Macht es in meiner Situation Sinn, zeitlich befristet für eine Zeitarbeitsfirma zu arbeiten?

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Ace34

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Hi,
in diesem Forum gehts ja oft darum was man machen kann um ZAF abzuschrecken aber in meinem Fall geht es darum, dass ich kurzfristig für eine ZAF arbeiten möchte.

Da ich seit Wochen Sperren von der AfA erhalten habe und vor kurzem Wiedererstattungsbeiträge in höhe von ü 300€ habe, muss ich schnellstmöglich was verdienen, um meine Kosten zu decken.

Ich habe mir vorgenommen für mind 4 Wochen mir den exkrement zu geben. Wenn es so fatal wird, folgt der gelbe Schein bis zur Kündigung.

Da ich noch unerfahren bin was ZAF angeht, bitte ich hier um eure Erfahrungen & Tipps.
Welche "Fallen" gibt es bei den VG die ich umgehen kann?
Ich lese öfter was von Zeitkonten etc.
Da ich nichts mehr von der AfA beziehe, sollte mein Verhandlungsspielraum größter sein, da sie mir nicht drohen können richtig?

Ich habe heute telefonisch zwei Termine für morgen ausgemacht.
 

atasteofbunny

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AW: Für ZAF arbeiten?

Ich würde dir empfehlen, dich auch beim Kunden vorzustellen. Ich selber hatte das damals, als ich bei einer ZAF angestellt war, nicht getan (es war nicht vorgesehen). Die Arbeit beim Kunden war so ziemlich das Ätzendste, was ich mir vorstellen kann - mit dem, was die ZAF mir erzählt hatte, hatte das überhaupt nichts zu tun. Hinzu kam, dass mir vom Stammpersonal sofort klar gemacht wurde, dass ich als Leiharbeitnehmerin der Arxxx vom Dienst bin. So eine offene Verachtung habe ich sonst nirgends erlebt.

Ansonsten genau den Arbeitsvertrag prüfen. Ob er für dich soweit akzeptabel ist. Bestimmt können dir andere hier noch mehr dazu erzählen.

Und guck dir die Recruiter in der ZAF genau an, wirken sie kompetent und wenigstens einigermaßen seriös?! Können und wollen sie Fragen beantworten? Immerhin sind das deine zukünftigen Vorgesetzten.


Was ist eigentlich mit den Sperrzeiten - lässt sich da wirklich nichts mehr machen?
 

Ace34

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AW: Für ZAF arbeiten?

die beiden ZAF sind alte VV , von Kunden war bis jetzt nicht die Rede.

Leider nein, Widerspruch bzgl Maßnahme (durch Verwaltungsakt) wurde abgelehnt -> Sperre & danach hatte ich die schnauze voll von der AfA und bin nicht mehr zu Terminen erschienen -> Sperrzeit verlängert & letzendlich abgemeldet.
 

atasteofbunny

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AW: Für ZAF arbeiten?

Der übliche Ablauf ist: 1. Du stellst dich bei der ZAF vor 2. ZAF erstellt ein Profil über dich und sendet es - wenn du einverstanden bist - an den Kunden und 3. Der Kunde hat Interesse und die ZAF teilt dir einen Vorstellungstermin beim Kunden mit. Oder: Kunde hat Interesse und du sollst dort anfangen, ohne dich vorzustellen (wie gesagt, davon rate ich dringend ab ...) Oder: Kunde hat kein Interesse aber ZAF will dich in den Bewerberpool aufnehmen.

Was vielleicht auch wissenswert ist: Die Fahrtkosten , die dir durch die Fahrt zum Kunden entstehen, sollte die ZAF übernehmen - aber in der Praxis tun es die wenigsten. Falls sie es also übernehmen, ist das schon mal ein gutes Zeichen. Ist mir allerdings erst einmal passiert.
 

Ace34

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AW: Für ZAF arbeiten?

Die Sache ist, ich muss so schnell wie möglich irgendwo anfangen und kurzfristig geht es nur bei ZAF .

