Also was die Frage von "Lohnkostenzuschuss", "Einarbeitungszuschuss", "Eingliederungszuschuss", oder wie die legale Abzocke auch sonst noch heißen mag, ist folgendes zu berücksichtigen.
1.
Die zu fördernde Person soll/muss über zwei sogen. Vermittlungshemmnisse verfügen. Beispiel: Alter (
Ü50 ), Dauer der Erwerbslosigkeit (Langzeitarbeitslosigkeit ab 1 Jahr), körperl. Einschränkungen (
GdB ), usw. Meiner Meinung nach hängt ein guter Sachbearbeiter/
FM der
BA bzw. der
ARGE die "Hürden/Latte" für Fördermittel so hoch wie möglich, um das "Abgraben" oder "Mitnahmeeffekte" im Bereich Fördermittel weitestgehend auszuschließen zu können....
2. Der sogen. Arbeitgeber muss einen schriftlichen Antrag stellen und erklären warum er gerade für diesen und/oder jenen Erwerbslosen Fördergelder abgraben möchte. Beispiel: Bei mir fragte jüngst eine sogen. Zeitarbeitsfirma nach Fördergelder nach. Ebenfalls klopfte ein sogen. Wohlfahrtsverband bei mir an, um für eine Haushaltshilfe einen Einarbeitungszuschuss/Lohnkostenzuschuss zu beantragen. Beides wurde abgelehnt !
Begründung: Zeitarbeitsfirmen sind nicht der ummittelbare Arbeitgeber der m. E. einen solchen Antrag stellen darf, da der Beschäftigte weiter verliehen wird (so macht man auf doppelter Weise Reibach = Steuergelder angraben u. durch "Sklavenverleih" geld für Nix zu kassieren, ist wie bei einem Makler der aus "Adressenangabe" Geld scheffelt...!"). Beim Wohlfahrtsverband wurde der Antrag negativ beschieden, da die Begründung "der zeitliche Aufwand für die Einarbeitung = Lohnkostebezuaschussung, sei sehr hoch, letztlich fadenscheinig und lächerlich (in meinen Augen sogar unverschämt !) ist.
3. Förderhöhe bzw. Dauer. In der Regel 30% - 50% der Bruttolohnkosten. Max Dauer 6 Monate bis 1 Jahr. Unter bestimmeten Voraussetzung auch länger. In der Regel ist die Zahl der zu fördernden Erwerbslosen begrenzt. Z. B. bei Neugründungen mit 5 Beschäftigten dürfen für max. 2 Erwerbslose Fördermittel beantragt werden. Die Förderung kann auch ein kostenloses "Praktikum" oder ergänzende Schulungen sein. Ebenfalls werden Führerscheine
nach vorliegender Einstellungszusage (Handwerkerbetrieb, Spedition, Sozialstationen) finanziert.
4. Bringleistungen des Arbeitgebers vor der Förderung. Grundsätzlich
AV mit Angabe des Gehalts. Von Gehalt muss Mensch leben können, als Maßstab gelten Tarifverträge, sofern der
AG tarifgebunden ist. Auf alle Fälle muss der Erwerbslose unabhängig von
ALG II werden. Unbefristeter
AV . Arbeit muss zumutbar u. darf nicht "sittenwidrig" sein (Bei mir ist es so, dass ich diverse "Callcenter" als sittenwidrig einstufe/eingestuft habe

.
5. Meine Erfahrungen mit Fördermittel....! Ich halte nichts von diesen "UnternehmerFleischtöpfen". Wir sind mittlerweile an Punkten gelangt wo Unternehmer so dreist geworden sind und z. B. vor Ausbildungsbeginn vom zukünftigen Azubi ein mind. 6monatiges kostenloses Praktikum erwarten und anschließend von der Gemeinschaft die Ausbildung mittels Fördermittel finanzieren zu lassen.
Nach 5 Jahren Sozialamt und 1
ARGE habe ich beispielsweise die Erfahrung gemacht das von 100 % der geförderten Jugendlichen, kein einziger anschließend übernommen wurde. Die Förderungbeträgebetrugen in allen Fällen 2-2,5 Jahre Vollfinanzierung !!! Bei einer 3jährigen Ausbildung wurde dem Ausbilder 2,5 Jahre lang die kompl. Ausbildungsvergütungen samt SV-Beträge erstattet. Erst ab 01.01.2006 wurden hier bei uns neue Richtlinien im Rahmen der Förderung von betriebl. Ausbildungsgängen erlassen. Trotzdem liegt die max. Förderung noch bei satten 300,00 EUR.
6. Gegenforderungen aufstellen und Skandalisierung der Förderpraxis in der Öffentlichkeit . Ich bin der Meinung, dass nach Jahren der Jugendarbeitslosigkeit die Erfüllung der Forderung nach einer Ausbildungsplatzabgabe überfällig ist. Ebenos sollten Erwerbslose die sogen. Mißbrauchsdiskussion in der Öffentlichkeit (Spieß umdrehen) einmal auf einer ganz anderen Ebene heben. Ich frage mich immer wieder ob es z. B. verläßliche Zahlen über das "Abgraben" und "Mitnahmeeffekte" bei Fördermittel für`s Kapital gibt !!! Das könnten/sollten Erwerbslose und Verbündete durchaus öffentlich machen !