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Torchwood

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Hallo liebe ELOs,

ich hab meinen FM geärgert - indem ich ihn per Post daran erinnert habe, dass mein Widerspruch von vor 3 Monaten noch offen ist - und hatte heute einen gelben Brief im Kasten mit einer Zuweisung. (Ein Schelm, wer in diesem Fall das Wort "Retourkutsche" in den Mund nimmt.)

Ich habe folgende Probleme mit der Zuweisung:

1. Ich finde keine Stundenangabe. Weder Umfang noch Verteilung der Stunden ist irgendwo angegeben.
MMn muss das doch drin stehen, oder?

2. Ich werde der AGH zugewiesen "zum Erhalt bzw. Wiederherstellung [meiner] Beschäftigungsfähigkeit bzw. zur Unterstützung [meiner] Eigenbemühungen".
Hier komme ich mir gerade mal, gelinde gesagt, auf den Arm genommen vor. Ich schreibe selbständig und über alle Pflichten hinaus Bewerbungen und habe schon 2x sogenannte "Bewerbungscenter" durchlaufen müssen obwohl meine Unterlagen fehlerfrei sind. Eine 4wöchige "Eignungs- und Kompetenzfeststellung" habe ich auch schon mitgemacht.
Zudem habe ich im Frühjahr ein 4wöchiges (selbstgesuchtes) Praktikum gemacht und arbeite seitdem bei eben diesem Arbeitgeber ehrenamtlich. Ich bin also durchaus "beschäftigungsfähig".

3. Ich zweifle erheblich an der Zusätzlichkeit dieser AGH .
Der Arbeitgeber ist eine gGmbh, die u.a. gebrauchte Möbel aufarbeitet. Ob diese dann verkauft werden, ist mir leider nicht bekannt. Zumindest aber ist mMn ersichtlich, dass weder die Lagerverwaltung noch Kundenbetreuung und Abholungsfahrten zusätzlich sind.

Wie seht ihr das?
 

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Wie lautet der Spruch: Gehe nur zu Deinem Fürsten, wenn Du gerufen wirst. :icon_kinn:
Kannst Du das Teil mal anonymisiert einstellen? Dann zwigt sich, was überhaupt angegeben wurde, klingt doch recht wage.
 
Wie lautet der Spruch: Gehe nur zu Deinem Fürsten, wenn Du gerufen wirst. :icon_kinn:
Kannst Du das Teil mal anonymisiert einstellen? Dann zwigt sich, was überhaupt angegeben wurde, klingt doch recht wage.

Sorry, ich hab vorhin beim Threaderöffnen vergessen die Zuweisung hochzuladen. Hab ich nachgeholt.

g
hast du aW beantragt bei deinem VA ? war der 1€ job im VA drin?

Mein VA ist schon fast 6 Monate alt (und läuft in den nächsten Tagen ab). Die AGH steht da auch nicht drinne.
Bekommen habe ich heute nur die Zuweisung.
 
Die AGH steht da auch nicht drinne.
Bekommen habe ich heute nur die Zuweisung.
Muss aber. Zur Zuweisung sag ich gleich noch was.

Edit: Ich bezweifele, ob das Maßnahmeziel rechtmäßig ist, dann fehlt die tägliche Verteilung der Arbeitszeit, wie Du schon angemerkt hast. Die Tätigkeitsbeschreibung ist für mich auch dürftig, denn wie sollst Du da prüfen können, ob die Tätigkeiten zusätzlich sind? Ich kann das nicht.
 
habe dir mal was fertig gemacht als Vorschlag..

siehe Anhang...


Den Widerspruch ans Jobcenter schicken oder hinbringen und auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen.

alles 2x ans SG , d.h. 2 mal Aufschiebende Wirkung, 2 Widerspruchskopien und 2 Kopien der Zuweisung...
 