Wenn das der übliche Ablauf ist würde ich bei den VG direkt ablehnen wenn die nicht schon Kunden haben die jemanden brauchen.
Für Bewerberpools habe ich nicht die Zeit.
 

franky0815

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AW: Für ZAF arbeiten?

So sehr ich es verstehn kann in einer Notlage für Zaf zu Arbeiten, aber Not war noch nie ein guter Ratgeber, warum beantragst du kein ALG II
 

Ace34

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AW: Für ZAF arbeiten?

ist auch keine Lösung
So oder so muss ich wieder anfangen zu arbeiten & durch den Zeitdruck bleibt mir wohl nur ZAF
 

Nena

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AW: Für ZAF arbeiten?

Ich habe gute Erfahrungen mit ZAFs gemacht, kenne auch andere (ja, im Plural), die darüber übernommen wurden. Und einige, die ganz bewusst über viele Jahre verliehen wurden. Gerne.

Ja, vielleicht war früher alles besser. Aber vielleicht ist auch heute nicht immer alles nur schlecht. Viel Erfolg!
 

franky0815

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AW: Für ZAF arbeiten?

Ich habe gute Erfahrungen mit ZAFs gemacht, kenne auch andere (ja, im Plural), die darüber übernommen wurden. Und einige, die ganz bewusst über viele Jahre verliehen wurden. Gerne.

Ja, vielleicht war früher alles besser. Aber vielleicht ist auch heute nicht immer alles nur schlecht. Viel Erfolg!

Dann stell dir mal die Frage warum ausser dir und der Firma die deine Arbeitskraft benötigt auch noch ein dritter ( ZAF ) profitieren soll, im Horizontalen Gewerbe sind das die Zuhälter, das was die Zafen machen ist genau das gleiche.
 

atasteofbunny

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AW: Für ZAF arbeiten?

Dieser übliche Ablauf geht schnell, wenn sie einen Kunden haben mit einem Job, der zu deinen Fähigkeiten passt! Die ZAF leitet das Profil, wenn du einverstanden bist, sofort weiter und wenn der Kunde Interesse hat, teilt er der ZAF das auch schnell mit. Der Vorstellungstermin beim Kunden ist dann normalerweise 1 bis 2 Tage später. Also du kannst (wie gesagt, wenn eine passende Stelle vorhanden ist) innerhalb von einer Woche anfangen zu arbeiten :cheer2:.
Bewerberpool macht m. E. auch keinen Sinn, wenn ich dem zugestimmt hatte, kam da nichts bzw. nichts Brauchbares mehr.
 

avalanche

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AW: Für ZAF arbeiten?

(...) dass ich kurzfristig für eine ZAF arbeiten möchte.(...)
Wie mobil und flexibel bist du denn und in welcher Region suchst du?


Welche "Fallen" gibt es bei den VG die ich umgehen kann?
Anstreben solltest du einen unbefristeten 35h/Woche Arbeitsvertrag, im Idealfall mit schriftlicher Fahrtkostenregelung.
Hier in Hamburg ist das etwa ein HVV-Ticket für den Großbereich (Ringe A, B).

Vorarbeiten ist im technischen Bereich nicht üblich, wenn ein Entleiher Personal braucht, soll er sich jemanden bestellen.


Wenn es so fatal wird, folgt der gelbe Schein bis zur Kündigung.
Wenn du danach ins ALG II fällst, ist das Zuflussprinzip zu beachten.


Da ich nichts mehr von der AfA beziehe, sollte mein Verhandlungsspielraum größter sein, da sie mir nicht drohen können richtig?
Für gewöhnlich gibt es sogenannte Kooperationsverträge zwischen ZAF einerseits und AfA /JC andererseits. Hat ein ELO über Jahre ALG II bezogen, bekommt die ZAF Fördergeld, um den ELO erfolgreich in den 1. Arbeitsmarkt einzugliedern.
Wenn du kein Alg beziehst, bekommt die ZAF vielleicht keine Förderung für dich und du bist vielleicht nicht ganz so interessant für die ZAF .


