AW: Löhne für Männer und Frauen: Firmen sollen in Stellenanzeigen Mindestgehalt angeb
Kann das sein, dass das Antidiskriminierungsgesetz ein Gesetz für den Ar**** ist? Der allenfalls, wenn es dumm kommt (es rauskommt) Schadensersatzansprüche an eine Firma einbringen kann (das könnte das einzig Positive sein für den Bewerber,in) - aber für Firmen ist das doch Mist. Seltsam, dass sich so ein Gesetz überhaupt durchsetzen konnte in Firmen-Subventions-Deutschland.
Was soll das Gesetz bewirken? Das eine Bewerbung nicht schon vorab aussortiert wird? Wer will es einem nachweisen, wem dem doch so geschieht, dann hat man sich eben für einen anderen Kandidaten entschieden.
Hat das Gesetz schon wem oder irgendwas gebracht?
So gesehen ist es ein pro-Elo-Gesetz: man erhält die Möglichkeit auf Schadenersatz wenn man erfolgreich klagt, oder man weiß wie man sich wo unnütz bewirbt für Bewerbungsbemühungen.
Schlaraffenlands Auflistung ist gar nicht so schlecht
die Firmen könnten ja schreiben:
keine Behinderten - wir zahlen den Strafbetrag für das Nicht einstellen von Behinderten

keine LZE - wir suchen Fachkräfte mit hundertjähriger Berufserfahrung
keine ü50er - hm - da wird es schon schwierig
bei keine ü 40er auch ...
Hat das Anti-Diskrminierungsgesetz schon mal irgendwas oder wen gebracht?
Also pro-Elo Gestz würde ich desweiteren behaupten: ja, die "anonyme Bewerbung" - da hat in der Regel auch kein AG Bock drauf
Die Gehaltsfrage ist sowieso Mist - denn: was sagt man: zuviel könnte Aussortierung bedeuten, zu wenig: meine Arbeitskraft scheint nichts wert zu sein