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Hallo liebe ELO-Gemeinde 
nach etwas Verschnaufpause melde ich mich hier mit dem Erhalt des Mahnschreibens wieder. Aus meiner Sicht empfiehlt sich hier ein neues Thema zu erstellen. Den bisherigen Verlauf findet Ihr hier: https://www.elo-forum.org/alg-ii/19...v-wba-erhalten-kostensenkung.html#post2309619
Trotz mehrmaligen Mitteilung über den Eintritt meiner Versicherungspflicht zum 1. Mai 2018 habe ich einen Aufhebungsbescheid zum 1.6.2018 erhalten, der auch auf meiner Beanstandung/Einwand hin nicht geändert wurde.
In meinem Telefonat mit dem Inkasso-Service teilte ich mit, warum Mahnung? Es gibt keine Fristsetzung, kein Rechtsbehelf und kein neuen Aufhebungsbescheid. Eine Teilzahlung in Höhe von 50 Euro liegt seit Ende Juli vor.
---> Antwort: Wir haben den Auftrag die Forderung einfzufordern und bei Unklarheiten mit dem JC klären
Im Anhang findet Ihr auch bereits den Entwurf an das JC und einen an den Inkasso-Service.
Wenn der Bescheid zum 1.6.2018 gültig ist, warum dann die Mai-Leistung zurückzahlen?

Wenn ich die Mai-Leistung doch zurückzahlen muss, dann in kleinen Schritten. Muss mich finanziell erst wieder erholen.
Frage, wenn der Bescheid zum 1.6.2018 wirklich weiterhin Gültigkeit hat, sind dann z. B. die Schreiben vom Mai über die Mietkostenaufforderung, EGV für die Zukunft gültig? Oder doch Glück gehabt, das ja Versicherungspflicht seit 1. Mai 2018.

Ich freue mich über Feedbacks von euch
PS: Ich habe weder eine Verzichtserklärung, EGV unterschrieben, Arbeitsvertrag, Kontoauszug, EK-Bescheinigung, Gehaltsbescheinigung vorgelegt. Lediglich eine einfache Bescheinigung der BKK über den Eintritt der Versicherungspflicht ab 1. Mai 2018.

PS2: Die gemeldeten Einnahmen musste ich bislang nicht zurückzahlen. Es kam auch kein Anhörungsbogen. Verjährt?

nach etwas Verschnaufpause melde ich mich hier mit dem Erhalt des Mahnschreibens wieder. Aus meiner Sicht empfiehlt sich hier ein neues Thema zu erstellen. Den bisherigen Verlauf findet Ihr hier: https://www.elo-forum.org/alg-ii/19...v-wba-erhalten-kostensenkung.html#post2309619

Trotz mehrmaligen Mitteilung über den Eintritt meiner Versicherungspflicht zum 1. Mai 2018 habe ich einen Aufhebungsbescheid zum 1.6.2018 erhalten, der auch auf meiner Beanstandung/Einwand hin nicht geändert wurde.
In meinem Telefonat mit dem Inkasso-Service teilte ich mit, warum Mahnung? Es gibt keine Fristsetzung, kein Rechtsbehelf und kein neuen Aufhebungsbescheid. Eine Teilzahlung in Höhe von 50 Euro liegt seit Ende Juli vor.
---> Antwort: Wir haben den Auftrag die Forderung einfzufordern und bei Unklarheiten mit dem JC klären
Im Anhang findet Ihr auch bereits den Entwurf an das JC und einen an den Inkasso-Service.

Wenn der Bescheid zum 1.6.2018 gültig ist, warum dann die Mai-Leistung zurückzahlen?


Wenn ich die Mai-Leistung doch zurückzahlen muss, dann in kleinen Schritten. Muss mich finanziell erst wieder erholen.

Frage, wenn der Bescheid zum 1.6.2018 wirklich weiterhin Gültigkeit hat, sind dann z. B. die Schreiben vom Mai über die Mietkostenaufforderung, EGV für die Zukunft gültig? Oder doch Glück gehabt, das ja Versicherungspflicht seit 1. Mai 2018.


Ich freue mich über Feedbacks von euch

PS: Ich habe weder eine Verzichtserklärung, EGV unterschrieben, Arbeitsvertrag, Kontoauszug, EK-Bescheinigung, Gehaltsbescheinigung vorgelegt. Lediglich eine einfache Bescheinigung der BKK über den Eintritt der Versicherungspflicht ab 1. Mai 2018.


PS2: Die gemeldeten Einnahmen musste ich bislang nicht zurückzahlen. Es kam auch kein Anhörungsbogen. Verjährt?

Anhänge
- Mahnung im Auftrag JC 28-08-2018.pdf615,7 KB · Aufrufe: 756
- JC Bankverbindung für Rückzahlung 12-07-2018 geschwärzt.pdf245,5 KB · Aufrufe: 192
- Abmeldung von der Leistung und Einnahmen April 2018 geschwärzt 02-05-2018.pdf260,4 KB · Aufrufe: 219
- Aufhebungsbescheid zum 01-06-2018 geschwärzt.pdf4,5 MB · Aufrufe: 184
- SW an Inkassoservice Stornierung 03-09-2018 geschwärzt.pdf178,1 KB · Aufrufe: 197
- Entwurf Einwand auf Mahnschreiben geschwärzt 03-09-2018.pdf304,3 KB · Aufrufe: 190