Halt uns auf dem Laufenden, ave

__________________
Die Aneignung fremden Willens ist Voraussetzung des Herrschaftsverhältnisses.
Karl Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 1858
 

Martinus

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AW: Für ZAF arbeiten?

Um eventuell erstmal nicht ins ALG II zu fallen empfehle ich die ersten 6 Wochen zu beißen. Kann nen exkrement Job sein, aber der AG ist eben die ersten 6 Wochen nicht verpflichtet weiter zu zahlen wenn Du krank bist. Daher erstmal diese Frist arbeiten und dann an den gelben denken. Naja mehr als dich dann feuern können und werden sie dann auch nicht.
 

karuso

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AW: Für ZAF arbeiten?

aber der AG ist eben die ersten 6 Wochen nicht verpflichtet weiter zu zahlen wenn Du krank bist

das ist falsch es sind die ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnises wo es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber gibt.Ab der 5 Woche hat man Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung.In den ersten 4 Wochen gibt es aber dafür von der Krankenkasse Krankengeld muß dort aber beantragt werden.:wink::wink:


Wartezeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber. Die Frist wird vom vereinbarten Arbeitsbeginn an gerechnet. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis vertraglich an einem Tag beginnt, an dem tatsächlich nicht gearbeitet wird (weil es sich z. B. um einen gesetzlichen Feiertag handelt).

Die Wartezeit stellt eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung dar; sie verkürzt nicht die Dauer des Anspruchs von 6 Wochen. Die vor dem Ablauf der Wartezeit liegende Arbeitsunfähigkeit ist nicht auf die Dauer des Anspruchs anzurechnen.
 
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AW: Für ZAF arbeiten?

Hallo Ace34,

in meinem Fall geht es darum, dass ich kurzfristig für eine ZAF arbeiten möchte.

An diese Möglichkeit solltest Du unbedingt mit ganz klaren Vorstellungen herantreten und diese Vorstellungen auch ohne Kompromisse in Deinen Bewerbungen entsprechend kommunizieren. Notfalls besser 1-2 Minijobs in Direkteinstellung statt Leiharbeit ins Auge fassen.

muss ich schnellstmöglich was verdienen, um meine Kosten zu decken.

Genau aus diesem Grunde solltest Du Dir vorab gründlichst überlegen, was Du kannst, wann Du kannst, wie Du kannst und wohin Du bezüglich Mobilität überhaupt kannst. Hast Du einen Führerschein ?

Ich habe mir vorgenommen für mind 4 Wochen mir den exkrement zu geben. Wenn es so fatal wird, folgt der gelbe Schein bis zur Kündigung.

Das ist keine sinnvolle Herangehensweise in Begründung der Motivation. Da solltest Du besser eine vereinfachte Kündigung innerhalb einer regulär vorgeschalteten Probezeit erachten, wenn etwaige Schlichtungsgespräche mit einem ZAF-Arbeitgeber bei ungünstigen Kundeneinsätzen nichts bringen würden. Beachte auch bei ZAF : " Fehlverhalten und Unzuverlässigkeit sprechen sich auch dort zu Deinen Lasten rum " .

Da ich noch unerfahren bin was ZAF angeht, bitte ich hier um eure Erfahrungen & Tipps.

Überlege Dir vor möglichen Bewerbungen bei ZAF ganz gründlich, was :

- Du genau an Arbeiten verrichten kannst
- an Umfang und Zeiteinteilung in der Schichteinteilung für Dich möglich ist
- welchen Einsatzradius Du bezüglich Deiner Mobilität in welchem täglichen Zeitfenster sicher und zuverlässig beim Kundeneinsatz bedienen kannst.
- welches Einkommen Du monatlich mindestens erzielen musst, um Deine Miete, Lebensunterhalt und Mobilität grundlegend decken zu können.

Welche "Fallen" gibt es bei den VG die ich umgehen kann?

