Ich bin 24 Jahre alt und damit unter 25.
Bekanntlich wird bei U25-Jährigen und einem Pflichtverstoß die Regelleistung auf KdU beschränkt =100 Prozent.
Nun habe ich ein Anhörungsschreiben erhalten in dem von 30 Prozent die Rede ist.
Jetzt meine 3 Fragen dazu:
1. Wenn ich jetzt wirklich sanktioniert werden sollte, ist die Sanktion schon aufgrund der Falschangabe im Anhörungsschreiben rechtswidrig?
2. Wenn die mit 30 Prozent sanktionieren, ist die Sanktion dann aufgrund des falschen Prozentwertes rechtswidrig?
3. Nehmen wir mal an, dass die noch den Fehler bemerken und doch mit 100 Prozent sanktionieren, aber mir vorher kein neues Anhörungsschreiben oder Hinweis auf Fehlangabe schicken, ist die Sanktion dann rechtswidrig?
Das Anhörungsschreiben habe ich mal eingescannt.
Bekanntlich wird bei U25-Jährigen und einem Pflichtverstoß die Regelleistung auf KdU beschränkt =100 Prozent.
Nun habe ich ein Anhörungsschreiben erhalten in dem von 30 Prozent die Rede ist.
Jetzt meine 3 Fragen dazu:
1. Wenn ich jetzt wirklich sanktioniert werden sollte, ist die Sanktion schon aufgrund der Falschangabe im Anhörungsschreiben rechtswidrig?
2. Wenn die mit 30 Prozent sanktionieren, ist die Sanktion dann aufgrund des falschen Prozentwertes rechtswidrig?
3. Nehmen wir mal an, dass die noch den Fehler bemerken und doch mit 100 Prozent sanktionieren, aber mir vorher kein neues Anhörungsschreiben oder Hinweis auf Fehlangabe schicken, ist die Sanktion dann rechtswidrig?
Das Anhörungsschreiben habe ich mal eingescannt.