Lilastern
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Gibt es einen Paragraphen der besagt, dass man sich per Mail bewerben muss, wenn es in einem VV vom Arbeitgeber gewünscht wird?
Ich frage für eine Bekannte. Ist dies denn sanktionierbar wenn man sich auf einen VV schriftlich bewirbt, aber eigentlich ist die Bewerbung nur per Mail gewünscht.
Ich frage für eine Bekannte. Ist dies denn sanktionierbar wenn man sich auf einen VV schriftlich bewirbt, aber eigentlich ist die Bewerbung nur per Mail gewünscht.