Bilde Dir erst mal klare Vorstellungen über oben genannte Punkte, denn auch bei ZAF ist es alleinig Dein Problem, pünktlich und zuverlässig in den zugewiesenen Kundenbetrieben zu erscheinen und auch wieder nach Hause zu kommen. Ohne klare Machbarkeitsvorhaben ( s.o.) und Absprachen in den Vertragsverhandlungen unterwirfst Du Dich bei ZAF ansonsten nahezu vollkommen unabwägbarer Anforderungen und Arbeitszuweisungen durch die ZAF im Rahmen ihres Direktonsrechtes. Bereite Dich daher gründlich vor und definiere Deine Vorstellungen ( Machbarkeit ) schon klar in Deinen Bewerbungsbemühen. Äussere nur keinesfalls, diesen "Job" nur für wenige Wochen ausüben zu wollen. Dafür gibt es das dezente, aber legitime Mittel der vereinfachten Kündigung in der Probezeit bei Leihbunden mit Tarifbindung nach IGZ oder DGB/BAP.

Wähle nur Leihbuden, die einen Tarifvertrag anbieten und meide zudem von vornherein befristete Arbeitsverhältnisse, die in ihrer Fristsetzung über Deinen angestrebten Beschäftigungszeitraum hinaus gehen. Ansonsten läufst Du ohne Probezeitregelung Gefahr, nicht vorzeitig vor Fristablauf aus einem befristeten AV vorzeitig "ordentlich" durch Kündigung austreten zu können.

Ich lese öfter was von Zeitkonten etc.

Ja, das ist meistens ein "reguläres Übel" bei Leihbuden. Das Thema "Zeitkonto" solltest Du vor allem bei der monatlichen Lohnausschüttung beachten, denn Mehrarbeit und etwaige Rückstellungen werden diesem Konto gutgeschrieben, statt direkt zur Auszahlung zu kommen. Bedenke auch, dass Leihbuden in der Regel erst zwischen 15. - 20. des Folgemonats den Arbeitslohn auszahlen. Bezüglich "Zeitkonto" daher unbedingt eine tarifgebundene Leihbude wählen, denn in den Tarifverträgen ist dann auch genau abgeklärt, wie das Zeitkonto zu behandeln ist und wie, wann und in welcher Höhe von den monatlich geleisteten Arbeitsstunden auf dieses Konto gutgeschrieben wird.

Da ich nichts mehr von der AfA beziehe, sollte mein Verhandlungsspielraum größter sein, da sie mir nicht drohen können richtig?

Dein Verhandlungserfolg hängt ausschliesslich von Deiner eigenen Vorbereitung und Vertretung Deiner ( angemessenen ) Vorstellungen in den Arbeitsbedingungen ab. Bleibe unbedingt bei Deinen Vorstellungen und lass Dich nicht belatschern. Entweder kommt Ihr zu Deinen Eckbedingungen zusammen, oder nicht. DU "verkaufst" Deine Arbeitsleistung an einen Seelenverkäufer, also sage denen, zu welchen Bedingungen.

Beim Lohn selbst wirst Du kaum Spielraum haben, da sich das bereits aus dem TV und den zugehörigen Entgeltgruppen je nach Tätigkeit im Basislohn ergibt.
Beharre auf den jeweiligen Basis-Stundenlohn und versuche -> zusätzlich <-noch je nach Einsatz VMA und Fahrtkostenzulage auszuhandeln.

Ich habe heute telefonisch zwei Termine für morgen ausgemacht.

Gehe selbstbewusst mit klaren Vorstellungen dort hin, bleibe bei Deinen Vorgaben und handele gedanklich nicht als "Bittsteller". DIE suchen Arbeitskräfte, DU bietest an. Wenn es in der einen Bude nicht klappt, gehst Du zur nächsten. Irgendwo kommt man dann letztlich auch zusammen.

Diese Herangehensweise ist in der ZA-branche noch nicht mal ungewöhnlich. Denke halt immer daran : DIE suchen, DU bietest ...

Viel Erfolg. ;-)
 

Badener

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AW: Für ZAF arbeiten?

