edeler Ritter
Elo-User*in
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Hallo liebe Mitleser und Forenmitglieder,
wurde in 2016 nach langfristiger Erkrankung (fortlaufend!) erstmalig sowohl zum ÄD des JC als auch zum MDK bestellt.
Beide kamen zu dem selben Ergebnis, nämlioch dass ich vollschichtig erwerbsfähig wäre (6Std. und mehr ) mit diversen Einschränkungen.
Die aktuell leider noch immer vorliegende AU wurde durch den MDK nicht aufgehoben, und die Heilungsmechanismen (Div. Ärzte + Therapien, etc...) als ausreichend empfohlen/ angesehen/ anerkannt!
Dieses schien und scheint dem JC wohl irgendwie nicht zu schmecken, denn ich wurde und werde im laufe meiner fortwährenden AU immer wieder zu Terminen in deren Dienststelle eingeladen.
Wohl bemerkt, meine AU- Bescheinigungen wurde /werden immer lückenlos zeitnah vorgelegt, und entsprechend auch bestätigt!
Frage:
Darf mich das JC eigentlich immer wieder nach Lust und Laune zu Terminen zitieren, obwohl die aktuelle AU noch nicht auskurriert / bzw. beendet/ abgelaufen ist???
Aktuell Kommen die dann mit dem Argument, ich würde mich schon seit langem allen Einladungsterminen zu entsprechenden Arbeitmarktnahen Mitarbeitern entziehen, also verdrehen somit das Ganze...:-(
Würden Sie den Weisungen und dem geltenden Gesetzestexten folgen, hätten wir diesen Ärger mit Sicherheit nicht, denn ich müsste ich mich doch eh nach der Genesung umgehend spätestens an dem darauf folgenden Werktag im Amt melden!
Letzte Einladungen lauteten immer:"Möchte mit Ihnen über das vorliegende Gutachten des MDK sprechen".(Einladungsgrund korrekt?)
Was soll ich dort, und was geht es Lieschen Müller an, wann und wie ich irgendwo meine Notdurft verrichte?
Werde ich plötzlich gesund, wenn ich die freche Tante vom JC mit meinen Leiden belege/ bzw. kann die Dame mich mit ihrer fruchtlosen Quasselei/ einer Wunderheilung/ dort im Amt überzeugen?
Werden im JC nun nur noch fähige Ärzte mit Befugnis zum wunderheilen auf den SB -Stellen eingesetzt?
Auch wird von mir immer wieder eine WUB gefordert, weil ein Beratungstermin ja keine Arbeit wäre, und lt. Schreiben /Einladung eine AU-Bescheinigung nicht mehr als ausreichend angesehen werde...
In meinen Anhörungen erklärte ich mein fernbleiben vom Termin stets mit Arbeitsunfähigkeit, und wurde fortan (nun bereits seit Nov.2015) mit 10% Sanktionen im fast 3 Monatstakt belegt.
Auch div. Überschneidungen (also 20%) waren dabei!
Gegen alle verhängten Sanktionen hatte ich bereits Widerspruch und Klage eingereicht!
Nun ist die Sache nach inzwischen 2 vergangenen Jahren und nur einem Erörterungstermin (Richterin war irgendwie scheinbar eher dem JC zugeneigt, da ich ja auch einen Facharzt kosultiere, welcher etwas weiter von meinem Wohnort entfernt (ca.30km) praktiziert, noch immer nicht vom Tisch...
Ende also leider noch immer offen...
Da es sich bei den Klagen angeblich nur um geringfügige Beträge handele,welche eine Berufung vom Streitwert nich zuließen, wollte die Richterin zuletzt noch die Gutachten von JC zur Einsicht anfordern, und dann entscheiden.
Mir ist schon klar, dass wenn alle klagen einzeln verhandelt werden sollten die klage jeweils keinen Erfolg haben würde, aber da es sich hierbei nicht nur eine Klage handelt, sondern immer wieder um die selbe Geschichte in Form von Sanktionen dreht, erwäge ich eine zusammenlegung aller Verfahren, und hoffe auf Erfolg!
Ganz nebenbei mag ich gerne auch nochmal erwähnen, dass ich in meinen Antwortschreiben /Anhörungen zu den Sanktionen mindestens schon 3x nachweislich schriftlich nach einer Gesetesgrundlage zur Forderung einer WUB angefragt hatte und den SB gleichwohl auf ihre/seine Aufklärungspflicht mit entsprechenden § hingewiesen hatte.