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Edit: Ich bezweifele, ob das Maßnahmeziel rechtmäßig ist, dann fehlt die tägliche Verteilung der Arbeitszeit, wie Du schon angemerkt hast. Die Tätigkeitsbeschreibung ist für mich auch dürftig, denn wie sollst Du da prüfen können, ob die Tätigkeiten zusätzlich sind? Ich kann das nicht.
Danke und ergänzend:
Man achte beim Thema Dauer auf folgendes: kann aus wichtigem Grund verlägert werden. Was soll denn das? Bis zur Rente oder was? :icon_neutral:
 
Hallo liebe ELOs,

ich hab meinen FM geärgert - indem ich ihn per Post daran erinnert habe, dass mein Widerspruch von vor 3 Monaten noch offen ist - und hatte heute einen gelben Brief im Kasten mit einer Zuweisung. (Ein Schelm, wer in diesem Fall das Wort "Retourkutsche" in den Mund nimmt.)

Ich habe folgende Probleme mit der Zuweisung:

1. Ich finde keine Stundenangabe. Weder Umfang noch Verteilung der Stunden ist irgendwo angegeben.
MMn muss das doch drin stehen, oder?

Richtig, sonst ist der VA zu unbestimmt und deshalb rechtswidrig.

2. Ich werde der AGH zugewiesen "zum Erhalt bzw. Wiederherstellung [meiner] Beschäftigungsfähigkeit bzw. zur Unterstützung [meiner] Eigenbemühungen".
Hier komme ich mir gerade mal, gelinde gesagt, auf den Arm genommen vor. Ich schreibe selbständig und über alle Pflichten hinaus Bewerbungen und habe schon 2x sogenannte "Bewerbungscenter" durchlaufen müssen obwohl meine Unterlagen fehlerfrei sind. Eine 4wöchige "Eignungs- und Kompetenzfeststellung" habe ich auch schon mitgemacht.
Zudem habe ich im Frühjahr ein 4wöchiges (selbstgesuchtes) Praktikum gemacht und arbeite seitdem bei eben diesem Arbeitgeber ehrenamtlich. Ich bin also durchaus "beschäftigungsfähig".

Ist denn irgendwie untersucht worden, dass du nicht beschäftigungsfähig bist? Wenn nicht, dann sind das sachfremde Erwägungen, die hier einbezogen wurden.

3. Ich zweifle erheblich an der Zusätzlichkeit dieser AGH .
Der Arbeitgeber ist eine gGmbh, die u.a. gebrauchte Möbel aufarbeitet. Ob diese dann verkauft werden, ist mir leider nicht bekannt. Zumindest aber ist mMn ersichtlich, dass weder die Lagerverwaltung noch Kundenbetreuung und Abholungsfahrten zusätzlich sind.

Die Zusätzlichkeit erschließt sich nicht aus der Tätigkeitsbeschreibung, insbesondere werden Fahrradreparaturen von jedem Fahrradgeschäft durchgeführt, so dass die Maßnahme hier unerlaubte Konkurrenz für reguläre Betriebe darstellt.

Wie seht ihr das?

Widerspruch schreiben mit den o.g. Argumenten und ggf. aufschiebende Wirkung beantragen. Es sei noch einmal daran erinnert, dass das BSG einen Wertersatzanspruch in Höhe des Tariflohns+Sozialabgaben bei unrechtmäßigen Ein-Euro-Jobs zugesteht. Jetzt liegt es an dir, ob du den Job antrittst und dann auf Wertersatz klagst oder zuhause bleibst.
 
Bei einem Verwaltungsakt muss sowohl die tägliche als auch die wöchentliche Anwesenheitszeit verbindlich in der Zuweisung stehen.

Da es sich bei einer AGH um keine reguläre Arbeit handelt wäre eine 39 oder 40 Stunden-Woche meiner Meinung nach auch rechtswidrig. Es gibt Urteile die bei einer AGH eine wöchentliche Anwesenheitszeit von 30 Stunden für zulässig halten.
 
Generell lässt sich keine starre Stundengrenze für AGH -MAE neben den weiter geforderten Erwerbsbemühungen und sonstigen Belastungen [z.B. Kinderbetreuung, Pflege von angehörigen] festlegen_BSG 16.12.2008. Unverhältmäßig ist eine AGH -MAE jedenfalls dann, wenn sie Erwerbsbemühungen, die je nach Ausbildungstand einen unterschiedlichen Arbeitsaufwand erfordern, erheblich beeinträchtigen.

