BurnItDown
VIP Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 13 Juni 2012
- Beiträge
- 1.210
- Bewertungen
- 526
Hi
Erst mal kurz zum Gesamtbild, hier geht es um eine Sanktion wegen Bewerbungsnachweisen basierend auf der EVA vom Frühjahr 2015(hier zu sehen: https://www.elo-forum.org/eingliede...unterschrieben-124031/index6.html#post1833535 ).
Ablauf bisher:
- Antrag auf aW meines Widerspruchs wurde vom SG abgewiesen
- JC erlässt Widerspruchsbescheid
- Beschwerde beim LSG wegen SG Abweisung
- Zur Fristwahrung Klage beim SG eingereicht
Da ich nun kaum Erfahrung vor dem LSG habe bitte ich mal um einen Blick auf dies des LSG das ans JC gerichtet ist und das ich in Kopie bekommen habe. Es zeigt zwar eine Tendenz zu meinen Gunsten an, bloß ist mir da einiges bedenklich und mir ist nicht klar ob ich da nun korrigierend eingreifen sollte oder erstmal abwarte wie sich das JC äußert.
1. Meint das LSG die Sache sei nur mit Auszahlung der Leistungen erledigt? Es wurde weit mehr beantragt.
2. Genauso wichtig ist die Aufhebung(wenn auch nur vorläufig) des Sanktionsbescheides denn der würde ja sonst noch als Sprungbrett für weitere und dann gesteigerte Sanktionen herhalten können. Sollte ich dies gegenüber dem LSG nochmal verdeutlichen?
Ich hatte im Beschwerdeantrag schon klar beantragt die "aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom XY gegen den Minderungsbescheid vom XY wiederherzustellen.", das hätte doch reichen sollen.
3. Sollte ich auf einen LSG Beschluss drängen oder einer Einigung zustimmen?
Gut das kommt wohl primäre auf die Konditionen der Einigung an, aber ich hadere hier ob ich es dem LSG leicht machen soll oder ein Beschluss fordere. Will es mir mit dem LSG nicht verscherzen, hätte aber gerne was handfestes statt dass das JC beidreht nu weil es einen positiven Beschluss für mich verhindern will.
mfg
Erst mal kurz zum Gesamtbild, hier geht es um eine Sanktion wegen Bewerbungsnachweisen basierend auf der EVA vom Frühjahr 2015(hier zu sehen: https://www.elo-forum.org/eingliede...unterschrieben-124031/index6.html#post1833535 ).
Ablauf bisher:
- Antrag auf aW meines Widerspruchs wurde vom SG abgewiesen
- JC erlässt Widerspruchsbescheid
- Beschwerde beim LSG wegen SG Abweisung
- Zur Fristwahrung Klage beim SG eingereicht
Da ich nun kaum Erfahrung vor dem LSG habe bitte ich mal um einen Blick auf dies des LSG das ans JC gerichtet ist und das ich in Kopie bekommen habe. Es zeigt zwar eine Tendenz zu meinen Gunsten an, bloß ist mir da einiges bedenklich und mir ist nicht klar ob ich da nun korrigierend eingreifen sollte oder erstmal abwarte wie sich das JC äußert.
1. Meint das LSG die Sache sei nur mit Auszahlung der Leistungen erledigt? Es wurde weit mehr beantragt.
2. Genauso wichtig ist die Aufhebung(wenn auch nur vorläufig) des Sanktionsbescheides denn der würde ja sonst noch als Sprungbrett für weitere und dann gesteigerte Sanktionen herhalten können. Sollte ich dies gegenüber dem LSG nochmal verdeutlichen?
Ich hatte im Beschwerdeantrag schon klar beantragt die "aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom XY gegen den Minderungsbescheid vom XY wiederherzustellen.", das hätte doch reichen sollen.
3. Sollte ich auf einen LSG Beschluss drängen oder einer Einigung zustimmen?
Gut das kommt wohl primäre auf die Konditionen der Einigung an, aber ich hadere hier ob ich es dem LSG leicht machen soll oder ein Beschluss fordere. Will es mir mit dem LSG nicht verscherzen, hätte aber gerne was handfestes statt dass das JC beidreht nu weil es einen positiven Beschluss für mich verhindern will.
mfg