Hallo,
... und ... sollte es nicht klappen ...
ich hatte in einer sehr schwierigen Situation auch schon mal von heute auf morgen eine Stelle.
Habe Geschäfte und Wochenmärkte abgeklappert ... da gibt es IMMER arbeit ;-) habe dann Obst und Gemüse verkauft:peace:
Viel Erfolg
LG
 
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AW: Für ZAF arbeiten?

Als ich noch jung und knusprig war, Gin insbesondere zu dieser Jahreszeit auch meistens bei den Bauern was. Ist dann aber harte Knochenarbeit.

Allgemein dürfte es aber auch reichlich Minijobs geben. Davon kann man durchaus auch mal mehrere nebenher haben. Dann muss man über 450 Euro insgesamt nur etwaige Sozialabgaben und je nach Gesamtverdienst auch ggf. Steuern hinterfragen. Hierzu muss man aber die Krankenversicherung in fortlaufendem Schutzverhältnis abklären und sich ggf. auf eigene Kosten "freiwillig" selbst in der GKV weiterversichern. Kostenpunkt : ca. 150 - 175 Euro pro Monat.

Man kann auch ganz gezielt nach "kurzfristiger Beschäftigung" suchen. Diese darf an nicht mehr als 70 Tagen p.A. mit gewissen Steuervergünstigungen auch in regulärer Vollzeit ausgeübt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gaestin

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AW: Für ZAF arbeiten?

um welche Art von Arbeit geht es?
Und mit welcher Ausbildung?
Alter und Berufserfahrung?
 

Ace34

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AW: Für ZAF arbeiten?

Ich bin anfang 20, habe eine abgeschlossene Lagerlogistik Ausbildung und die Bewerbungen sind ausschließlich für Tätigkeiten im Lager (Kommissionieren, Stapler etc)

In Baden-Württemberg gibts genug Angebote, daran scheitert es nicht

Zuletzt noch Alg1 bezogen
Wenn du danach ins ALG II fällst, ist das Zuflussprinzip zu beachten.
Zuflussprinzip?

Wähle nur Leihbuden, die einen Tarifvertrag anbieten und meide zudem von vornherein befristete Arbeitsverhältnisse, die in ihrer Fristsetzung über Deinen angestrebten Beschäftigungszeitraum hinaus gehen. Ansonsten läufst Du ohne Probezeitregelung Gefahr, nicht vorzeitig vor Fristablauf aus einem befristeten AV vorzeitig "ordentlich" durch Kündigung austreten zu können.

Ja, das ist meistens ein "reguläres Übel" bei Leihbuden. Das Thema "Zeitkonto" solltest Du vor allem bei der monatlichen Lohnausschüttung beachten, denn Mehrarbeit und etwaige Rückstellungen werden diesem Konto gutgeschrieben, statt direkt zur Auszahlung zu kommen. Bedenke auch, dass Leihbuden in der Regel erst zwischen 15. - 20. des Folgemonats den Arbeitslohn auszahlen. Bezüglich "Zeitkonto" daher unbedingt eine tarifgebundene Leihbude wählen, denn in den Tarifverträgen ist dann auch genau abgeklärt, wie das Zeitkonto zu behandeln ist und wie, wann und in welcher Höhe von den monatlich geleisteten Arbeitsstunden auf dieses Konto gutgeschrieben wird.

Das heißt ich kann davon ausgehen, dass bei ZAF ohne Tarifverträgen der Lohn erst frühestens am 15. des Folgemonats überwiesen wird?
---

- Tarifvertrag
- 35h Woche
- Fahrtkostenregelung
- ohne Zeitkonten

Auf welche dieser Punkte kann ich bestehen, welche sind zuviel verlangt? (bzgl. Zeitkonten & Fahrtkosten )
Gibt es weitere Punkte?

Zu den beiden gestrigen Terminen bin ich nicht erschienen, wollte mich vorher etwas mehr informieren. nächste Woche stehen andere Termine an
 
E

ExitUser

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AW: Für ZAF arbeiten?

