Ein Hallo an alle Forummitglieder und Menschen die sich noch gegenseitig helfen,
wie Ihr dem Einstellungsdatum entnehmen werdet bin ich ein Neuer. Nicht nur hier im Forum sondern generell in einem. Darum seht mir Fehler nach und weist mich ruhig mit konstruktiver Richtigstellung darauf hin.
Mein Problem ist folgendes:
Ich bin seit einiger Zeit mit einer Projektmanagerin eines öffentlichen Trägers in Verhandlungen zu möglichen modularen Nachqualifizierung, die jedoch noch in der Planungsphase stecken. Es sind also noch keine konkreten Pläne eingereicht, Kurse u.ä. beantragt usw..
Des weiteren bin ich zeitübergreifend zur folgenden Darstellung zunächst in mündlichen, und seit heute in schriftlichen Verhandlungen bzw. Bewerbung um eine Stelle der Entgeltvariante bei einem gemeinnützigen Verein. Das Bewerbungsgespräch wird am Montag stattfinden.
Nun der Donnerschlag der heiligen Eminenzen der Fehlplanung am Menschen.
Am Donnerstag, 01.10.09, der vergangen Woche wurde mir eine "Anlage zur Eingleiderungsvereinbarung" zugestellt, in der eine MAE -Maßnahme "angeboten" wird, die ich am dieswöchigen Montag, 05.10.09, brav besucht habe, damit keinerlei Sanktionsgründe entstehen. Nach dem Einlesen in verschieden Beiträge zum Thema, wie Nachranigkeit der Maßnahmen, öffenltiches Interesse, usw. stehen dieser MAE -Maßnahme hoffenliche einige Punkte entgegen. Doch dies würde hier und jetzt wahrscheinlich zu weit führen und zu ausführlich sein.
Die MAE beinhaltet die Erstellung eines Freizeit. und Tourismusführers, der wahrschl. nie gedrückt werden wird. Ich habe eine Ausbildung im Projektmanagement und kein vernünftiger Auftraggeber würde eine derartig unstrukturierte Planung, d.h. schon unklare Zeilstellung in Kauf nehmen. Des weiteren sollen modulare Auffrischungs- und Bildungsinhalte vermittelt werden. Deis stellt somit den Unterrichtsteil dar. Nur kurz gesagt, soll ich als ehemalige Abiturient, Studienabbrecher, immerhin mit Berufsausbildung Büro Auffrischungskurse in Mathematik (Grundrechenarten), Deutsch (Rechtschreibung), u.ä. mitmachen da dies meine Chancen zu Eingliederung in den Arbeitsmarkt und meine Erwerbsfähigfähigkeit steigern wird.
Weitere ungeahnte Probleme:
Der Träger verlangt vom "Bewerber" die Unterschrift unter dem o.g. Dokument, will einen eigenen Vertrag abschließen und den kopierten SV-Ausweis archivieren.
Kann ich diese Punkte ablehnen?
Ich bin dort so überflüssig wie der Kropf an einer Frau. Deshalb bitte ich euch alle um eure Hilfe.
Dickes Danke im voraus ...
(Ich hoffe der Text erschlägt nicht gleich jeden und dass sich jemand findet der sich dessen annimmt.)
wie Ihr dem Einstellungsdatum entnehmen werdet bin ich ein Neuer. Nicht nur hier im Forum sondern generell in einem. Darum seht mir Fehler nach und weist mich ruhig mit konstruktiver Richtigstellung darauf hin.
Mein Problem ist folgendes:
Ich bin seit einiger Zeit mit einer Projektmanagerin eines öffentlichen Trägers in Verhandlungen zu möglichen modularen Nachqualifizierung, die jedoch noch in der Planungsphase stecken. Es sind also noch keine konkreten Pläne eingereicht, Kurse u.ä. beantragt usw..
Des weiteren bin ich zeitübergreifend zur folgenden Darstellung zunächst in mündlichen, und seit heute in schriftlichen Verhandlungen bzw. Bewerbung um eine Stelle der Entgeltvariante bei einem gemeinnützigen Verein. Das Bewerbungsgespräch wird am Montag stattfinden.
Nun der Donnerschlag der heiligen Eminenzen der Fehlplanung am Menschen.
Am Donnerstag, 01.10.09, der vergangen Woche wurde mir eine "Anlage zur Eingleiderungsvereinbarung" zugestellt, in der eine MAE -Maßnahme "angeboten" wird, die ich am dieswöchigen Montag, 05.10.09, brav besucht habe, damit keinerlei Sanktionsgründe entstehen. Nach dem Einlesen in verschieden Beiträge zum Thema, wie Nachranigkeit der Maßnahmen, öffenltiches Interesse, usw. stehen dieser MAE -Maßnahme hoffenliche einige Punkte entgegen. Doch dies würde hier und jetzt wahrscheinlich zu weit führen und zu ausführlich sein.
Macht eine objektive Gegenüberstellung mit den tatsächlichen Verhältnissen, zur Vorlage und/oder Begründung eines bereits profilaktisch gestellten Widerspruches und "Antrag auf Ausetzung der Vollziehung" Sinn?
Ich hoffe das dem Ganzen noch Verfahrens- oder Formfehler entgegen zzu setzen sind. Dashalb befindet sich die Anlage zu Eingliederungsvereinbarung im Anhang.
Ein Bekannter meinte, dass die "Tätigkeitsbeschreibung" zu ungenau sei.
Ist dies ein ausreichendes Argument um die MAE abzulehnen?
Gibt es noch mehr an diesem Schreiben auszusetzen?
Weiteres zur Klärung des Sachverhaltes:Ist dies ein ausreichendes Argument um die MAE abzulehnen?
Gibt es noch mehr an diesem Schreiben auszusetzen?
Die MAE beinhaltet die Erstellung eines Freizeit. und Tourismusführers, der wahrschl. nie gedrückt werden wird. Ich habe eine Ausbildung im Projektmanagement und kein vernünftiger Auftraggeber würde eine derartig unstrukturierte Planung, d.h. schon unklare Zeilstellung in Kauf nehmen. Des weiteren sollen modulare Auffrischungs- und Bildungsinhalte vermittelt werden. Deis stellt somit den Unterrichtsteil dar. Nur kurz gesagt, soll ich als ehemalige Abiturient, Studienabbrecher, immerhin mit Berufsausbildung Büro Auffrischungskurse in Mathematik (Grundrechenarten), Deutsch (Rechtschreibung), u.ä. mitmachen da dies meine Chancen zu Eingliederung in den Arbeitsmarkt und meine Erwerbsfähigfähigkeit steigern wird.
Weitere ungeahnte Probleme:
Der Träger verlangt vom "Bewerber" die Unterschrift unter dem o.g. Dokument, will einen eigenen Vertrag abschließen und den kopierten SV-Ausweis archivieren.
Kann ich diese Punkte ablehnen?
Ein Bekannte erzählte mir das ich weiterhin "Angestellter" der Arge bin und diese sozusage mein Chef ist. Ein zusätzliche Vertagsvereinbarung währe somit überflüssig.
Was wollen die mit meinem SV-Ausweis und was kann geschehen wenn sie ihn bzw. die Daten haben?
Ich bin dort so überflüssig wie der Kropf an einer Frau. Deshalb bitte ich euch alle um eure Hilfe.
Dickes Danke im voraus ...
(Ich hoffe der Text erschlägt nicht gleich jeden und dass sich jemand findet der sich dessen annimmt.)