Moin!
Bei mir ist es ein bisschen umfangreicher und ich bin mit der Bürokratie nicht so vertraut, aber lerne jedes mal etwas dazu und probiere mein bestes.
Ich habe am 18.09.2017 eine EGV abgeschlossen, mit der ich einverstanden war/bin.
Ihr gültigkeit ist bis "auf weiteres".
Nun habe ich Anfang 2018 eine neue EGV per Verwaltungsakt erhalten.
Dieser habe ich Widersprochen und dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Da ich umziehen muss( selber Zuständigkeitsbereich, also keine neue EGV), habe ich ein Teil meiner Unterlagen nicht mehr, der VA + Widerspruchsbescheid vom Anfang des Jahres, ist verloren gegangen. leider.
(btw. : gibt es die Möglichkeit sowas neu zu beantragen?)
Nun habe ich am 13.11.18 wieder eine erhalten und auch dieser habe ich widersprochen und mich wahrscheinlich zu weit aus dem Fenster gelehnt, mit meiner Argumentation, aber ich glaube das war eine Reflexhaltung, wenn man sich die ganze Zeit in eine Ecke gedrängt fühlt, dann wird man auch irgendwann ein bisschen Patzig!
Diesmal wurde der Widerspruch abgelehnt.
Sollte ich nun beim SG klagen? den der Kern meines Widerspruchs ist der selbe wie am Anfang des Jahres.
Es besteht eine gültige EGV und kommt es bei neuverhandlungen nicht zu einer neuen EGV, ist doch die alte Gültig oder?
Es geht mir nicht um die Dinge die ich in der neuen EGV tun soll, sondern um die simple Art wie mit einem umgegangen wird und das auch das JC als Behörde, sich an Verträge halten soll.
Meiner Erfahrung mit dem JC Zeigt mir, wenn man nicht immer Konsequent ist, dann machen sie nie halt!
Wie sollte eine Klage aussehen und worauf sollte ich Pochen und lohnt es sich überhaupt?, Hat es Chancen und wie gehe ich in Zukunft damit um?
Ich bin für jede ausführliche Antwort sehr dankbar!
einen guten Tag euch!
...Achja, wenn die neue EGV als VA auch benötigt wird, hänge ich diese auch an...
Bei mir ist es ein bisschen umfangreicher und ich bin mit der Bürokratie nicht so vertraut, aber lerne jedes mal etwas dazu und probiere mein bestes.
Ich habe am 18.09.2017 eine EGV abgeschlossen, mit der ich einverstanden war/bin.
Ihr gültigkeit ist bis "auf weiteres".
Nun habe ich Anfang 2018 eine neue EGV per Verwaltungsakt erhalten.
Dieser habe ich Widersprochen und dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Da ich umziehen muss( selber Zuständigkeitsbereich, also keine neue EGV), habe ich ein Teil meiner Unterlagen nicht mehr, der VA + Widerspruchsbescheid vom Anfang des Jahres, ist verloren gegangen. leider.
(btw. : gibt es die Möglichkeit sowas neu zu beantragen?)
Nun habe ich am 13.11.18 wieder eine erhalten und auch dieser habe ich widersprochen und mich wahrscheinlich zu weit aus dem Fenster gelehnt, mit meiner Argumentation, aber ich glaube das war eine Reflexhaltung, wenn man sich die ganze Zeit in eine Ecke gedrängt fühlt, dann wird man auch irgendwann ein bisschen Patzig!
Diesmal wurde der Widerspruch abgelehnt.
Sollte ich nun beim SG klagen? den der Kern meines Widerspruchs ist der selbe wie am Anfang des Jahres.
Es besteht eine gültige EGV und kommt es bei neuverhandlungen nicht zu einer neuen EGV, ist doch die alte Gültig oder?
Es geht mir nicht um die Dinge die ich in der neuen EGV tun soll, sondern um die simple Art wie mit einem umgegangen wird und das auch das JC als Behörde, sich an Verträge halten soll.
Meiner Erfahrung mit dem JC Zeigt mir, wenn man nicht immer Konsequent ist, dann machen sie nie halt!
Wie sollte eine Klage aussehen und worauf sollte ich Pochen und lohnt es sich überhaupt?, Hat es Chancen und wie gehe ich in Zukunft damit um?
Ich bin für jede ausführliche Antwort sehr dankbar!
einen guten Tag euch!
...Achja, wenn die neue EGV als VA auch benötigt wird, hänge ich diese auch an...
Anhänge
-
s_EGV unterschrieben 2017 (1).jpg100,3 KB · Aufrufe: 65
-
s_EGV unterschrieben 2017 (2).jpg138,4 KB · Aufrufe: 64
-
s_EGV unterschrieben 2017 (3).jpg169,8 KB · Aufrufe: 51
-
s_EGV unterschrieben 2017 (4).jpg138,5 KB · Aufrufe: 51
-
s_Widerspruch.jpg107,5 KB · Aufrufe: 70
-
s_Widerspruchbescheid (1).jpg51,7 KB · Aufrufe: 50
-
s_Widerspruchbescheid (2).jpg126 KB · Aufrufe: 51
-
s_Widerspruchbescheid (3).jpg101,3 KB · Aufrufe: 44
-
s_Widerspruchbescheid (4).jpg103,9 KB · Aufrufe: 50