FHV 2014 ALG II
 
Bei einem Verwaltungsakt muss sowohl die tägliche als auch die wöchentliche Anwesenheitszeit verbindlich in der Zuweisung stehen.
Und das weil Du prüfen können musst, ob die Arbeitszeit für Dich zumutbar ist. Eben auch wegen der im vorherigen Post genannten Gründen.
 
Mein nächster Thread wird Voraussetzungen für die Zuweisung in eine AGH lauten.

Nach den Schilderungen im ersten Thread sind keines dieser Voraussetzungen erfüllt. Somit sollte ein totaler Ermessensausfall vorliegen, also rechtswidrig.
 
Kurzes Update:

Eröterungstermin beim SG wurde für nächste Woche angeordnet.

Die Reaktionen des JC und des Kreises (Optionskommune ) auf meinen Widerspruch und den Antrag auf aW werfen mir in erster Linie meine Arbeitslosigkeit, meine Renitenz und meine "Paragraphenreiterei" vor.

Ich überlege gerade, ob es möglich ist beide Schreiben so zu anonymisieren , dass ich sie hier einstellen kann - wenn jemand Interesse daran hat.

Außerdem wird von seiten des JC /Kreises angeführt, dass ich kein "qualifiziertes Rechtsschutzinteresse" glaubhaft gemacht hätte und außerdem ja durch die AGH auch nicht beschwert wäre.

Ich bin jetzt gespannt, was das SG dazu sagt.

Selbstverständlich habe ich die AGH gestern pünktlich um 8 Uhr angetreten - und durfte nach einer halben Stunde gehen, da der Bilddungsträger nicht wusste, was er mit mir machen soll.
Heute gab es ebenfalls nur ein halbstündiges Gespräch.
Der BT ist sehr bemüht und versucht Arbeitserprobungen, bzw. Hospitationen in Bereichen zu finden, die mir zumindest nicht völlig gegen den Strich gehen, aber aktuell ist auch er mit mir und meiner Vor-/Ausbildung (Abitur, abgeschlossenes Studium, ehrenamtliche Arbeit, etc.pp.) überfordert.
Dass die in der Zuweisung beschriebenen Bereiche Büro/Lagerverwaltung beim BT direkt quasi völlig außer Frage stehen (nicht genug Arbeit vorhanden um mich adäquat zu beschäftigen, geschweige denn zu qualifizieren), wurde mir ebenfalls mitgeteilt.
 
Die Reaktionen des JC und des Kreises (Optionskommune ) auf meinen Widerspruch und den Antrag auf aW werfen mir in erster Linie meine Arbeitslosigkeit, meine Renitenz und meine "Paragraphenreiterei" vor.

(...)

Außerdem wird von seiten des JC /Kreises angeführt, dass ich kein "qualifiziertes Rechtsschutzinteresse" glaubhaft gemacht hätte und außerdem ja durch die AGH auch nicht beschwert wäre.

Wenn denen nicht mehr dazu einfällt, dann kannst Du dem Erörterungstermin gelassen entgegensehen.
 
Hier mal die beiden Schreiben, die ich vom SG zur Kenntnisnahme bekommen habe: die Reaktionen meines SB und des Prozessbevollmächtigten des Kreises.
 

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WAs sie da in Bezug auf das BSG -Urteil schreibt ist falsch. Erst macht man eine EGV , in der die AGH eventuell erst einmal nur grob beschrieben ist und holt die komplette und korrekte Beschreibung in einer Zuweisung nach. Jetzt will sie die nicht ausreichend konkretisierte Beschreibung in der Zuweisung mit einer abzuschließenden EGV nachholen? Anders rum wird ein Schuh draus.

Und natürlich stützt man sich auf formale Fehler. Wenn ich einen formalen Fehler machen, dann stützen die sich doch auch drauf.

Dann macht doch endlich mal vernünftige Arbeit, dann kann sich niemand mehr auf formale Fehler stützen.
 
