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Mein Bruder wird heute vermutlich ebenfalls arbeitlos (da der Chef von ihm 30 Jahre Berufserfahrung erwartet obwohl er Berufseinsteiger ist
).
Ich habe ihm gesagt dass er egal was er macht, die EGV nicht unterschreiben soll, sondern dem SB klar machen muss, dass er Bedenkzeit benötigt und seinen Anwalt vorher drüber schauen lassen möchte.
Doch macht das Tatsächlich Sinn? Schließlich bekommt er dann ja sowieso die EGV per Verwaltungsakt aufgedrückt die dann vielleicht sogar noch deutlich schlimmere Konditionen beinhaltet.
Wie soll er sich nun richtig verhalten, wenn er heute arbeitslos werden sollte?

Ich habe ihm gesagt dass er egal was er macht, die EGV nicht unterschreiben soll, sondern dem SB klar machen muss, dass er Bedenkzeit benötigt und seinen Anwalt vorher drüber schauen lassen möchte.
Doch macht das Tatsächlich Sinn? Schließlich bekommt er dann ja sowieso die EGV per Verwaltungsakt aufgedrückt die dann vielleicht sogar noch deutlich schlimmere Konditionen beinhaltet.
Wie soll er sich nun richtig verhalten, wenn er heute arbeitslos werden sollte?