Du musst Dich schon entscheiden.
Entweder verzichtest Du auf Deine Rechte und schluckst einen schäbigen Arbeitsvertrag weil Du Geld brauchst, oder Du bestehst auf Deine Rechte und wirst während des Vorstellungsgespräch weggeschickt.

Anders wird es bei Zeitarbeit leider nicht laufen.
 

Ace34

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AW: Für ZAF arbeiten?

Genau das will ich herausfinden.
Was ist verhandelbar & was ist die norm.
womit kann man sich zufrieden geben etc.
 
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AW: Für ZAF arbeiten?

Zuletzt noch Alg1 bezogen

Zuflussprinzip?

Was meinst Du damit ? Beim ALG I musst Du eine Arbeitsaufnahme auch unmittelbar bis spätestens VOR dem realen Antritt des ersten Arbeitstages angeben. Da ALG I aber wie Lohn ebenfalls rückwirkend gezahlt wird, kann es je nach Höhe des Lohneingangs, spätestens aber mit Ausübung einer Beschäftigung > 15 Stunden pro Woche nachfolgend zu einem Ruhen des Leistungsanspruches führen.



Das heißt ich kann davon ausgehen, dass bei ZAF ohne Tarifverträgen der Lohn erst frühestens am 15. des Folgemonats überwiesen wird?
---

Dieses Übel musst Du bei jeder Leihbude einplanen, da die ZAF selbst ja erst gegen Ende des Arbeitsmonats mit den Kundenbetrieben abrechnen können. Mir ist noch keine Leihbude untergekommen, die Löhne gegen Ende des AM bis spätestens zum 3. des FM auszahlt. Usus ist dort in der Regel um 15. - 20. des FM . :-(

-
Tarifvertrag
- 35h Woche
- Fahrtkostenregelung
- ohne Zeitkonten

Der TV gibt bereits Eckdaten über Grundentlohnung und Mindestarbeitszeit pro Monat vor. Das sind Mindestvereinbarungen für welche die tarifgebundene ZAF entsprechend auf eigenes Risiko einstehen muss. Mehr geht natürlich im Kundenbetrieb immer, sofern das ArbZG davon nicht berührt wird.

Auf welche dieser Punkte kann ich bestehen, welche sind zuviel verlangt? (bzgl. Zeitkonten & Fahrtkosten)
Gibt es weitere Punkte?

Du kannst allgemein nur auf Einhaltung der Grundvereinbarungen im TV gegenüber einem tarifgebundenen Verleiher bestehen. Etwaige Branchenzuschläge sind in den ersten Monaten für Dich irrelevant im Sinne der "Einforderbarkeit", sofern es nicht in einigen Kundenbetrieben diesbezüglich anderslautende Betriebsvereinbarungen nach TV - Regularium ( betriebliche Einzelabreden ) gibt.

Die Grundvereinbarungen zu IGZ und DGB/BAP kannst Du je nach Bundesland online einsehen in AV , Rahmen-TV und Mantel-TV. Da siehst Du dann schon allgemeine Entgeltgruppen, monatliche Mindest-Arbeitszeit und ggf. Angaben zu Zeitkonten und deren Führung, nebst etwaiger Auslöse ( VMA ) & Zuschläge für besondere Einsatzbedingungen nebst Behandlung von Fahrtkosten im Grundsatz.

In der Regel sind je nach Angebotslage aber Schichtzuweisung, Einsatzradius und Tätigkeitsfeld, etwaige Zulagen , Fahrtkosten und Kopplung der Einstellung an einen Einsatz beim Kunden verhandelbar mit der ZAF .



Zu den beiden gestrigen Terminen bin ich nicht erschienen, wollte mich vorher etwas mehr informieren. nächste Woche stehen andere Termine an

Eine weise Entscheidung. Mal abgesehen von den Arbeitsbedingungen beim Kundenbetrieb selbst, ist gute Verhandlung mit der ZAF das A&O der diesbezüglichen Arbeitsbedingungen, Bindung und Pflichten.