Der heutige Gerichtstermin war leider nicht erfolgreich. Der Richter hat sich wie das JC darauf gestützte, dass die Zuweisung kein VA ist und demnach der Antrag auf aW gar nicht möglich ist.
Recht auf Widerspruch und Klage (mit evt. Erfolgsaussicht) hätte ich nur bei einer Sanktion.
Na klasse.

Zudem ist mir der Bildungsträger der AGH auch noch in den Rücken gefallen, indem er in seinem Bericht über die erste Woche geschrieben hat: "Frau Torchwood will nicht mit Kindern und nicht in der Altenpflege arbeiten."
Dass ich nicht mit Kindern arbeiten will, wurde von mir so nie gesagt. Ich habe keine pädagogischen Kenntnisse, kenne mich selbst aber gut genug um zu wissen, dass ich eine Arbeit mit Kindern (Lehrerin, Erzieherin, Betreuung, etc.) psychisch nicht machen kann.

Morgen habe ich eien Gesprächstermin mit dem BT und werde dort erst mal diesen Wochenbericht einfordern und dann mal fragen, ob der Sozialpädagoge so etwas nicht anders hätte ausdrücken können.

Zudem frage ich mich gerade, ob eine solche Info überhaupt an das JC weitergegeben werden darf. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der BT nur die An-, bzw. Abwesenheit mitteilen darf - solange ich der Datenweitergabe nicht zugestimmt habe.
 
Der heutige Gerichtstermin war leider nicht erfolgreich. Der Richter hat sich wie das JC darauf gestützte, dass die Zuweisung kein VA ist und demnach der Antrag auf aW gar nicht möglich ist.

Da ist ein Rechtsbehelf in deinem angehängten Schreiben...

sind die doof !!???:icon_neutral::icon_neutral:
 
Mal meine Anmerkungen zu den Schreiben:
Das JC trägt keine Gründe vor, nur Vermutungen. Am Beispiel des Verlustes der Tagesstruktur ist herauszustellen, das dieses einer Arbeitsaufnahme nicht entgegensteht. Dies sind alles Vorurteile um Arbeitslose schlecht darzustellen und entbehren jeglicher Grundlage. Danach müssten ja über die Hälfte der Arbeitslosen(60 % Langzeitarbeitslose) eine Arbeitsgelegenheit benötigen.
Weiterhin ist anzumerken das nur jeder 10te Arbeitslose überhaupt in eine Arbeitsstelle vermittelt werden kann, da nicht mehr Arbeitsstellen vorliegen. 90 % der Arbeitslosen können also gar keine Arbeit finden. Dies einem Arbeitslosen vorzuwerfen ist schon grenzwertig. Die Bemängelung der Bewerbungen entbehrt jeglicher Substanz, da die Antragstellerin schon 2 Bewerbungstrainings durchlaufen hat. Ebenso nahm sie an einer 4-wöchigen "Eignungs- und Kompetenzfeststellung" teil. Warum durch die Arbeitsgelegenheit dies alles nochmal durchgeführt werden soll ist nicht ersichtlich.
Das Ziel der Arbeitsgelegenheit ist „Motivationserprobung und Feststellung der Berufseignung“. Laut Träger der Arbeitsgelegenheit kann man Frau xxx überhaupt nicht adäquat beschäftigen, geschweige denn qualifizieren. Eine Motivationserprobung unterstellt der Antragstellerin das sie keine Arbeit aufnehmen will. Da sie sich bewirbt ist dieses schonmal entkräftet und sieht mehr nach Schikane aus. Das bestätigt auch ein 4-wöchiges Praktikum im jetzigen Frühjahr wo sie seitdem ehrenamtlich arbeitet.
Der ganze Zuweisungsbescheid ist völlig unbestimmt. Als Beispiel ist hier anzuführen, das das Jobcenter hier einen Fahrtkosteneigenanteil von 55,- € nennt. Womit dieser Betrag errechnet worden ist, ist nicht ersichtlich.

Zu der aW-Ablehnung. Warte mal auf den Beschluss ob da Beschwerde möglich ist. Dann aber auf jeden Fall bei abgelehnten Widerspruch Klage erheben.
 
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