Lohnsteuer Jahresausgleich, soll ich die Steuererklärung abgeben oder noch warten. Was droht mir? Was kann ich tun?

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Droeppler

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Hallo zusammen.




Ich habe vom Finanzamt eine Aufforderung zur Steuererklärung erhalten und mir ist leider etwas dazwischen gekommen. Eigentlich dachte ich, ich würde zum jetzigen Zeitpunkt wieder als Arbeitnehmer Geld verdienen und hätte die geforderte Steuererklärung so spät wie möglich abgegeben, damit mir das nicht als Zufluss angerechnet wird, aber der Arbeitsvertrag ist leider nicht zustande gekommen und ich soll laut Schreiben bis spätestens Montag den 25.09.2017 meine Unterlagen beim Finanzamt einreichen.

Ich würde vermutlich etwas Geld rückerstattet bekommen, da ich letztes Jahr nicht durchgehend am arbeiten war.
Meine Frage ist nun, wie ich mich am besten verhalten soll..

Ich habe davon gelesen, dass man mit einer Strafe von 10% des Betrages zu rechnen habe, den man erstattet bekommen würde.

Jetzt weiß ich nicht, was ich am besten tun soll und frage mich ob ich da noch ne Chance habe, das ein wenig hinaus zu zögern.

Es hat mich außerdem gewundert, dass ich ein Schreiben erhalten habe, da ich in der Vergangenheit auch mal meine Steuererklärung nicht abgegeben habe und ich kein Schreiben erhalten habe.

Ich habe das auch ganz simpel über die Elster-Software gemacht und einfach den Namen, Steuernummer, etc. eingegeben, ohne irgendwelchen zusätzlichen Dokumente. Ist das eventuell eine neue Regelung, dass ich meine Steuererklärung nun jedes Jahr abzugeben ist?

Alles in allem wäre ich dankbar für hilfreiche Antworten oder Tipps, was ich tun kann, oder was am sinnvollsten wäre.

Danke.
 

franky0815

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ich würde dem fa schreiben und um aufschub bitten ( bis anfang 2018 zb. ), ich habe meine in früheren zeiten immer erst abgegebn nach dem termin, ich wurde auch erinnert aber habe noch nie ein zwangsgeld zahlen müssen.
 

doppelhexe

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AW: Lohnsteuer Jahresausgleich, soll ich die Steuererklärung abgeben oder noch warten. Was droht mir? Was kann ich tun?

ich würde dem fa schreiben und um aufschub bitten ( bis anfang 2018 zb. ), ich habe meine in früheren zeiten immer erst abgegebn nach dem termin, ich wurde auch erinnert aber habe noch nie ein zwangsgeld zahlen müssen.

soweit ich weiss ist das seit diesem jahr neu, das man bis zum 31.5. die steuererklärung abgeben muss, wenn man nicht riskieren will, strafegeld zu zahlen...

Abgabefristen fur die Steuererklarung
 

vidar

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Moin @Droeppler

Deine Steuerklärung (2016) hätte bis zum 31.05.2017 erfolgen müssen. Du hattest die Möglichkeit eine Fristverlängerung zum 30.09.2017 zu beantragen. Das Finanzamt kann, muss aber nicht dieser zustimmen. Da du jetzt bereits eine Aufforderung des Finanzamts erhalten hast, zu einem genannten Termin die Daten einzureichen, solltest du dieser besser nachkommen. Ansonsten wird das Finanzamt Schätzung vornehmen und dich zusätzlich mit einem Strafgeld belasten.

Eine Lücke die du Ausnutzen könntest, wäre wenn du zu einem Steuerberater gehst, denn dieser kann eine Frist zum 31.12.2017 (manchmal auch zum 28.02.2018) beantragen.
 

franky0815

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soweit ich weiss ist das seit diesem jahr neu, das man bis zum 31.5. die steuererklärung abgeben muss, wenn man nicht riskieren will, strafegeld zu zahlen...

das is aber schon mehrere jahre so mit 31.05. seitdem ich die erklärung per elster mache bin ich immer sehr früh dran, manchmal sogar zu früh ( da sind die updates von elster noch nicht fertig ).
 

doppelhexe

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@franky...

das datum ist schon länger... die androhung der strafzahlung seit diesem jahr... ob gezahlt werden muss entscheidet das FA

ab 2020 bleibts nicht bei der drohung, da muss gezahlt werden...

was meinst du mit updates von elster... kann ich die CD vom vorjahr nutzen mit updates (wie geht das dann)

ich hab jedes jahr ne neue gekauft... sind zwar bloß 5€ aber wenn man die sparen kann?
 

vidar

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Muzel

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AW: Lohnsteuer Jahresausgleich, soll ich die Steuererklärung abgeben oder noch warten. Was droht mir? Was kann ich tun?

