Lohn Midi-Job bekommen / Lohnhöhe bei rund 1200 € / Anhörung zu einer Überzahlung

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KARLderWEHRER

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Hallo zusammen,

heute war eine Anhörung wegen einer Überzahlung in der Post.

Ich arbeite mittlerweile in einem sogenannten Midi-Job.

Mein bewilligtes ALG-II beläuft sich auf € 846,00, welches sich aus KdU und Regelbedarf zusammensetzt.

Aufgrund von vorangekommenen Einkommen wurde mir Ende April 2018 um 87,55 geminderte Leistung in Höhe von 758,45 € durch das JC überwiesen. Im Mai habe ich für die Ausübung meines Midi-Jobs einen Lohn in Höhe von 366,86 € erhalten. Für Mai fordert mein JC nun einen Betrag in Höhe von 121,84 € zurück.

Am 29.05 habe ich sodann erneut um 87,55 € geminderte Leistung in Höhe von 758,45 € von meinem JC überwiesen bekommen. Am 22.06 wurde mir dann für die Ausübung meines Midi-Jobs ein Lohn in Höhe von 1194,44 € durch meinen Arbeitgeber überwiesen. Diese Summe setzt sich allerdings für 2 Monate Arbeit zusammen. Sind hier die Freibeträge ggf. 2 mal zu berücksichtigen?

Für den Juni 2018 fordert mein JC nun den vollständigen Betrag von 758,45 € zurück.

Ist das im groben so in Ordnung? Ich würde mal gerne eure Meinung hören. Ja, ein bisschen rechnen müsst ihr schon.

P.S.: Wenn im JC helle Köpfe arbeiten, könnten die anhand der Zahlen mit großem Aufwand meine tatsächliche Identität feststellen :icon_mrgreen:

Beste Grüße

KaDeWe
 
Z

ZarMod

Gast
Für den Juni 2018 fordert mein JC nun den vollständigen Betrag von 758,45 € zurück.
Ist das im groben so in Ordnung? ... Ja, ein bisschen rechnen müsst ihr schon.
Hier fehlt mind. eine Variable, denn die Anrechnung einer Summe, welche höher als der monatl. Bewilligungsbetrag ist, erfolgt über mind. zwei Monate.
Davon abgesehen solltest Du die genaue Aufschlüsselung per Bescheid erhalten haben. :icon_wink:
P.S.: Wenn im JC helle Köpfe arbeiten, könnten die anhand der Zahlen mit großem Aufwand meine tatsächliche Identität feststellen.
Sie könnten, wenn sie erstens soviel Zeit haben und zweitens überhaupt daran Interesse besteht.
Die Warscheinlichkeit dafür liegt aber nicht sehr hoch, zumal Ihnen sämtliche Fakten ohnehin bekannt sind.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Warum machst du dazu noch einen Thread auf?
https://www.elo-forum.org/ein-euro-...-midi-job-bekommen-lohnhoehe-rund-1200-a.html

Im Mai habe ich für die Ausübung meines Midi-Jobs einen Lohn in Höhe von 366,86 € erhalten. Für Mai fordert mein JC nun einen Betrag in Höhe von 121,84 € zurück.
Die Rechnung kann ich nicht nachvollziehen, aber das ist wohl auch nicht deine Frage. :icon_mrgreen:

Am 29.05 habe ich sodann erneut um 87,55 € geminderte Leistung in Höhe von 758,45 € von meinem JC überwiesen bekommen. Am 22.06 wurde mir dann für die Ausübung meines Midi-Jobs ein Lohn in Höhe von 1194,44 € durch meinen Arbeitgeber überwiesen. Diese Summe setzt sich allerdings für 2 Monate Arbeit zusammen. Sind hier die Freibeträge ggf. 2 mal zu berücksichtigen?
Ja.
Für den Juni 2018 fordert mein JC nun den vollständigen Betrag von 758,45 € zurück.