Alle Anfragen blieben ungeachtet und wurden bis Dato auch nicht beantwortet!
wurde in 2016 nach langfristiger Erkrankung (fortlaufend!) erstmalig sowohl zum ÄD des JC als auch zum MDK bestellt.
Beide kamen zu dem selben Ergebnis, nämlioch dass ich vollschichtig erwerbsfähig wäre (6Std. und mehr ) mit diversen Einschränkungen.
Die aktuell leider noch immer vorliegende AU wurde durch den MDK nicht aufgehoben, und die Heilungsmechanismen (Div. Ärzte + Therapien, etc...) als ausreichend empfohlen/ angesehen/ anerkannt!
Dieses schien und scheint dem JC wohl irgendwie nicht zu schmecken, denn ich wurde und werde im laufe meiner fortwährenden AU immer wieder zu Terminen in deren Dienststelle eingeladen.
Wohl bemerkt, meine AU- Bescheinigungen wurde /werden immer lückenlos zeitnah vorgelegt, und entsprechend auch bestätigt!
Frage:
Darf mich das JC eigentlich immer wieder nach Lust und Laune zu Terminen zitieren, obwohl die aktuelle AU noch nicht auskurriert / bzw. beendet/ abgelaufen ist???
Aktuell Kommen die dann mit dem Argument, ich würde mich schon seit langem allen Einladungsterminen zu entsprechenden Arbeitmarktnahen Mitarbeitern entziehen, also verdrehen somit das Ganze...:-(
Würden Sie den Weisungen und dem geltenden Gesetzestexten folgen, hätten wir diesen Ärger mit Sicherheit nicht, denn ich müsste ich mich doch eh nach der Genesung umgehend spätestens an dem darauf folgenden Werktag im Amt melden!
Letzte Einladungen lauteten immer:"Möchte mit Ihnen über das vorliegende Gutachten des MDK sprechen".(Einladungsgrund korrekt?)
Was soll ich dort, und was geht es Lieschen Müller an, wann und wie ich irgendwo meine Notdurft verrichte?
Werde ich plötzlich gesund, wenn ich die freche Tante vom JC mit meinen Leiden belege/ bzw. kann die Dame mich mit ihrer fruchtlosen Quasselei/ einer Wunderheilung/ dort im Amt überzeugen?
Werden im JC nun nur noch fähige Ärzte mit Befugnis zum wunderheilen auf den SB -Stellen eingesetzt?
Auch wird von mir immer wieder eine WUB gefordert, weil ein Beratungstermin ja keine Arbeit wäre, und lt. Schreiben /Einladung eine AU-Bescheinigung nicht mehr als ausreichend angesehen werde...
In meinen Anhörungen erklärte ich mein fernbleiben vom Termin stets mit Arbeitsunfähigkeit, und wurde fortan (nun bereits seit Nov.2015) mit 10% Sanktionen im fast 3 Monatstakt belegt.
Auch div. Überschneidungen (also 20%) waren dabei!
Gegen alle verhängten Sanktionen hatte ich bereits Widerspruch und Klage eingereicht!
Nun ist die Sache nach inzwischen 2 vergangenen Jahren und nur einem Erörterungstermin (Richterin war irgendwie scheinbar eher dem JC zugeneigt, da ich ja auch einen Facharzt kosultiere, welcher etwas weiter von meinem Wohnort entfernt (ca.30km) praktiziert, noch immer nicht vom Tisch...
Ende also leider noch immer offen...
Da es sich bei den Klagen angeblich nur um geringfügige Beträge handele,welche eine Berufung vom Streitwert nich zuließen, wollte die Richterin zuletzt noch die Gutachten von JC zur Einsicht anfordern, und dann entscheiden.
Mir ist schon klar, dass wenn alle klagen einzeln verhandelt werden sollten die klage jeweils keinen Erfolg haben würde, aber da es sich hierbei nicht nur eine Klage handelt, sondern immer wieder um die selbe Geschichte in Form von Sanktionen dreht, erwäge ich eine zusammenlegung aller Verfahren, und hoffe auf Erfolg!
Ganz nebenbei mag ich gerne auch nochmal erwähnen, dass ich in meinen Antwortschreiben /Anhörungen zu den Sanktionen mindestens schon 3x nachweislich schriftlich nach einer Gesetesgrundlage zur Forderung einer WUB angefragt hatte und den SB gleichwohl auf ihre/seine Aufklärungspflicht mit entsprechenden § hingewiesen hatte.
Alle Anfragen blieben ungeachtet und wurden bis Dato auch nicht beantwortet!