Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis- und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist.
sozialrechtsexperte: Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis- und Beratungspflicht der
Anmerkung: Es liegt - nicht im Ermessen der Agentur für Arbeit , welche ihr obliegenden Leistungen in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen werden(vgl. dazu BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R ).
LSG NRW Urteil vom 17.01.2013 - L 9 AL 67/12, Revision wurde zugelassen
sozialrechtsexperte: Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis- und Beratungspflicht der
Anmerkung: Es liegt - nicht im Ermessen der Agentur für Arbeit , welche ihr obliegenden Leistungen in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen werden(vgl. dazu BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R ).
LSG NRW Urteil vom 17.01.2013 - L 9 AL 67/12, Revision wurde zugelassen