Ist das im groben so in Ordnung?
Meiner Ansicht nach Nein.
Allerdings bist wieder mal sparsam mit den Daten. (87,55€ = Fiktive Vorab-Anrechnung oder einmaliges Einkommen welches auf mehrere Monate aufgeteilt wurde?)
Setze ich Brutto=Netto, wäre ein Freibetrag von knapp 400€ zu berücksichtigen (Grundfreibetrag doppelt + 20%), bleiben also knapp 800€ zum Anrechnen.
Da das unter dem Bedarf von 846€ liegt, dürfte nicht alles zurückgefordert werden.
Ich geh allerdings davon aus, dass dein Bruttolohn höher ist der Nettolohn, die Freibeträge dürften also tatsächlich noch höher sein, der Anrechnungsbetrag entsprechend niedriger.

Hier fehlt mind. eine Variable, denn die Anrechnung einer Summe, welche höher als der monatl. Bewilligungsbetrag ist, erfolgt über mind. zwei Monate.
Seh ich bei laufenden Lohnzahlungen nicht so, ist aber hier jetzt auch egal, denn unter Beachtung der Freibeträge wird der Bedarf nicht gedeckt.
 

KARLderWEHRER

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Hallo zusammen und hallo Dagobert I,

kann mir mal bitte jemand die Rechtsgrundlage für die doppelte Berücksichtigung der Freibeträge nennen?

Bei den 87,55 € handelt es sich um ein fiktive Voranrechnung von Einkommen, die das JC aufgrund einer einmaligen Überzahlung im Januar 2018 so eingerichtet hat.

Bei meinem aktuellen Arbeitgeber bin ich seit Mitte April 2018 beschäftigt. Mein Chef teilte mir mit, dass die erste Lohnzahlung (Mini-Job) zum Ende des Mai´s erfolgen werde.

Zum 01.06 wurde das 450-€-Arbeitsverhältnis sodann in ein Midi-Job-Verhältnis umgewandelt.

Welche weiteren Daten werden denn noch benötigt?

VG

KaDeWe
 
E

ExUser 1309

Gast
Die höchste Rückforderung wird im Monat Juni zu berechnen sein, ich rechne allerdings nicht nach wieviel, das kann der TE selber.

Ende Mai wurden vom JC 758,45 € für Juni überwiesen, der Lohn wurde in Höhe von 1194,44 € Netto angewiesen. Macht für den Monat Juni ( Zufluss) mal eben 1942,89€. Wie kann der Zufluss vom AG für 2 Monate sein, wenn dieser im Mai

Im Mai habe ich für die Ausübung meines Midi-Jobs einen Lohn in Höhe von 366,86 € erhalten
und im Juni
Am 22.06 wurde mir dann für die Ausübung meines Midi-Jobs ein Lohn in Höhe von 1194,44 € durch meinen Arbeitgeber überwiesen.Diese Summe setzt sich allerdings für 2 Monate Arbeit zusammen
Zum 01.06 wurde das 450-€-Arbeitsverhältnis sodann in ein Midi-Job-Verhältnis umgewandelt.
- Das Geld vom 450èr wurde doch ausgezahlt?
Den Lohn vom Midi Job für Juni hast du also im Juni erhalten?
Da passt irgendwas nicht ganz zusammen?
 

KARLderWEHRER

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Guten Morgen zusammen und vielen Dank für die Meinungen,

ich habe meine 2. seitige Lohnabrechnung einmal genau angeschaut:

Diese setzt sich für die Zeit für Juni 2018 aus einem Betrag von netto 516,64 € zusammen.

Für die Zeit für Mai 2018 setzt sich diese aus einem Betrag von 677,80 € zusammen.

Die sich daraus reslutierende Summe wurde mir sodann Ende Juni meinem Konto gutgeschrieben.

Zwischenzeitlich habe ich ein wenig recherchiert. Nach dem Urteil des BSG vom 17.07.2014 - B14 AS 25/13 R, wonach bei Zufluss von 2 Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip geboten sind. Danach sind die für die weiteren Monate bestimmten Einnahmen um den Grundfreibetrag zu bereinigen.