In der Regel muss man keine Lohnsteuererklärung machen. Man ist nur zur Einkommenserklärung verpflichtet. Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme.
Lohnsteuererklarung: Das sollten Sie wissen!
 

Droeppler

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AW: Lohnsteuer Jahresausgleich, soll ich die Steuererklärung abgeben oder noch warten. Was droht mir? Was kann ich tun?

Hey. danke schonmal allen für die schnellen Antworten.
Ich habe das schreiben vom Finanzamt nochmal angehangen. Vielleicht findet ja wer was, das mir den Hintern rettet :D.


Ich hätte auch kein Problem damit, wenn ich z.B.: von 800 Euronen 100 ans Finanzamt abdrücken muss. Ist immerhin besser, als das ganze Geld angerechnet zu bekommen ^^.

Ich bin halt nur unsicher, ob die das Geld dann direkt von dem Betrag abziehen, den ich rückerstattet bekäme, oder ob ich da in Vorleistung gehen muss. Is irgendwie n bissl undurchsichtig.

Außerdem frage ich mich, ob ich überhaupt einen Nachteil habe, wenn die das schätzen. Habe das bis jetzt immer nur ausgefüllt, was die brauchten, ohne zusätzliche nachweise. Eig. müssten die ja dann auch so verfahren, weil dann ja schon immer bekannt war, wieviel ich wiederbekomme.

Also so wie ich das jetzt hier aus den antworten rauslese, verstehe ich das so, dass ich am Montag nochmal um Aufschub bitte und wenn die das nicht durchgehen lassen, habe ich mit einer Strafe zu rechnen, die die aber noch nicht vollziehen müssen?

Und @franky0815, ich meine auch, dass man sich das aktuelle Programm immer auf der Seite: ELSTER - Offentlicher Bereich - ElsterFormular
runterladen kann.
 

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Muzel

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Wenn ein Arbeitsvertrag zustande kommt, bekommst du aufgrund deiner Dienstleistung nur Lohn aber kein Einkommen. Nur wenn du Einkommen hast oder durch zum Beispiel selbständiger Unternehmer bist, dann musst du Einkommenssteuer zahlen.
Ich würde das durch einen Besuch auf dem Finanzamt direkt klären. Wenn du gleich nach der Öffnung des Finanzamtes dort hingehst, brauchst du auch nicht zu warten. Ich mache das schon seit Jahren so.
 

vidar

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...Vielleicht findet ja wer was, das mir den Hintern rettet :D.
Wie ich dir bereits mitgeteilt habe, kann nur ein Steuerberater helfen. Alternativ kannst du ggf. auch einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten, der dir bei deinem Problem behilflich sein könnte. Die Jahresbeitrag beträgt hier zwischen 80 - 120 €. Diese Aktion bringt dir aber nur was, wenn du dich spätestens ab dem 01.01.2018 wieder in einem Beschäftigungsverhältnis befindest.

BTW: Wenn ich mir so die Forderungen des Finanzamts betrachte; könnte es sein, dass du vorher Selbständig gewesen bist?
 

Droeppler

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BTW: Wenn ich mir so die Forderungen des Finanzamts betrachte; könnte es sein, dass du vorher Selbständig gewesen bist?

Ich war in meinem ganzen Leben noch nie selbstständig, deswegen wundert mich das auch schon wieder.
Die letzte Tätigkeit welche ich ausgeführt habe war über eine Firma, wo ich einen Stundenlohn bekommen habe.

Danke aber schonmal für die Hilfe =)
 

franky0815

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Und @franky0815, ich meine auch, dass man sich das aktuelle Programm immer auf der Seite: ELSTER - Offentlicher Bereich - ElsterFormular
runterladen kann.

das weiss ich, daher habe ich das programm ja auch, mir ist es aber jetzt schon 2 mal passiert das ich die elektronische steuererklärung nicht komplett fertrig stellen konnte, sinnegmäss gab es eine meldung das noch ein update der software erfolgen müsste, dieses update war aber dann nicht runterladbar weil offensichtlich noch garnicht fertig ( ende februar mitte märz )

ich mache meine erklärung immer sehr früh, dann wenn alle belege da sind, ich hab auch ein zertifikat vom fa, wenn ich meine erklärung übermittle ist die fertig, ich muss nur die belege noch abgeben. ich mache das jetzt seit 2011 so, diesee updateverzögerungen waren am anfang, die letzten jahre kam das nicht mehr vor.
 

Doppeloma

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Hallo Droeppler,

Ich habe das schreiben vom Finanzamt nochmal angehangen. Vielleicht findet ja wer was, das mir den Hintern rettet :D.

Vielleicht solltest du das mal bis zum Ende durchlesen und nachdenken (prüfen) ob du überhaupt (gesetzlich) verpflichtet bist eine Steuererklärung (für 2016) zu machen oder ob du das freiwillig machen KANNST, um dir zu viel gezahlte Steuern zurück zu holen.

