Hallo, folgendes Problem:
Mr.X wurde von einer Zeitarbeitsfirma zum 26.01.2013 ordentlich gekündigt. Mr.X ist ALG 2 Bezieher, welches für die 2 Monate seiner Beschäftigung bei dieser Zeitarbeitsfirma quasi innerhalb des Bewilligungszeitraumes ruhte. Das letzte positive Gehalt ist lt. Zuflussprinzip im Monat Januar anrechenbar. Mr.X steht quasi seit Februar wieder ALG-2 zu. Im Februar hat Mr.X die Endabrechnung für den Monat Januar von dieser Zeitarbeitsfirma erhalten. Es ist zu einer Überzahlung gekommen und diese Zeitarbeitsfirma fordert - zu Recht - den zu viel beszahlten Anteil zurück. Dieses macht immerhin knapp 300 Euro aus.
Nun zu meiner Frage: Da Mr.X ja nun Lohn für den Monat Februar zurückzahlen muss, reicht ja der normale Satz an Hartz-4 nicht mehr aus. Kann er die Rückforderung des Arbeitgebers vom Jobcenter zurückverlangen? Es entsteht ja quasi für den Monat Februar ansonsten eine Unterzahlung, da ihm ja nur noch die Wohnkostenzuschüsse übrig bleiben.
Ich habe google gequält bis zum letzten, aber nichts dementsprechendes gefunden. Vielleicht kann man mir hier helfen? Wäre über jede Antwort dankbar ..
lg Majo
Mr.X wurde von einer Zeitarbeitsfirma zum 26.01.2013 ordentlich gekündigt. Mr.X ist ALG 2 Bezieher, welches für die 2 Monate seiner Beschäftigung bei dieser Zeitarbeitsfirma quasi innerhalb des Bewilligungszeitraumes ruhte. Das letzte positive Gehalt ist lt. Zuflussprinzip im Monat Januar anrechenbar. Mr.X steht quasi seit Februar wieder ALG-2 zu. Im Februar hat Mr.X die Endabrechnung für den Monat Januar von dieser Zeitarbeitsfirma erhalten. Es ist zu einer Überzahlung gekommen und diese Zeitarbeitsfirma fordert - zu Recht - den zu viel beszahlten Anteil zurück. Dieses macht immerhin knapp 300 Euro aus.
Nun zu meiner Frage: Da Mr.X ja nun Lohn für den Monat Februar zurückzahlen muss, reicht ja der normale Satz an Hartz-4 nicht mehr aus. Kann er die Rückforderung des Arbeitgebers vom Jobcenter zurückverlangen? Es entsteht ja quasi für den Monat Februar ansonsten eine Unterzahlung, da ihm ja nur noch die Wohnkostenzuschüsse übrig bleiben.
Ich habe google gequält bis zum letzten, aber nichts dementsprechendes gefunden. Vielleicht kann man mir hier helfen? Wäre über jede Antwort dankbar ..
lg Majo