Berechnungen:

Mai: (netto) 677,80 € = 677,80 € - 100 € = 577,80 € davon 20% = 115,56

Meine Kohle Mai = 215,56 €

Juni: (netto) 516,64 € = 516,64 - 100 € = 416,64 € davon 20% = 83,33 €

Meine Kohle Juni = 183,33 €

Zum 30.05.2018 hat mir mein JC 758, 45 € überwiesen. Davon sind nach meinen Berechnungen also die mir zustehenden Freibeträge 215,56 € + 183,33 € abzuziehen. Sodann ergäbe sich ein Erstattungsbetrag von "nur noch" 359,56 €?!

Ich hoffe, alles korrekt verstanden zu haben und das ihr meine Berechnungen im groben nachvollziehen könnt. Über weitere Kommentare freue ich mich.

Beste Grüße

KaDeWe
 
E

ExUser 1309

Gast
Am 29.05 habe ich sodann erneut um 87,55 € geminderte Leistung in Höhe von 758,45 € von meinem JC überwiesen bekommen

Da ist doch schon ein Freibetrag in bestimmter Höhe berücksichtigt worden, oder? Den musst du in deiner Kalkulation einfliessen lassen.
 

KARLderWEHRER

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Hallo Hansklein,

danke für den Hinweis.

Ich werde jetzt noch einmal - unter Berücksichtigung des Abzuges - alles durchrechnen.

So schlecht sieht es im Moment ja gar nicht für mich aus.

Gruß

KaDeWe
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
kann mir mal bitte jemand die Rechtsgrundlage für die doppelte Berücksichtigung der Freibeträge nennen?
Hast du doch schon selbst gefunden ... :popcorn:
Bei den 87,55 € handelt es sich um ein fiktive Voranrechnung von Einkommen, die das JC aufgrund einer einmaligen Überzahlung im Januar 2018 so eingerichtet hat.
Aber die damalige Überzahlung selbst ist "abgegessen und erledigt"?
Dann muss diese Leistungskürzung bei der endgültigen Berechnung wieder rausgenommen werden.

Welche weiteren Daten werden denn noch benötigt?
Der Bruttolohn, denn von diesem werden deine Freibeträge berechnet.

Folgendes nur unter Vorbehalt, denn für eine korrekte Berechnung der Freibeträge ist der Bruttolohn maßgebend. Die Freibeträge sind also tatsächlich höher, die anrechenbaren Beträge entsprechend niedriger.
Berechnungen:

Mai: (netto) 677,80 € = 677,80 € - 100 € = 577,80 € davon 20% = 115,56

Meine Kohle (Einkommensfreibetrag) Mai = 215,56 €
Nettolohn 677,80€
abzüglich Einkommensfreibetrag = 215,56€
auf die Leistung anzurechnen: 462,24€

Juni: (netto) 516,64 € = 516,64 - 100 € = 416,64 € davon 20% = 83,33 €

Meine Kohle (Einkommensfreibetrag) Juni = 183,33 €
Nettolohn 516,64€
abzüglich Einkommensfreibetrag = 183,33€
auf die Leistung anzurechnen: 333,31€

insgesamt auf die Leistung anzurechnen: 462,24€ + 333,31€ = 795,55€

Bedarf (siehe Post oben) 846€ - 795,55€ = 50,45€ Restanspruch

Zahlung des JC 758,45€ minus Restanspruch 50,45€
= 708€ Überzahlung, also zu erstatten


Zum 30.05.2018 hat mir mein JC 758, 45 € überwiesen. Davon sind nach meinen Berechnungen also die mir zustehenden Freibeträge 215,56 € + 183,33 € abzuziehen. Sodann ergäbe sich ein Erstattungsbetrag von "nur noch" 359,56 €?!
Nein, die Freibeträge werden vom Einkommen abgezogen, nicht vom Alg2.
Was dann noch vom Einkommen übrig ist, wird auf das Alg2 angerechnet.
 

KARLderWEHRER

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Hallo Dagober1,

ich sende dir ein ganz ganz fettes Dankeschön für die tolle Berechnung.

Auf die Zahl bin ich nach langem hin und her rechnen nun auch gekommen.

