Hallo Susanne42,
Ich mache mir langsam Gedanken über das Ende meiner Erwerbsminderungsrente.
Wie lange warst du denn bisher in EM-Rente, wäre das deine erste Verlängerung ?
Ich verstehe das nicht ganz, wenn du meinst wieder arbeiten zu können, dann such dir einen Job und starte einen Versuch, eine Reha wird dir dazu auch keine Aussagen bringen.
Wenn es klappt stellt die DRV ohnehin bald die Rente ein oder wird sie ganz sicher nicht verlängern.
Zum Sinn einer DRV-Reha wurde dir eigentlich schon Alles geschrieben.
Bist du denn noch in einem "ruhenden" Arbeitsverhältnis oder wärst du arbeitslos wenn deine EM-Rente nicht verlängert wird ???
Warum stellst du nicht einfach zeitgerecht den Verlängerungs-Antrag und wartest ab was sich dann ergeben wird, es ist durchaus möglich, dass dich die DRV dann zur Reha schickt, um ein "Langzeit-Gutachten" zu bekommen.
Da würde ich besser keine "schlafenden Hunde wecken" mit einem eigenen Reha-Antrag, nur um wieder mal (für ein paar Wochen) eine "Tagesstruktur" zu bekommen.
Vielleicht solltest du das lieber über medizinische Möglichkeiten (Tagesklinik) bei der KK machen, so ganz verstehe ich nicht, dass du keinerlei Behandlungen / Therapien zu benötigen glaubst.
Aber andererseits eine Reha machen möchtest, um Tagesstruktur zu bekommen, dann scheint es ja doch therapiebedürftige Probleme zu geben.
Dazu möchte die DRV beim Antrag auf Verlängerung der EM-Rente auch Auskünfte haben, welche Behandlungen du zur Besserung deines Zustandes absolviert hast in der bisherigen EM-Rentenzeit.
Vor der Erwerbsminderungsrente hatte ich noch 10 Monate Krankengeld und alles an Alg1; also 15 Monate.
Ein Krankengeld-Anspruch bleibt nicht bestehen, wenn man eine EM-Rente bezieht ist man für Krankengeld gar nicht mehr versichert, dafür muss man erst wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Jedoch welches soll ich beantragen?
Das kann man sich also nicht aussuchen, nach einer EM-Rente "auf Zeit" hast du Anspruch auf ALGI wenn die Rente nicht verlängert wird.
Das läuft dann ähnlich wie nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld, es kann sein, dass dein ALGI dann "fiktiv" (nach deinem Ausbildungsstand) berechnet wird, weil dein letztes Arbeitseinkommen schon zu lange zurück liegt.
Ich möchte zwar wieder arbeiten nach der Erwerbsminderungsrente, jedoch ist es bestimmt extrem schwer, was zu finden mit meinem Krankheitsbild.
Nicht nur dein Krankheitsbild wird dir "im Wege stehen", auch die lange Zeit wo du nicht Erwerbstätig gewesen bist und wenn du schon Ü 50 (ist ja der Fall wenn du Anspruch auf 15 Monate ALGI haben wirst) bist dann reißt sich sowieso kein AG mehr darum dich einzustellen.
Erschwerend wirkt sich auch der Schwerbehinderten-Ausweis aus, es gibt kaum AG die bereit sind Schwerbehinderte einzustellen ... oder man wird am Ende der Probezeit wieder entlassen, ehe der höhere Kündigungsschutz greift.
Meine Ärztin würde mich auch krankschreiben, jedoch meinte sie, dass es direkt nach der Erwerbsminderungsrente nicht geht.
Verstehe ich nicht, wenn du die EM-Rente nicht verlängert bekommst, obwohl es nötig wäre, dann legt man Widerspruch dagegen ein (bei der DRV) und es ist sogar notwendig, dass sie dich dann AU schreiben wird.
Eine AU-Bescheinigung kann man auch haben, wenn man
KEINEN Anspruch auf Krankengeld (mehr) hat, das belegt, dass man Arbeits-
UNFÄHIG ist und hat nichts damit zu tun, wo das Geld gerade herkommt (und ob man überhaupt noch welches bekommt).
Also müsste ich vermutlich erst Alg1 beantragen, dann krankschreiben, dann wieder Alg1? Oder wie genau.
Du kannst dann
NUR ALGI beantragen und deine Ärztin darf dich durchaus AU schreiben, ab dem ersten Tag wo deine EM-Rente dann abgelaufen ist ... lies dir mal die Themen und Beiträge zur "Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III" durch.
Genau so läuft das wenn eine befristete EM-Rente nicht mehr verlängert wird, es sei denn du kannst rechtzeitig eine Arbeit finden und aufnehmen ...
Dann würdest du daraus wohl auch wieder Krankengeld-Anspruch haben, nach Ablauf einer (starren) Blockfrist gibt es keinen "Rest-Anspruch" auf Krankengeld.
Da beginnt einfach ein neuer Anspruch auf 78 Wochen, da du bisher nicht ausgesteuert wurdest, gibt es keine weiteren Bedingungen ... außer, dass du in einem pflichtversicherten Arbeitsverhältnis erst AU werden solltest, um überhaupt Krankengeld zu bekommen.
Sind ja eigentlich mehr als 3 Jahre rum, eigentlich müsste ich vollen Neuanspruch haben, jedoch bei der Kasse meinte, nach der Erwerbsminderungsrente ist es anders, da hat man nur Restanspruch.
Das solltest du dir bei Bedarf von deiner KK mal schriftlich geben lassen (mit Angabe der Rechtsgrundlage), wenn du wieder arbeitest interessiert es dafür nicht mehr, ob du mal eine EM-Rente bezogen hast ...
Neue Blockfrist = neuer Anspruch auf Krankengeld ... jedenfalls wenn du in einem Arbeitsverhältnis bist.
Du musst nicht Alles einfach glauben was man dir so "erzählt", im Netz wirst du dazu auch nicht viel finden, die meisten EM-Rentner gehen nie wieder regulär arbeiten, da stellt sich diese Frage gar nicht mehr.
Der Gang zur AfA ist öfter nötig, wie du hier auch nachlesen kannst, denn Verlängerungen werden auch häufiger mal abgelehnt ...
MfG Doppeloma