Macht es Sinn die EGV nicht zu unterschreiben?

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Edward741

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Mein Bruder wird heute vermutlich ebenfalls arbeitlos (da der Chef von ihm 30 Jahre Berufserfahrung erwartet obwohl er Berufseinsteiger ist :doh:).

Ich habe ihm gesagt dass er egal was er macht, die EGV nicht unterschreiben soll, sondern dem SB klar machen muss, dass er Bedenkzeit benötigt und seinen Anwalt vorher drüber schauen lassen möchte.

Doch macht das Tatsächlich Sinn? Schließlich bekommt er dann ja sowieso die EGV per Verwaltungsakt aufgedrückt die dann vielleicht sogar noch deutlich schlimmere Konditionen beinhaltet.

Wie soll er sich nun richtig verhalten, wenn er heute arbeitslos werden sollte?
 

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Schließlich bekommt er dann ja sowieso die EGV per Verwaltungsakt aufgedrückt die dann vielleicht sogar noch deutlich schlimmere Konditionen beinhaltet.

In einen EGV -VA ist dasselbe drin wie in der EGV , nur das man den aufs Auge gedrückt bekommt, also keine schlimmeren Konditionen. Unterschreibt man die EGV , dann ist man mit der Bedrohung von Hunger und Obdachlosigkeit einverstanden, daß nenne ich schlimme Konditionen. Erhält man einen VA , kann man diesen angreifen.
 

Edward741

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Kann es sein das hier ein Fehler vorliegt? Ich kann dieses Thema nicht mehr unter Allgemeine Fragen finden, und verschoben wurde es auch nicht?
 

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Das Forum ist derzeit etwas "verwirrt" aber dein Beitrag ist noch unter Allgemeinen Fragen zu finden.
 
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