Die Schätzung von Einkommen eines Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrenden Hilfesuchenden ist nach der hierfür maßgeblichen Alg II-V nach Auffassung des Landessozialgerichts Bayern, Beschluss vom 25.08.2008 - L 11 B 560/08 AS ER , nicht für zukünftige Zeiträume vorgesehen, sondern nur dann, wenn das tatsächliche Einkommen nach Ende eines Bewilligungszeitraums nicht nachgewiesen wurde...
Aktuelles - Öffentliche Institutionen - LSG Bayern: Schätzung von Einkommen eines Leistungen nach dem SGB II begehrenden Hilfesuchenden
Gruss
Paolo
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Paolo