Dafür hast du nämlich länger Zeit, das Finanzamt ist gar nicht so "wild" darauf dir Steuern zu erstatten. :icon_evil:

Ich hätte auch kein Problem damit, wenn ich z.B.: von 800 Euronen 100 ans Finanzamt abdrücken muss. Ist immerhin besser, als das ganze Geld angerechnet zu bekommen ^^.

Die genauen finanziellen Umstände für das Jahr 2016 kannst du nur selber kennen, welche Steuerklasse hattest du als du noch in Arbeit gewesen bist ... das ist auch nicht ganz unwichtig, mit I ( Single) ODER IV (verheiratet) ist man NICHT unbedingt verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Jedenfalls NICHT wenn man zu versicherungspflichtigem Einkommen und Hartz 4 KEINE weiteren Einnahmen (auch KEINE Lohnersatzleistungen !!!) hatte, die Steuerpflichtig sein könnten.

Ich bin halt nur unsicher, ob die das Geld dann direkt von dem Betrag abziehen, den ich rückerstattet bekäme, oder ob ich da in Vorleistung gehen muss. Is irgendwie n bissl undurchsichtig.

Da du mit einer Erstattung rechnest passiert da GAR NICHTS sofern du aktuell gar nicht verpflichtet bist ...die wollen sich das nur nicht entgehen lassen, wenn du noch zusätzlich Steuern zahlen müsstest.

Eine "Strafe" ziehen die dann direkt von der Erstattung ab (wurde bei uns mal gemacht weil ich die Kfz-Steuer verspätet überwiesen hatte im gleichen Jahr :bigsmile:) und auf eine "Schätzung" solltest du es besser nicht ankommen lassen, das kann teuer werden und ist sehr schwierig wieder "vom Tisch" zu bekommen. :icon_evil:

Außerdem frage ich mich, ob ich überhaupt einen Nachteil habe, wenn die das schätzen. Habe das bis jetzt immer nur ausgefüllt, was die brauchten, ohne zusätzliche nachweise. Eig. müssten die ja dann auch so verfahren, weil dann ja schon immer bekannt war, wieviel ich wiederbekomme.

Warum glaubst du, dass die wissen sollten was du zurück bekommen wirst, wenn das so einfach wäre brauchte man diesen ganzen Kram ja überhaupt NICHT machen ... bei gesetzlicher Verpflichtung wollen die das schon JEDES Jahr neu von DIR wissen...

Sogar mit unseren Minirenten sind wir verpflichtet eine Steuer-Erklärung abzugeben, obwohl wir keine Steuern zahlen und daher auch NICHTS zurück bekommen werden.

Dieses Jahr haben wir nun einen "Befreiungsschein" beantragt und brauchen für die nächsten 3 Jahre KEINE einzureichen, sofern sich unsere finanzielle Situation nicht ändert und steuerpflichtige Einnahmen erzielt werden.

Zeitlich bist du ja schon sehr knapp dran und wenn es keine gesetzliche Verpflichtung für dich gibt, dann mach umgehend genau das, was im letzten Satz dazu geschrieben steht ... und sende das schnellstens an das Finanzamt zurück.

VORHER eine Kopie für dich machen und bitte nachweislich (per Fax wäre gut mit Sendebericht oder eben per Übergabe-Einschreiben), um den Termin möglichst noch einzuhalten.

Manchmal muss man nur ALLES genau lesen und dann findet sich die Lösung fast schon von selber.

Wenn du dann mal wieder in Arbeit bist kannst du das immer noch nachholen (geht meine ich 4 Jahre), sofern das JC nicht verlangt die Erklärung zu machen, die sind ja auch nicht "doof" und wissen wie sie zu Geld kommen können ...

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Ich habe vom Finanzamt eine Aufforderung zur Steuererklärung erhalten [...] und ich soll laut Schreiben bis spätestens Montag den 25.09.2017 meine Unterlagen beim Finanzamt einreichen.
Dann mach das und erspar dir den zu erwartenden Ärger mit dem FA.
Die Anrechnung der Rückzahlung durch das JC wird das FA jedenfalls nicht als Hinderungsgrund akzeptieren.

ich hab jedes jahr ne neue gekauft... sind zwar bloß 5€ aber wenn man die sparen kann?
Hol dir die CD kostenlos beim FA (meist ab Mitte/Ende Februar).

Wenn ein Arbeitsvertrag zustande kommt, bekommst du aufgrund deiner Dienstleistung nur Lohn aber kein Einkommen. Nur wenn du Einkommen hast oder durch zum Beispiel selbständiger Unternehmer bist, dann musst du Einkommenssteuer zahlen.
Lohn ist auch Einkommen, und die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer.

