Das Landessozialgericht (LSG) München entschied:
Wird Arbeitslosen z. B. durch Tippfehler zu viel Geld angewiesen,
dürfen sie es behalten.
Ein Bescheid der Bundesagentur für Arbeit muss nicht auf Richtigkeit geprüft werden. Die Kenntnisse sind von Laien nicht zu erwarten.
Ausnahmen: Überzahlungen durch falsche oder missverständliche
Angaben des Arbeitslosen.
Urteil des Landessozialgericht LSG München
Aktenzeichen: L 8 AL 18/03 - 7/04
Veröffentlicht: Zeitschrift bella Nr. 28 vom 06.07.2005 - Seite 33
Wird Arbeitslosen z. B. durch Tippfehler zu viel Geld angewiesen,
dürfen sie es behalten.
Ein Bescheid der Bundesagentur für Arbeit muss nicht auf Richtigkeit geprüft werden. Die Kenntnisse sind von Laien nicht zu erwarten.
Ausnahmen: Überzahlungen durch falsche oder missverständliche
Angaben des Arbeitslosen.
Urteil des Landessozialgericht LSG München
Aktenzeichen: L 8 AL 18/03 - 7/04
Veröffentlicht: Zeitschrift bella Nr. 28 vom 06.07.2005 - Seite 33
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