Für Dich speziell unter Angabe, eine ausgebildete Fachkraft für Logistik und Lager zu sein :

- könnt Ihr mich direkt als Fachkraft in EG 2/3 in einem entsprechenden Betrieb unterbringen, oder geht nur Logistikhelfer trotz meiner Ausbildung.

- in diese und jene Gewerbegebiete der Umgebung komme ich im Rahmen meiner Mobilität zu diesen und jenen Zeiten sicher und zuverlässig hin. Habt Ihr da etwas für mich ?

- können wir die Vertragsbindung an den Einsatz in dem zugewiesenen Kundenbetrieb koppeln ? (Einsatz beim Kunden zu Ende = AV mit der ZAF zu Ende... entspricht projektbezogener Befristung )

- Vollzeit, Teilzeit, Lage der Schichten

Diese Punkte sind IMMER individuell verhandelbar abseits des TV.

Zeitkonto ist eine "KANN" - Verhandlung, wenn Du offen ansprichst, nur 4-8 Wochen überbrücken zu wollen. Dann wird es für die ZAF freilich schwieriger, Dich bei einem Kunden unterzubringen. Für einfache Helfertätigkeiten in der Logistik aber sicherlich nicht unmöglich, wenn Du gleich mit offenen Karten spielst.

Du musst denen ja nicht gleich die genauen Gründe oder Deine gesamte Biografie erzählen. Hier kannst Du in den Gründen durchaus leicht flunkern, weswegen Du nur für ein paar Wochen nach Beschäftigung im Bereich ZAF suchst. Hier kannst Du nach Möglichkeit ja etwas flexibel sein, wenn eine ZAF z.B. etwas zwischen 6-12 statt angepeilten 4 Wochen für Dich hat. ;-)
 
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AW: Für ZAF arbeiten?

So sehr ich es verstehn kann in einer Notlage für Zaf zu Arbeiten, aber Not war noch nie ein guter Ratgeber, warum beantragst du kein ALG II

Bevor ich bei einem Sklavenhändler anheuere, würde ich auch ALG2 beantragen. Das Problem bei ihm ist meines Wissens aber, dass er eine Sanktion von 100 % bekommt, da er U25 ist. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

@Ace34: Es ist selbstverständlich deine Entscheidung, ob du in die Zeitarbeit gehst. Erwarte aber bitte nicht zu viel und sei nicht allzu enttäuscht, wenn sich deine Hoffnungen nicht erfüllen.

Falls es bei dir in der Nähe eine Bude gibt, die Equal Pay zahlt, würde ich dort mein Glück versuchen. Das sind meist noch die etwas besseren ZAF.
 
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erwerbsuchend

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AW: Für ZAF arbeiten?

Das heißt ich kann davon ausgehen, dass bei ZAF ohne Tarifverträgen der Lohn erst frühestens am 15. des Folgemonats überwiesen wird?

Sofern sich die TV nicht geändert haben, steht genau in diesen TV drin, dass die Zahlung erst bis zum 14 Banktag des folgenden Monats erfolgen kann.

Allerdings steht in diesen TV auch drin, dass man Anspruch auf einen Abschlag in Höhe von bis zu 80% zum nächsten Monatsanfang hat.

Leider ist es bei den meisten ZAF so, dass das "bis zu" bei der Fristsetzung der Zahlung des Lohnes wie selbstverständlich voll ausgereizt wird. Bei der Genehmigung des Vorschusses wird dann aber seitens der ZAF rumdebattiert, dass "bis zu" bedeutet, dass es auch weniger geben kann.
 
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AW: Für ZAF arbeiten?

Mein Bekannter hat die Erfahrung gemacht, dass die Höhe der Vorschüsse 400 Euro, allerhöchstens 500 Euro beträgt. Das ist bei einem Durchschnittsverdienst Usus. Mehr ist in der Regel nicht drin.
 

Curt The Cat

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Moinsen Ace34 und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Für ZAF arbeiten?[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

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