LSG NRW, Az.: L 19 B 178/08 AS, B.v. 19.11.2008 - Auch im ER -Verfahren 100 % der Leistung
Dieser Beschluss ist nach § 177 SGG endgültig.
Es ist nicht zulässig im einstweiligen Rechtsschutz die Gewährung von lediglich 80 % der Regelsätze als ausreichend anzusehen, denn im einstweiligen Rechtsschutzverfahren steht die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Vordergrund.
Beschluss: www.sozialgerichtsbarkeit.de
Dieser Beschluss ist nach § 177 SGG endgültig.
Es ist nicht zulässig im einstweiligen Rechtsschutz die Gewährung von lediglich 80 % der Regelsätze als ausreichend anzusehen, denn im einstweiligen Rechtsschutzverfahren steht die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Vordergrund.
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