Hallöchen. 
Ich hab' langsam fast schon Spaß mit der Firma. Erst die Situation, in der man mich in eine Teilzeitstelle (VV) drängen wollte, obwohl es schon eine mündliche Zusage für eine Vollzeitstelle (Eigenbemühung) gab, die zwei Tage später bereits schriftlich erfolgte und die ich ja nun auch schon angetreten habe, und jetzt, trotz Abmeldung, wird doch noch recht lustig auf meinen Widerspruch "eingegangen".
Kann es sein, dass die da gar nichts prüfen?
Nachdem ich mich geweigert habe eine EGV zu unterschreiben und die SB sofort den Ersatz der EGV per VA erlassen hat, ohne nach irgendwelchen Gründen zu fragen, hat sie die Sanktionen plötzlich auf U25 geändert. Wie unpraktisch. Ich werde im November bereits 27.
Nun habe ich den Widerspruch zwar nicht mehr zurückgezogen, weil die Abmeldung bereits läuft (ich kann meinen Lohn ja nun mal erst nach Erhalt vorweisen, logisch.^^), aber nun steht in dem Textbausteinchen sowas schönes wie:
Versteh ich das richtig? Weder meine SB (inkl. ihrem Team), noch die Widerspruchsstelle haben "meinen unbegründeten Grund" (Inhalte nicht rechtskonform!) bei der Überprüfung bemerkt?
"Nicht rechtskonform" ist doch korrekt, wenn man mit 26 Jahren als U25 sanktioniert werden soll, oder etwa nicht? Ich habe ja schliesslich genau um diese Überprüfung gebeten.
Des weiteren ist meine SB wohl auch immer noch sauer, weil ich meine Vollzeitstelle angenommen habe und ihr nicht einmal die Chance gelassen habe sich dafür 'n Sternchen zu verdienen und weil ich mich über ihre Unfähigkeit beschwert habe, mich angemessen zu beraten, statt mich permanent unangemessen zu bedrohen. Ihre Aussagen in dem Widerspruchsbescheid sind nämlich voller Lügen, die ich zum Glück heute schriftlich erhalten habe. Für die wahre Situation hab' ich zumindest Zeugen.
Mein Ziel war ja der VA, deswegen bin ich auch nicht weiter darauf eingeganen, als sie mir sofort das Wort abschnitt, als ich versucht (!) habe zu begründen, warum ich die EGV nicht unterschreiben werde. Nun wird behauptet, ich hätte zu keiner Zeit Einwände gegen die EGV vorgebracht. (Zugegeben: Es stimmt ja auch ein bisschen. Ich kam ja absolut nicht mehr zu Wort und wurde souverän ignoriert, bis sie den VA fertig gebastelt hat.^^)
Lohnt es sich noch darauf zu reagieren?
Immerhin habe ich ja wieder Arbeit, aber zum einen würde ich den Schnarchnasen ja gerne mal die Arbeit abnehmen und denen selbst zumindest den gröbsten Fehler aufzeigen, um dessen Prüfung ich mehrmals gebeten habe.
Zum anderen.. gegen SBchen würde ich ja schon gerne mal angehen. Mademoiselle erlaubt sich einfach zu viele Fehltritte.

Ich hab' langsam fast schon Spaß mit der Firma. Erst die Situation, in der man mich in eine Teilzeitstelle (VV) drängen wollte, obwohl es schon eine mündliche Zusage für eine Vollzeitstelle (Eigenbemühung) gab, die zwei Tage später bereits schriftlich erfolgte und die ich ja nun auch schon angetreten habe, und jetzt, trotz Abmeldung, wird doch noch recht lustig auf meinen Widerspruch "eingegangen".
Kann es sein, dass die da gar nichts prüfen?
Nachdem ich mich geweigert habe eine EGV zu unterschreiben und die SB sofort den Ersatz der EGV per VA erlassen hat, ohne nach irgendwelchen Gründen zu fragen, hat sie die Sanktionen plötzlich auf U25 geändert. Wie unpraktisch. Ich werde im November bereits 27.

Nun habe ich den Widerspruch zwar nicht mehr zurückgezogen, weil die Abmeldung bereits läuft (ich kann meinen Lohn ja nun mal erst nach Erhalt vorweisen, logisch.^^), aber nun steht in dem Textbausteinchen sowas schönes wie:
Der mit dem Widerspruch angefochtene Bescheid vom 09.07.2015 ist durch die Widerspruchsstelle in sachlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft worden. Die Verwaltungsvorgänge sind hierzu beigezogen worden, sie sind Gegenstand der Prüfung. Geprüft ist die Verwaltungsentscheidung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Widerspruchsvorbringens.
Versteh ich das richtig? Weder meine SB (inkl. ihrem Team), noch die Widerspruchsstelle haben "meinen unbegründeten Grund" (Inhalte nicht rechtskonform!) bei der Überprüfung bemerkt?
"Nicht rechtskonform" ist doch korrekt, wenn man mit 26 Jahren als U25 sanktioniert werden soll, oder etwa nicht? Ich habe ja schliesslich genau um diese Überprüfung gebeten.

Des weiteren ist meine SB wohl auch immer noch sauer, weil ich meine Vollzeitstelle angenommen habe und ihr nicht einmal die Chance gelassen habe sich dafür 'n Sternchen zu verdienen und weil ich mich über ihre Unfähigkeit beschwert habe, mich angemessen zu beraten, statt mich permanent unangemessen zu bedrohen. Ihre Aussagen in dem Widerspruchsbescheid sind nämlich voller Lügen, die ich zum Glück heute schriftlich erhalten habe. Für die wahre Situation hab' ich zumindest Zeugen.
Mein Ziel war ja der VA, deswegen bin ich auch nicht weiter darauf eingeganen, als sie mir sofort das Wort abschnitt, als ich versucht (!) habe zu begründen, warum ich die EGV nicht unterschreiben werde. Nun wird behauptet, ich hätte zu keiner Zeit Einwände gegen die EGV vorgebracht. (Zugegeben: Es stimmt ja auch ein bisschen. Ich kam ja absolut nicht mehr zu Wort und wurde souverän ignoriert, bis sie den VA fertig gebastelt hat.^^)
Lohnt es sich noch darauf zu reagieren?
Immerhin habe ich ja wieder Arbeit, aber zum einen würde ich den Schnarchnasen ja gerne mal die Arbeit abnehmen und denen selbst zumindest den gröbsten Fehler aufzeigen, um dessen Prüfung ich mehrmals gebeten habe.
Zum anderen.. gegen SBchen würde ich ja schon gerne mal angehen. Mademoiselle erlaubt sich einfach zu viele Fehltritte.