Soll ich diese Berechnung in die Anhörung mit reinnehmen, oder wie soll ich mich nun korrekt verhalten?

Beste Grüße und ein schönes WE

KaDeWe
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Auf die Zahl bin ich nach langem hin und her rechnen nun auch gekommen.
Dann stimmt das immer noch nicht ... :wink:

Mai: ([tdgs]netto[/tdgs] brutto) [tdgs]677,80 €[/tdgs] = 677,80 € - 100 € = 577,80 € davon 20% = 115,56

Meine Kohle Mai = 215,56 €
Die durchgestrichene Zahl durch den Bruttolohn ersetzen, dann wie bekannt weiterrechnen, bei der zweiten Abrechnung ebenso.

In der Folge müssen hier die blauen Zahlen höher sein, der Rest der Rechnung gehört entsprechend korrigiert.
Ich kann das nicht korrigieren, da ich deinen Bruttolohn nicht kenne.
Folgendes nur unter Vorbehalt, denn für eine korrekte Berechnung der Freibeträge ist der Bruttolohn maßgebend. Die Freibeträge sind also tatsächlich höher, die anrechenbaren Beträge entsprechend niedriger.

Nettolohn 677,80€
abzüglich Einkommensfreibetrag = 215,56€
auf die Leistung anzurechnen: 462,24€


Nettolohn 516,64€
abzüglich Einkommensfreibetrag = 183,33€
auf die Leistung anzurechnen: 333,31€

insgesamt auf die Leistung anzurechnen: 462,24€ + 333,31€ = 795,55€

Bedarf (siehe Post oben) 846€ - 795,55€ = 50,45€ Restanspruch

Zahlung des JC 758,45€ minus Restanspruch 50,45€
= 708€ Überzahlung, also zu erstatten

Soll ich diese Berechnung in die Anhörung mit reinnehmen, oder wie soll ich mich nun korrekt verhalten?
Meiner Ansicht nach sollte es reichen, auf das BSG -Urteil hinzuweisen.
 

KARLderWEHRER

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Hallo Dagobert1,

danke für die vielen zahlreichen Ratschläge.

Ich bin ganz ehrlich: Ich habe geflunkert, als ich geschrieben habe, auf die gleiche Zahl wie du gekommen zu sein.

Im Groben sieht es nach unser beiden Berechnungen - insofern sie denn nun richtig sind - nach meinem Geschmack relativ gut aus. Damit wäre ich sodann auch zufrieden, wenn das JC hier im Groben auch gute Arbeit macht. Klar würde ich am liebsten keinen einzigen Cent auf-, bzw. angerechnet bekommen, aber so ist es nun einmal.

Das Urteil des BSG werde ich auf jeden Fall zitieren.

Ich habe die Sache gerade durchgerechnet:

Für Mai hätte ich danach 483,22 € und für Juni 417,14 € zu erstatten. Mein JC will insgesamt aber "nur" 880,29 € haben. So würde ich dann doch besser fahren.

Bruttolohn Mai: 703,82 €
Bruttolohn Juni: 621,42 €

VG
KadeWe
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Ich habe die Sache gerade durchgerechnet:

Für Mai hätte ich danach 483,22 € und für Juni 417,14 € zu erstatten. Mein JC will insgesamt aber "nur" 880,29 € haben. So würde ich dann doch besser fahren.
Ich komme auf 457,04+312,36=769,40
Bei einem Bedarf von 846€ ergäbe sich ein Restanspruch von 76,60€.

Zahlung des JC 758,45€ minus Restanspruch 76,60€
= 681,85€ Überzahlung, also zu erstatten

Mai
B 703,82
N 677,80
Für Mai ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto auffällig gering, das sieht aus als ob da immer noch was nicht stimmt.

FB 220,76 (wird vom Brutto berechnet und vom Netto abgezogen)
anzurechnen 457,04


Juni
B 621,42
N 516,64

FB 204,28
anzurechnen 312,36

Hast du vom JC keinen Berechnungsbogen dazu erhalten?
 
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