Wie ich dir bereits mitgeteilt habe, kann nur ein Steuerberater helfen.
Wozu?
Wenn der TE seine Steuererklärung bisher immer selbst gemacht hat, kann er das jetzt auch.

mir ist es aber jetzt schon 2 mal passiert das ich die elektronische steuererklärung nicht komplett fertrig stellen konnte, sinnegmäss gab es eine meldung das noch ein update der software erfolgen müsste, dieses update war aber dann nicht runterladbar weil offensichtlich noch garnicht fertig ( ende februar mitte märz )
Wenn die Download-Funktion spinnt (hatte ich auch schon): Update manuell runterladen und installieren.
Wenn das Programm ein Update verlangt, ist das auch fertig.
 

Couchhartzer

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Wenn ein Arbeitsvertrag zustande kommt, bekommst du aufgrund deiner Dienstleistung nur Lohn aber kein Einkommen. Nur wenn du Einkommen hast oder durch zum Beispiel selbständiger Unternehmer bist, dann musst du Einkommenssteuer zahlen.
Es ist mal wieder schlichtweg Blödsinn, was du mit dem hier jetzt nochmal zitierten Inhalt von dir gibst, denn Einkommenssteuer ist alles das, womit aus den Erhebungsformen Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Bauabzugsteuer, oder auch Aufsichtsratsteuer generiert und erhoben werden kann.
Quelle: Einkommensteuer (Deutschland – Wikipedia)
 

Muzel

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Die Lohnsteuer ist nach § 2 EStG auch eine Form der Einkommenssteuer, nur dass sie beim AN automatisch abgeführt wird und er also (in der Regel) keine Steuererklärung machen muss.
 

Droeppler

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Hey, danke an alle für die Antworten =). Der Text von Doppeloma hat mich schon nachdenklich gemacht, ob ich überhaupt eine Erklärung beim FA machen muss. Sonst wurde ich die ganzen Jahre nicht ein einziges Mal dazu aufgefordert eine abzugeben und nun auf einmal. Am besten gehe ich morgen mal selber zum FA und frage nach. zur Not kann ich die ja noch morgen nachreichen, falls ich es muss. Oder ich nehme bewusst eine Strafzahlung in Kauf und hoffe das ich diesen oder nächsten Monat in Arbeit komme. Sonst bin ich leider mit meinem Latein am ende ^^.
 

franky0815

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AW: Lohnsteuer Jahresausgleich, soll ich die Steuererklärung abgeben oder noch warten. Was droht mir? Was kann ich tun?

Hey, danke an alle für die Antworten =). Der Text von Doppeloma hat mich schon nachdenklich gemacht, ob ich überhaupt eine Erklärung beim FA machen muss. Sonst wurde ich die ganzen Jahre nicht ein einziges Mal dazu aufgefordert eine abzugeben und nun auf einmal. Am besten gehe ich morgen mal selber zum FA und frage nach. zur Not kann ich die ja noch morgen nachreichen, falls ich es muss. Oder ich nehme bewusst eine Strafzahlung in Kauf und hoffe das ich diesen oder nächsten Monat in Arbeit komme. Sonst bin ich leider mit meinem Latein am ende ^^.

ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn du im letzten jahr lohnersatzleistungen wie alg1 bekommen hast führt das zur verpflichtung eine einkommensteuererklärung abzugeben, da ja die leistungen durch die progression zu einem höhreren steuersatz führen, aber wie gesagt 100% sicher bin ich da nicht.

hier noch der passende rechner dazu: Progressionsvorbehalt Rechner
 

Droeppler

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Dann wird es wohl das sein, weil ich letztes Jahr am Anfang des Jahres noch ALG I bezogen habe. Danke für die Aufschlüsselung =D.

Soll ich dann irgendwelche Nachweise zum FA mitnehmen (abgeben), oder reicht es dann wieder, wenn ich einfach bei Elster das nötigste eingebe, die Daten dann dahin schicke und das schreiben dann so unterschrieben persönlich dort abgebe?

Keine Ahnung ob ich da irgendwas beachten soll/muss, oder ob das wieder ganz klassisch wie die letzten Jahre abläuft?
 

franky0815

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Soll ich dann irgendwelche Nachweise zum FA mitnehmen (abgeben), oder reicht es dann wieder, wenn ich einfach bei Elster das nötigste eingebe, die Daten dann dahin schicke und das schreiben dann so unterschrieben persönlich dort abgebe?

ich würde die erklärung in elster machen, ausdrucken und zusammen mit den belegen ( nachweise über das alg1 wollen die auf jeden fall sehn ) denen zeigen, wenn dann noch was zum ändern gibt ist das kein problem.

es kann aber durchaus sein das du was nachzahlen musst da das bezogene alg1 deinen steuersatz erhöht, dass alg1 selbst muss nicht versteuert werden.
 
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