"Der Arbeitgeber sieht das Bewerbungsprocedere sehr unkompliziert - er verzichtet daher auf schriftliche Bewerbungsunterlagen!"
Für mich persönlich täten sich da 2 mögliche Szenarien auf:
1. Mir läuft beim Erhalt dieses
VV sofort der Sabber aus den Mundwinkeln, weil ich genau auf diesen endgeilen Job mein Leben lang gewartet habe.
Dann warte ich die 4 Wochen ab, mache mich in dieser Zeit innerlich total verrückt, ob ich diesen Job auch bekomme oder mir den evtl. einer wegen der langen Wartezeit weggeschnappt hat, habe vielleicht sogar schlaflose Nächte deswegen.
Wie gewünscht rufe ich dort zwischen dem 20. und 23.6. an, und weil der Arbeitgeber alles so unkompliziert sieht, sagt der:
"Kommse gleich vorbei und legense sich ma bäuchlings auf's Spargelband. Vielleicht auch gerne erstmal für'n paar Tage probehalber, damit ich sehe, ob sie das überhaupt schaffen und sich mit dem Spargel nicht ins Auge stechen."
2. Ich nutze meine gesetzlichen 3 Tage Bewerbungsfrist, bewerbe mich schriftlich, schreibe auf den Rückmeldebogen nur das Datum meiner Bewerbung und werfe den dann gleich beim
JC ein, da ich ja noch auf Antwort warte.
Dabei hoffe ich natürlich insgeheim, dass der Arbeitgeber alles ganz unkompliziert sieht und auf schriftliche Bewerbungen gar nicht erst antwortet.
Sollte da wirklich was durch den
JC SB nachkommen, könntest Du mit den 3 Tagen Bewerbungsfrist argumentieren und damit, dass in dem
VV nur steht, der
AG verzichtet auf schriftliche Bewerbungsunterlagen, nicht aber das er keine wünscht.