Hallo Leute,
mir floss im Juni aus einer Erbschaft (rechtzeitig mitgeteilt) eine höhere Summe zu. Ich hatte die Höhe mit Nachweisen leider erst im September angegeben.
Da die Bewilligung Ende 09/17 auslief, stellte ich einen WBA . Im Nachhinein bedacht hätte dies vielleicht nicht sein brauchen.
Nun ist es so: Rückzahlung aller Leistungen (incl. KV und PV) rückwirkend ab 07/17 bis Ende 09/17.
Von 10/17 bis 12/17 Aufhebung des "neuen" WBA (weil ja Verteilung auf 6 Monate).
Für die Zeit von 01/18 bis Ende 09/18 müsste dann geprüft werden, ob weiter Anspruch auf ALGII besteht. Dies wäre aus meiner Sicht nicht oder nur eingeschränkt der Fall. Ich weiss ja nicht, was noch alles passiert.
Daher meine Fragen:
1. Macht es Sinn, den WBA wieder zurückzunehmen, und nach Verbrauch lieber einen Neuantrag zu stellen?
Wenn beim WBA ein positiver Bescheid erginge, wäre ich ja daran erstmal gebunden - könnte keine grösseren Anschaffungen tätigen und müsste "nach Bescheid" verbrauchen, oder nicht ?
2. Warum zahlt das Jobcenter 96 € KV, aber "freiwillig" müsste man 140 € zahlen (hörensagen) ?
mir floss im Juni aus einer Erbschaft (rechtzeitig mitgeteilt) eine höhere Summe zu. Ich hatte die Höhe mit Nachweisen leider erst im September angegeben.
Da die Bewilligung Ende 09/17 auslief, stellte ich einen WBA . Im Nachhinein bedacht hätte dies vielleicht nicht sein brauchen.
Nun ist es so: Rückzahlung aller Leistungen (incl. KV und PV) rückwirkend ab 07/17 bis Ende 09/17.
Von 10/17 bis 12/17 Aufhebung des "neuen" WBA (weil ja Verteilung auf 6 Monate).
Für die Zeit von 01/18 bis Ende 09/18 müsste dann geprüft werden, ob weiter Anspruch auf ALGII besteht. Dies wäre aus meiner Sicht nicht oder nur eingeschränkt der Fall. Ich weiss ja nicht, was noch alles passiert.
Daher meine Fragen:
1. Macht es Sinn, den WBA wieder zurückzunehmen, und nach Verbrauch lieber einen Neuantrag zu stellen?
Wenn beim WBA ein positiver Bescheid erginge, wäre ich ja daran erstmal gebunden - könnte keine grösseren Anschaffungen tätigen und müsste "nach Bescheid" verbrauchen, oder nicht ?
2. Warum zahlt das Jobcenter 96 € KV, aber "freiwillig" müsste man 140 € zahlen (hörensagen) ?