt vorschussweise an den Betreuer, allerdings nur die niedrigere Vergütungspauschale.
5. Dadurch geht der Vergütungsanspruch des Betreuers gegen den Betreuten auf die Staatskasse über, § 1836e BGB.
6. Die Staatskasse könnte nun gegen den Betreuten einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829, 835 ZPO) über die potentielle Unterhaltsforderung erwirken; die Pfändungsschutzvorschrift des § 850b ZPO (keine Pfändung von Unterhaltsansprüchen) gilt nämlich für Unterhaltsforderungen des Betreuten ausdrücklich nicht, § 1836e Abs. 2 BGB.
7. Die Staatskasse schreibt die Kinder an und fordert sie zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung auf, § 840 ZPO.
8. Die Kinder müssen innerhalb von zwei Wochen erklären, ob sie den Unterhaltsanspruch als begründet anerkennen und bereit sind, Zahlung zu leisten.
9. Im Rahmen der möglichen Drittschuldnerklage (wahrscheinlich als Stufenklage: zuerst Auskunft, dann Zahlung) wird die Höhe des Unterhaltsanspruches geklärt.