Die Berücksichtigung von Elterngeld seit dem 01.01.2011 als ein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht beanstanden.
sozialrechtsexperte: LSG Rheinland-Pfalz: Elterngeld als Einkommen bei "Hartz IV"
Anmerkung: Das dürfte jetzt ausreichend geklärt sein, denn andere LSG sind der gleichen Auffassung.
sozialrechtsexperte: LSG Rheinland-Pfalz: Elterngeld als Einkommen bei "Hartz IV"
Anmerkung: Das dürfte jetzt ausreichend geklärt sein, denn andere LSG sind der gleichen Auffassung.